Glastisch durch hitze gesprengt. Zahlt die versicherung?

4 Antworten

Hallo Stayweird,

wir helfen dir hier gerne fachlich weiter, aber wir sind nicht zum raten hier.

Ein solcher Schaden ist definitiv über eine Glaspauschalversicherung versichert. Diese leistet unabhängig von der versicherten Gefahr.

Eine private Haftpflichtversicherung kommt für diesen Schaden auf, wenn ein Dritter geschädigt wurde. Das bedeutet, dass jemand deinen Glastisch kaputt machen muss und zwar nicht absichtlich.

Welche Versicherungen du abgeschlossen hast können wir nicht wissen. Ein Fall für die Hausratversicherung ist das nicht, außer die oben genannte Glaspauschalversicherung ist eingeschlossen.

Was meinst du mit "die Versicherung"?

Die Haftpflicht kommt nicht dafür auf, da es ein Eigenschaden ist.

Da es auch kein Feuerschaden ist, kommt die Hausrat auch nicht auf.

Gegebenenfalls würde eine Glasversicherung eintreten, falls ihr eine solche abgeschlossen haben solltet (ist oft gegen Mehrbeitrag in der Hausratversicherung einschließbar).

glasbruchversicherungen zahlen dann, wenn die glasplatte des tisches komplett kaputt ist.

wenn er also gesprungen ist, und die standsicherheit gefährdet ist (sprich, wenn ihr was schweres draufstellt, bricht es durch), ist er kaputt (auch wenn die scheibe nur noch als ein haufen kleiner stückchen auf dem boden liegt).

wenn nur ein stückchen rausgeplatzt ist, quasi ein schönheitsfehler, stellen sie sich an (uns ist an einem glastisch beim drauflegen der platte eine ecke weggesprungen, damit ist das design im ar.. - aber die versichernug meinte, die funktion des glastisches ist noch voll erhalten - und sie haben nix gezahlt).

hausrat zahlt nur, wenn wasser, sturm oder diebstahl etc. den tisch vernichtet hat, und hapftpflicht nur, wenn du einem anderen die platte zerstörst.
hat derjenige, der die heisse platte auf den glastisch gestellt hat, eine haftpflichtversicherung, könnte er die (weils ja sein fehler war und dein eigentum beschädigt wurde) informieren, sie müsste zahlen.

(aber auch da stellen sie sich an - ich hab mal einen squash schläger ausgeliehen und dann den boden gestreift - also war er hin - und meine hapftpflicht sagte: das sei ja das wesen des spiels, dass da auch mal einer kaputtgeht, und deswegen müssten sie nicht zahlen).

(ich liebe versicherungen)

verreisterNutzer  10.12.2015, 01:13

sorry, erst jetzt gelesen... Zu Deinem Tennisschläger, erstens liegt keine fahrlässigkeit vor, wenn der Schläger beim Spiel den Boden streift, sondern eine Zweck entsprechende Benutzung, zweitens sind geliehene Dinge dem Sinn einer Haftpflicht Versicherung wie eigene Dinge zu behandeln und nur in Top Tarifen ausdrücklich mit versichert. Sonnst würde sich ja jeder die Autoreifen von der Teilkasko Versicherung bezahlen lassen.

verreisterNutzer  10.12.2015, 00:36

lies mal die Bedingungen zu Deiner Glasversicherung und dann tritt Deinem versicherungs- aussendienst Mann mal ganz gehörig vors Schienbein.... In einer Glasversicherung sind neben glasbruch auch Muschelausbrüche (wie in deinem Fall, ein Stückchen rausgeplazt, sowas ist ein Muschelausbruch), Sprünge und blindwerden mit versichert, daher hätte die Versicherung bedingungsgemäß eine neue Glasplatte oder evtl. einen ganzen Tisch zahlen MÜSSEN. Bei Glas kommt es weder auf das Alter noch darauf an, warum etwas passiert ist. Schönheitsfehler müssen nur akzeptiert werden, wenn keine der oben angegebenen Schäden eingetreten ist. Thema Haftpflicht, eine Haftpflichtversicherung schließt glasbruch häufig aus, da es ein Risiko ist das über eine spezielle glasbruch Versicherung zu versichern ist. Außerdem ist die Entscheidung in einer glasbruch Versicherung eine neuwert Entschädigung bei einer Haftpflicht Versicherung dagegen immer nur eine wiederbeschaffungswert Entschädigung.

Apolon  10.12.2015, 14:02
@verreisterNutzer

@RudiRatlos,

wie kommst Du nur auf solch eine Antwort:

In einer Glasversicherung sind neben glasbruch auch Muschelausbrüche (wie in deinem Fall, ein Stückchen rausgeplazt, sowas ist ein Muschelausbruch), Sprünge und blindwerden mit versichert,

Dazu ein Auszug aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen:

§ 1 Versicherte Gefahr; Versicherungsfall

1. Versicherungsfall

Entschädigt werden versicherte Sachen (siehe Abschnitt A § 3), die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.

2. Nicht versicherte Gefahren und Schäden

a) Die Versicherung erstreckt sich nicht auf

aa) Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten (z. B. Schrammen, Kratzer, Muschelausbrüche, Absplitterungen);

bb) Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen

==>  "blöder weiße"   Was bedeutet das denn? Hat da Jemand blöderweise in Deutsch dauernd Tetris gespielt??


Hast du eine Hausrat-/Glasbruch-Versicherung hast du Glück - sonst nur der Glaser...