Haftplicht-Zeitwert

5 Antworten

Der Zeitwert kann immer nur vom ursprünglichen Anschaffungswert berechnet werden. Dass der Versicherer 250 € bietet ist eher ungewöhnlich.

Wenn keine Anschaffungsrechnung vorliegt, kann er generell die Forderung um 50 % kürzen

Natürlich zahlt die Versicherung nur 250 Euro. Denn mehr hat sie ja nicht dafür gezahlt. Würde die HUK mehr zahlen, würde sie sich ja daran bereichern.

Deine Bekannte kann sich aber gerne an die HUK wenden. Am Besten mit einem Nachweis, dass der Tisch nun unter 399 Euro nicht mehr zu haben ist.

Könnte aber sehr gut sein, dass die HUK dann schreibt, dass Deine Bekannte ja gar keinen komplett neuen Tisch benötigt, sondern lediglich eine neue Glasscheibe, die ein Glaser dafür gerne anfertigt.

Denn wenn die Reparaturkosten für die Versicherung günstiger sind, werden auch nur diese übernommen.

q1234567q 
Beitragsersteller
 02.03.2015, 11:34

Ist schon abgeklärt. Reparatur beim Glaser wäre teurer. Das teure an dem Tisch ist ja nur die Glasplatte.

Endlich mal eine Antwort die auf wirklichen Fakten bzw. Logik beruht.

q1234567q 
Beitragsersteller
 02.03.2015, 11:36
@q1234567q

Bereichern würde sie sich ja nicht, denn meine Bekannte muss ja 399 € aufwenden, damit sie so gestellt wird, wie wenn kein Schaden passiert wäre. Die 399 € sind ja kein "Schmerzensgeld"

Klammlosewelt  02.03.2015, 13:13
@q1234567q

Dann muß sie sich an die HUK wenden, und mitteilen, dass sie den Tisch nicht mehr für 250 Euro bekommt, sondern nur für 399 Euro (mit Nachweis) Davon müsste die HUK dann noch 5 Monate für Abnutzung abziehen.

Oder aber, die HUK muss ihr mitteilen, wo sie diesen Tisch, als Gebrauchtware für 250 Euro bekommt.

es ist shiceegal, was wir meinen

die versicherung wird sich nicht davon beeindrucken lassen, was irgendwer hier meint

was deine vers. zahlt steht in deinem vertrag.. die wird aber nicht den wiederbeschaffungswert zahlen...

q1234567q 
Beitragsersteller
 02.03.2015, 10:24

Soll sie auch nicht. Sie soll aber das zahlen, was der Tisch jetzt wert ist minus der Nutzungsdauer. Oder?

franzi111  02.03.2015, 10:25
@q1234567q

nein, Kaufpreis minus Nutzung

Tortenboxer15  02.03.2015, 10:26
@q1234567q

du willst, dass die vers. den heutigen preis, also den wiederbeschaffungswert minus abnutzung zahlt.. das wird sie aber nicht.. s. meine antwort oben und deinen vertrag..

q1234567q 
Beitragsersteller
 02.03.2015, 10:50
@Tortenboxer15

Also: Die Versicherung sieht es jetzt so wie ich: Zu zahlen ist der aktuelle Wiederbeschaffungswert minus der Nutzungsdauer. Heißt: 399 € - 5 Monate (ca. 20 €). Kaufpreis ist irrelevant.

Natürlich zahlt die Versicherung nur die 250.- die der Tisch gekostet hat.

q1234567q 
Beitragsersteller
 02.03.2015, 10:26

Warum natürlich? Wenn es zum Vorteil für die Versicherung ist nimmt sie ja auch den momentanen Zeitwert. Der ist eben bei mir jetzt mal gestiegen und nicht gesunken.

Goodnight  02.03.2015, 10:52
@q1234567q

Weil der Wert der ist, der bezahlt wurde, so einfach ist das. Die Versicherung handelt absolut korrekt.

q1234567q 
Beitragsersteller
 02.03.2015, 10:57
@Goodnight

Warum schreibt hier jeder nur aus seinem Bauchgefühl. Rechtslage ist eine andere: Hier gilt Wiederbeschaffungswert minus Nutzungsdauer. Der Wiederbeschaffungswert kann höher sein als der Kaufpreis. Gehört nicht zu meinem Thema, aber denkt doch mal an Antiquitäten.

Seit doch einfach ruhig, wenn ihr etwas nur ungefähr wisst.

Goodnight  02.03.2015, 11:08
@q1234567q

Das ist Erfahrung keinBauchgefühl. Kannst die Erfahrung gerne vor Gericht machen.

q1234567q 
Beitragsersteller
 02.03.2015, 11:24
@Goodnight

Wie war denn deine Erfahrung? Wie war dein Fall?

Nur vom Kaufpreis auszugehen und dann davon eine Nutzungsdauer zu subtrahieren wäre völlig alogisch und entspricht auch nicht dem was gerade meine Versicherung mir mitgeteilt hat.

Goodnight  02.03.2015, 11:39
@q1234567q

Einen neuen Account erstellen und mit mir streiten bringt dich deinem Wunschdenken auch nicht näher.

q1234567q 
Beitragsersteller
 02.03.2015, 12:59