Glasbruchschaden
Hallo,
habe einen Glasbruchschaden. Meine Tischplatte aus Glas ist beim Umstellen aus der Hand gerutscht und demzufolge kaputt. Ich habe eine Zusatz-Gasversicherung. Versicherung wurde alles gemeldet Fotos und Kostenvoranschlag liegen vor. Frage: Zahlt die Versicherung direkt an mich aus? Oder kann sie auf eine Bestellung einer neuen Platte bestehen, Rechnung abwarten und dann zahlen? Meine Versicherung wollte erst die Rechnung haben, bevor sie zahlt, aber ist denn ein Kostenvoranschlag nicht fast gleich? Bin mir noch nicht sicher, ob ich evtl. einen neuen Glastisch haben möchte, wobei ich natürlich was zuzahlen müßte. Kann mir jemand helfen?
Danke und Gruß,manu
4 Antworten
Eine Hausrat/Glasversicherung ersetzt den Schaden in gleicher Art und Qualität. D.h. du bekommst den gleichen Glastisch wieder, falls möglich. Sollte es diesen Tisch so nicht mehr geben bzw. reperabel sein (wovon ich mal ausgehe ;-), dann kommt ein vergleichbarer Tisch in Frage. Wenn Du das GEld haben willst, musst Du Dich daher erneut mit der Versicherung in Verbindung setzen. DAnn ist eine netto-Auszahlung unter Umständen möglich.
Hallo,
Kostenvoranschlag liegt vor. Es handelt sich um 207,-Euro. Ich kenne es nur so, das die Versicherung auszahlt und ob man die reparieren läßt oder sich doch eine neue kauft entscheidet man selber. Da ist guter Rat teuer. Er wollte mich morgen anrufen damit ich den Auftrag beim Glaser einreichen kann. Möchte aber evtl. doch anderen und neuen Tisch.
Und nun?
LG,manu
hast du die rechnung des tisches noch? dann gib diese als 'kostenvoranschlag' ab bzw die kaufsumme eines gleichwertigen neuen tisches.
das solltest du die versicherung fragen...
meist ist es so, dass bis zu einer gewissen summe direkt das geld überwiesen wird.
ich glaube kaum, dass dein tisch so teuer war, dass die versicherung einen gutachter schickt oder gar nur eine reparatur bezahlt.
reich mal einen Kostenvoranschlag ein das könnte klappen