TK-Versicherung zahlt Glas-Kostenvoranschlag nicht
Hallo, ich habe meiner TK-Versicherung nach einem Glasbruch (Seitenscheibe) einen Kostenvoranschlag eingereicht mit Bitte danach (netto) abzurechnen. Nun wurde mir gesagt, dass die darin enthaltenen Lohnkosten nicht erstattet werden. Stimmt das so?
3 Antworten
Bei Glasbruch gilt Naturalersatz. Dann werden auch die Arbeitskosten erstattet. Willst du denn jetzt mit der kaputten Scheibe weiter fahren?
**Bei Glasbruch gilt Naturalersatz.
Dem ist nichts hinzuzufügen!
hast du denn überhaupt die Ahnung zum Thema, die dich hier berechtigt "Unsinn" zu schreiben?
hast du denn überhaupt die Ahnung zum Thema, die dich hier berechtigt "Unsinn" zu schreiben?
Ja habe ich.
Naturalersatz ist üblich in der Hausrat- / Glasversicherung, nicht in der TK bei der Kasko in der Kfz-Versicherung.
Zudem steht dies hier völlig außer Frage, da die TK ja zahlt, aber halt die Lohnkosten einbehält^^
@ Antitroll1234
Schade, dass du hier absoluten Humbug erzählst und davon auch noch überzeugt bist von diesem Blödsinn.
Zudem kannst du nicht einmal die Frage des Fragstellers richtig lesen bzw. seine Kommentare verstehen -dies ist sehr schade.
Er hatte nämlich geschrieben;
Die Gesamtlohnkosten in Höhe von ca. 140 € (Scheibe ca 130 €) wurden gar nicht erstattet.
Demnach hat er eigentlich nichts bekommen.
Weiter hat er geschrieben;
Die "freundliche" Dame von der Versicherung sagte ganz deutlich, dass die Lohnkosten nicht erstattet werden da ja keine Reparatur stattgefunden hat.
Weiter;
Ich solle die Reparaturrechnung einreichen dann würde man alles erstatten.
Aha, also bekommt er wohl erst Geld wenn er eine Rechnung einreicht.
Dies nennt man Naturalersatz in der Kasko!Wenn man also Ahnung haben will, dann sollte man sich auch mal mit dem Sachverhalt auseinandersetzen und nicht stumpf hier irgendetwas von sich geben, denn mehr ist dies nämlich nicht von dir hier.
Und wenn du etwas "abstreitest" dann belege dies bitte zukünftig auch mit Fakten oder Verweisen. Doch dies hast du leider nicht getan. Warum? Kann ich dir sagen -weil du es ganz einfach nicht kannst. Weil du sachunkundig bist.
Ich jedenfalls verweise auf;
die AKB der Allianz Versicherung, Baustein Kaskoversicherung (Fahrzeugversicherung) http://www.deteassekuranz.de/dtag/cms/contentblob/DeTeAss/de/2082978/blobBinary/Allgemeine+Bedingungen+AKB+mein+Auto.pdf
siehe hierzu Punkt. 1.5.2 (2) Glasbruch
Bei Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs zahlen wir die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts des Fahrzeugs, wenn der Schaden re- pariert worden ist und hierfür eine Rechnung vorgelegt wird. Hinweis: Bitte beachten Sie die Sonderregelung zur Selbstbeteili- gung nach Ziffer 1.5.7 Absatz 2.
Es gilt also Naturalersatz!So mein lieber Antitroll, ich hoffe dass du meinen Kommentar auch "verstehst" -wäre sonst echt schade für die Mühe, die ich mir für dich persönlich gemacht habe.
Die Gesamtlohnkosten in Höhe von ca. 140 € (Scheibe ca 130 €) wurden gar nicht erstattet
GesamtLOHNkosten von 140,-€ wurden nicht erstattet, die Scheibe welche 130,-€ kostet wurde bisher erstattet..
Es gilt also Naturalersatz!
Mag durchaus bei der Allianz in den AKB so geregelt sein.
Was durchaus möglich sein kann, dass beim TE in den AKB dessen Versicherung die Lohnkosten nur bei Reparatur erstattet werden, die Scheibe selbst bekommt er ja bereits erstattet, nur eben nicht die Lohnkosten.
