Bei KFZ-Versicherungswechsel Vorversicherung angeben obwohl es über den Vater versichert war?
Hallo,
Momentan fahre ich noch mein erstes Auto das über meinen Vater angemeldet und versichert ist. Ich würde mir aber gerne nächstes Jahr im Frühjahr ein neues Auto holen und dieses dann auf mich anmelden und da es ja auch ein neues Auto ist,aufjedenfall Vollkasko versichern lassen. Vorhin habe ich mal Versicherungen verglichen und sollte da eine Vorversicherung angeben und theoretisch habe ich ja schon Prozente abgebaut, also ich habe jetzt SF 2,kann ich diese dann dort angeben ? weil eigentlich lief die Versicherung ja über meinen Vater. Ist halt bisschen blöd das Auto lief über meinen Vater aber ich hab SF Klasse 2 laut dem schreiben auf der letzten Rechnung von der Versicherung. Meinen Führerschein hab ich seit 3 Jahren falls das auch noch wichtig ist.
Wäre sehr dankbar wenn da jemand was genaues weiß
5 Antworten
Aber es gibt doch keine Vorversicherung, wenn der Vertrag bisher auf Vati dokumentiert wurde. Somit kannst Du keine 2 haben, die hat er.
Er bekommt sicherlich dann am 01.01 jetzt die SF-Klasse 3.
Meine kann diese übertragen auf das Kind, denn die Fahrerlaubnis liegt ja entsprechend lange vor. Es wird nur die Unterschrift des bisherigen VN benötigt und das sollte doch möglich sein, oder?
Frage einfach auch Deinen Berater, der sollte dies wissen.
Viel Glück.
@Iggy23,
Du selbst hast überhaupt keinen Schadensfreiheitsrabatt, da das Fahrzeug über deinen Vater versichert ist.
Bei einer Übertragung eines SF-Rabattes kann dieser nur komplett übertragen werden. Teile daraus sind nicht möglich.
Der Übernehmende kann allerdings nur die schadensfreie Jahre übernehmen für die Zeit wo er selbst das Fahrzeug genutzt hat (also den Führerschein hatte). Sondereinstufungen und Rabattretter werden dabei nicht übertragen.
Wenn dein Vater den SF-Rabatt nicht an dich überträgt und du bereits 3 Jahre den Führerschein hast, fängst du mit SF 1/2 an.
Rabattübertragungen bei Direktversicherungen (Online-Versicherungen) sind meistens nicht möglich.
@DolphinPB,
ich muss sie berichtigen. Bei Onlineversicherungen gibt es öfters keine Möglichkeit den SF-Rabatt auf andere Personen zu übertragen.
Dies wurde schon von mehreren meiner Kunden bestätigt, die deshalb zu uns mit ihren Verträgen gewechselt sind.
...ich muss sie berichtigen. Bei Onlineversicherungen gibt es öfters keine Möglichkeit den SF-Rabatt auf andere Personen zu übertragen.
Dies kann dann aber nur am fehlenden Formular zur Rabattübertragung liegen...
Das Fahrzeug ist über deinen Vater versichert/angemeldet. Folglich hat dein Vater SF2, nicht du. Wenn es keine Sondereinstufung ist und du bereits 3 Jahre einen Fs besitzt, können diese Jahre übertragen werden auf dich.
Ob es eine Sondereinstufung ist, steht in der Police deines Vaters, das kann man auch telefonisch bei der Gesellschaft erfragen.
Versicherungen brauchst du jetzt noch nicht zu vergleichen, das ändert sich alles noch hundert mal bis zum Frühjahr. Kann sein, daß dein Vater dann schon SF 3 hat.
Auto lief über meinen Vater aber ich hab SF Klasse 2
Nein, du hast aktuell gar keine SF Klasse. Der Rabatt gehört prinzipiell dem Versicherungsnehmer, also deinem Vater. Der kann den SFR auf dich übertragen. Das machen aber nicht unbedingt alle Versicherer mit, v.a. bei den einschlägigen super-billig Anbietern die man so im Internet findet, ist die Rabattübertragung manchmal nicht in den Bedingungen vorgesehen.
Das ist doch so bescheuert. Ich fahre seit 3 Jahren Auto und kann dann wieder bei null anfangen
Wenn dein Vater dir den SFR überträgt ist doch alles im Lot.
im Prinzip müsste er mir ja nur die 2 SF Klassen übertragen oder ? Ich will ja nicht seine ganzen Prozente sondern nur das was mir zusteht.
Ja genau. Das funktioniert aber nur, wenn der "eigentliche" SFR deines Vaters auf einen anderen, separaten Vertrag läuft. Ich nehme an er hat mehr als ein Auto versichert, oder?
Das ist doch so bescheuert. Ich fahre seit 3 Jahren Auto und kann dann wieder bei null anfangen...
Sollte es mit der Rabattübertragung vom Vater nicht klappen, dann erhälst du bei den meisten Versicherern die Einstufung SF 1/2 als Führerscheinregelung (mind. 3 Jahre Führerscheinbesitz!)...
also gar nicht so bescheuert wie du meinst!
wenn dein vater dir seine prozente nicht überträgt, was er vermutlich nicht tun wird, hast du die höchste SF klasse,die deine vers.gesellschaft anbietet und keinerlei rabatt
hast du die höchste SF klasse,die deine vers.gesellschaft anbietet und keinerlei rabatt
Völlig falsch.
Schau dir mal in deinen Versicherungsbedingungen, die SF-Stufen an. Dann erkennst du mit Sicherheit auch deinen Fehler.
definiere mal "höchste", apolon..
War es dir zu viel mal in deine Versicherungsbedingungen rein zu schauen?
die höchst bzw. teuerste ist SF M = 140 %
Als Neueinsteiger fängt er in SF 0 = 100 % an
Als Neueinsteiger - wenn er 3 Jahre den Führerschein hat fängt er in SF 1/2 = 70 % an - was hier zutrifft.
Hast du deinen Fehler erkannt?
hallo aplon, das, was du schreibst, ist vielleicht bei deiner vers. so.. das heisst aber nicht, dass dies für alle versicherungsgesellschaften gilt..
"Rabattübertragungen bei Direktversicherungen (Online-Versicherungen) sind meistens nicht möglich."
Alles gut, aber Ihr letzter Satz ist kompletter Unsinn. Jeder Versicherer überträgt von Vater auf Sohn, zumindest wenn eine häusliche Gemeinschaft vorliegt.