Glasbruchschaden

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Eine Hausrat/Glasversicherung ersetzt den Schaden in gleicher Art und Qualität. D.h. du bekommst den gleichen Glastisch wieder, falls möglich. Sollte es diesen Tisch so nicht mehr geben bzw. reperabel sein (wovon ich mal ausgehe ;-), dann kommt ein vergleichbarer Tisch in Frage. Wenn Du das GEld haben willst, musst Du Dich daher erneut mit der Versicherung in Verbindung setzen. DAnn ist eine netto-Auszahlung unter Umständen möglich.

Hallo,

Kostenvoranschlag liegt vor. Es handelt sich um 207,-Euro. Ich kenne es nur so, das die Versicherung auszahlt und ob man die reparieren läßt oder sich doch eine neue kauft entscheidet man selber. Da ist guter Rat teuer. Er wollte mich morgen anrufen damit ich den Auftrag beim Glaser einreichen kann. Möchte aber evtl. doch anderen und neuen Tisch.

Und nun?

LG,manu

diemeggie  15.04.2010, 23:29

hast du die rechnung des tisches noch? dann gib diese als 'kostenvoranschlag' ab bzw die kaufsumme eines gleichwertigen neuen tisches.

das solltest du die versicherung fragen...

meist ist es so, dass bis zu einer gewissen summe direkt das geld überwiesen wird.

ich glaube kaum, dass dein tisch so teuer war, dass die versicherung einen gutachter schickt oder gar nur eine reparatur bezahlt.

reich mal einen Kostenvoranschlag ein das könnte klappen