Guckst Du z.B. in den AKB der VHV Versicherung:
https://www.vhv-partner.de/docroot/druckstueck/download.jsp?200.0030.102.pdf
dort besteht kein Ausschluss das Glasbruchschäden nur bei Reparatur erstattet werden.
siehe hierzu Punkt A.2.2.5 Glasbruch:
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht versichert.
Zudem kannst du nicht einmal die Frage des Fragstellers richtig lesen bzw. seine Kommentare verstehen -dies ist sehr schade.
Hast Du diese eher nicht richtig gelesen oder nicht richtig verstanden ?
Es geht nur noch um die LOHNkosten welche nicht erstattet werden.
Dies ist wirklich sehr schade.
siehe hierzu Punkt A.2.2.5 Glasbruch:
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht versichert.
Dies streitet ja auch keiner ab, dass dies nicht versichert wäre.
Erstattet bekommst du alles aber erst nach Rechnungsvorlage bei derartigen Glasschäden.
Du kannst es dir leider nicht so zurecht legen wie du es willst oder wie du es persönlich verstehst.
Im übrigen hat der Fragesteller ja noch garkein Geld bekommen. Er hat nur telefoniert mit "irgendeiner" Dame aus dem Callcenter.
Und was der Fragesteller vielleicht "verstanden" hat, und was nicht, ist hier eigentlich garnicht relevant. Denn es zählt was tatsächlich passieren würde.
Und das ist eben der feine kleine Unterschied.
Es wird garnichts in Geld nach Kostenvoranschlag ersétzt!
Es wäre unüblich wenn überhaupt ein Versicherer Glasschäden nach Kostenvoranschlag abrechnet, außer wenn das Fahrzeug einen Totalschaden durch diesen Glasschaden erlitten hat. Hier dann aber nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges, abzgl. Restwert, abzgl. Selbstbeteiligung. Nicht jedoch dann den Glasschadenwert.
Ansonsten wird üblicher Weise auch nur Geld geleistet wenn das Glas auch ersetzt wurde.
Dies kannst du auch selbst machen, wenn kein Totalschaden vorliegt. Aber du mußt erstmal die Scheibe und die Dichtungen/Kleber kaufen und dann selbst einbauen.
Als Arbeitszeit wird meist die im Kostenvorschlag angesetzte Zeit anerkannt, die du mit pauschal 10,- bis 15,- pro Stunde belegen kannst.
Die Anschaffungsrechnung der Scheibe, plus deine Aufstellung für die Montage, plus Fotos des Scheibenenbaus, kannst du dann deiner Versicherung einsenden. Diese Kosten werden dann meist unproblematisch übernommen, abzgl. der vertraglich festgelegten Selbstbeteiligung, sofern vereinbart.
Je nach Höhe der im KV veranschlagten Lohnkosten können diese gekürzt werden.
Danke für die schnelle Antwort. Aber das beantwortet nicht ganz meine Frage. Hier wurde ja nichts gekürzt. Die Gesamtlohnkosten in Höhe von ca. 140 € (Scheibe ca 130 €) wurden gar nicht erstattet.
Hast Du vielleicht eine Selbstbeteiligung in der TK ?
Nein, ich habe keine SB. Die "freundliche" Dame von der Versicherung sagte ganz deutlich, dass die Lohnkosten nicht erstattet werden da ja keine Reparatur stattgefunden hat. Ich solle die Reparaturrechnung einreichen dann würde man alles erstatten. Ich bin aber nun der Meinung, dass der KV komplett (netto) erstattet werden müßte.
(und nein, ich fahre nicht mit defekter Scheibe rum...ich habe eine Bekannten, der mir das so fertig macht...es war noch mehr kaputt und er hat "alles in einem Wisch gemacht")
Nein, ich habe keine SB. Die "freundliche" Dame von der Versicherung sagte ganz deutlich, dass die Lohnkosten nicht erstattet werden da ja keine Reparatur stattgefunden hat. Ich solle die Reparaturrechnung einreichen dann würde man alles erstatten. Ich bin aber nun der Meinung, dass der KV komplett (netto) erstattet werden müßte.
Die kompletten Lohnosten können nicht eingehalten werden, es wird der marktübliche Stundenlohn als Ansatz genommen.
Je nach TK-Vertrag, wenn Du eine Werkstattbindung mit abgeschlossen hast, können die Lohnkosten auch unter dem marktüblichen Stundenlohn liegen.
Unsinn