Haftplicht-Zeitwert
Hallo,
habe bei einer Bekannten bei einem Glastisch einen Schaden verursacht (Teller auf den Rand; etwas Glas ist dadurch abgesprungen). Habe das meiner Haftpflicht (Huk)gemeldet. Fotos+Rechnung eingereicht. Tisch hat damals im Sonderangebot 250 € gekostet. Mittlerweile kostet der Tisch wieder 399€. Der Tisch ist jetzt 5 Monat alt. Ich gehe davon aus: Versicherung zahlt den Zeitwert des Tisches. D.h. er kostet jetzt 399€ - 5 Monat Benutzung. Die Versicherung will aber nur 250 € zahlen. Die Berechnung aber über den Zeitwert wäre aber in diesem Fall von Vorteil, denn der Tisch ist heute mehr Wert als er zum Kaufzeitpunkt war. (In den meisten Fällen ist wohl das Gegenteil der Fall). Was meint ihr dazu?
5 Antworten
Der Zeitwert kann immer nur vom ursprünglichen Anschaffungswert berechnet werden. Dass der Versicherer 250 € bietet ist eher ungewöhnlich.
Wenn keine Anschaffungsrechnung vorliegt, kann er generell die Forderung um 50 % kürzen
Natürlich zahlt die Versicherung nur 250 Euro. Denn mehr hat sie ja nicht dafür gezahlt. Würde die HUK mehr zahlen, würde sie sich ja daran bereichern.
Deine Bekannte kann sich aber gerne an die HUK wenden. Am Besten mit einem Nachweis, dass der Tisch nun unter 399 Euro nicht mehr zu haben ist.
Könnte aber sehr gut sein, dass die HUK dann schreibt, dass Deine Bekannte ja gar keinen komplett neuen Tisch benötigt, sondern lediglich eine neue Glasscheibe, die ein Glaser dafür gerne anfertigt.
Denn wenn die Reparaturkosten für die Versicherung günstiger sind, werden auch nur diese übernommen.
Bereichern würde sie sich ja nicht, denn meine Bekannte muss ja 399 € aufwenden, damit sie so gestellt wird, wie wenn kein Schaden passiert wäre. Die 399 € sind ja kein "Schmerzensgeld"
Dann muß sie sich an die HUK wenden, und mitteilen, dass sie den Tisch nicht mehr für 250 Euro bekommt, sondern nur für 399 Euro (mit Nachweis) Davon müsste die HUK dann noch 5 Monate für Abnutzung abziehen.
Oder aber, die HUK muss ihr mitteilen, wo sie diesen Tisch, als Gebrauchtware für 250 Euro bekommt.
es ist shiceegal, was wir meinen
die versicherung wird sich nicht davon beeindrucken lassen, was irgendwer hier meint
was deine vers. zahlt steht in deinem vertrag.. die wird aber nicht den wiederbeschaffungswert zahlen...
Soll sie auch nicht. Sie soll aber das zahlen, was der Tisch jetzt wert ist minus der Nutzungsdauer. Oder?
nein, Kaufpreis minus Nutzung
du willst, dass die vers. den heutigen preis, also den wiederbeschaffungswert minus abnutzung zahlt.. das wird sie aber nicht.. s. meine antwort oben und deinen vertrag..
Also: Die Versicherung sieht es jetzt so wie ich: Zu zahlen ist der aktuelle Wiederbeschaffungswert minus der Nutzungsdauer. Heißt: 399 € - 5 Monate (ca. 20 €). Kaufpreis ist irrelevant.
Natürlich zahlt die Versicherung nur die 250.- die der Tisch gekostet hat.
Warum natürlich? Wenn es zum Vorteil für die Versicherung ist nimmt sie ja auch den momentanen Zeitwert. Der ist eben bei mir jetzt mal gestiegen und nicht gesunken.
Weil der Wert der ist, der bezahlt wurde, so einfach ist das. Die Versicherung handelt absolut korrekt.
Warum schreibt hier jeder nur aus seinem Bauchgefühl. Rechtslage ist eine andere: Hier gilt Wiederbeschaffungswert minus Nutzungsdauer. Der Wiederbeschaffungswert kann höher sein als der Kaufpreis. Gehört nicht zu meinem Thema, aber denkt doch mal an Antiquitäten.
Seit doch einfach ruhig, wenn ihr etwas nur ungefähr wisst.
Das ist Erfahrung keinBauchgefühl. Kannst die Erfahrung gerne vor Gericht machen.
Wie war denn deine Erfahrung? Wie war dein Fall?
Nur vom Kaufpreis auszugehen und dann davon eine Nutzungsdauer zu subtrahieren wäre völlig alogisch und entspricht auch nicht dem was gerade meine Versicherung mir mitgeteilt hat.
Einen neuen Account erstellen und mit mir streiten bringt dich deinem Wunschdenken auch nicht näher.
??
Ist schon abgeklärt. Reparatur beim Glaser wäre teurer. Das teure an dem Tisch ist ja nur die Glasplatte.
Endlich mal eine Antwort die auf wirklichen Fakten bzw. Logik beruht.