Dürfen Meine Eltern mein erspartes Taschengeld einfach ausgeben?

10 Antworten

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Hallo,hab dazu mal meine Unterlagen durchgesehen. Mit 14 Jahren bist du laut §106 BGB beschränkt Geschäftsfähig. §107 besagt,dass es keine Zustimmung deiner Eltern bedarf,wenn dir ein Bekannter (etwa zum Geburtstag) Geld schenkt,da du dadurch allein einen rechtlichen Vorteil ohne Gegenleistung erhälst. Fazit: Das Geld was du da bekommen hast ist DEINE. §110 ist der berühmte Taschengeldparagraph, der besagt,dass du mit dem Geld umgehen kannst wie du willst,wenn deine Eltern dem zustimmen! ->du darfst Geld ohne Zustimmung der Mutter annehmen ->es ist dein Geld und nicht deiner Mutter ->dass sie es aufbewahrt berechtigt sie nicht,es auszugeben!

Das du an das Geld nicht rankommst,ist schade,aber mit 18 müssen sie dir es auszahlen,da du dann voll geschäftsfähig bist und mit DEINEM Geld kaufen kannst was du willst. Was sie nicht dürfen ist es auszugeben. Es ist gut,dass du dir alles notierst,falls sie es nicht einsehen hast du dann einen Nachweis was dir zusteht. Also entweder klärst du die Sache mit deiner Mutter oder du musst 4 Jahre warten bis du selbst damit umgehen darfst. Und keine Sorge,selbst wenn sie so dreist ist und es ausgibt,rein rechtlich muss sie dir das Geld geben,und wenn sie sich dafür auf dem Kopf stellen muss.

Eindeutig haben Eltern kein Recht Kinder zu schlagen, oder ihnen GENERELL etwas zu verbieten, oder weg zu nehmen, oder das Kind zu etwas zu zwingen.

Auch die Differenzierung ein Klaps auf den PO, oder eine Ohrfeige sind kein Schlagen trifft nicht zu! Es ist gesetzlich festgelegt das jegliche Maßnahmen dieser Art den Eltern verboten sind.

Gesetzliche Regelung

Am 2.11.2000 wurde das »Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts« (BGBl. I, S. 1479) verabschiedet. Sein die Ächtung der Gewalt in der Erziehung betreffender Teil trat am 8. November 2000 in Kraft und hat § 1631 Abs. 2 BGB wie folgt gefasst:

»Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.« In § 16 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII wurden die Angebote der Jugendhilfe zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie um folgende Aufgabe erweitert:»Sie sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.«

Zielsetzung der gesetzlichen Neuregelung ist es, nicht nur die Gewalt in der Erziehung zu ächten, sondern zugleich Eltern (und anderen Personensorge-Inhabern) Wege zur gewaltfreien Erziehung aufzuzeigen und sie dabei zu begleiten.

Bei wiederholtem Auftreten derartigen elterlichen Fehlverhaltens kommen Eingriffe des Familiengerichts in das Elternrecht gemäß §§ 1666, 1666a BGB bis hin zu Beschränkungen oder Entzug des Sorgerechts in Betracht und strafrechtlich stellen solche Verfehlungen – spätestens jetzt – stets Körperverletzungen bzw. Nötigungen dar.

Antworten wie "Ab 18 Jahren darfst du entscheiden", oder "Eltern haben das Erziehungs- und Aufenthaltsbestimmungsrecht" entbehren jeder Grundlage.

Lass dir also bitte keine pauschalen Antworten geben, sonder lass dir die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sagen. Aber nicht pauschal, sondern mit Angabe der §§.

Ich habe bereits oft Kinder, Jugendliche und junge Menschen beraten, denen so ein Blödsinn erzählt wurde. Allein im letzten Quartal habe ich in 8 Fällen vergeblich versucht das Eltern im persönlichen Gespräch zu verdeutlichen.

Man hat mich beschimpft und mir erklärt das man sich auskennt mit dem Recht. Und dann, dem Haus-Recht entsprechend, aus der Wohnung gewiesen.

Was mich aber nicht gehindert hat den die betreffenden Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen weiter zu beraten und zu betreuen.

Die Eltern verbal zu überzeugen war nicht möglich. Also habe ich sie praktisch überzeugt.

Das heist ich habe in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen (Jugendamt und anderen Behörden, wie u.a. Gerichte), und den jungen Menschen, den Eltern gezeigt das die Rechtslage anders ist und die betreffenden Ratsuchenden konnten das Elternhaus gegen den Willen der Eltern verlassen.

Das Kindergeld wurde nicht mehr den Eltern, sondern den Ratsuchenden auf ihr Konto überwiesen. Und soweit die Eltern Leistungsfähig waren mußten sie sogar ergänzend Unterhalt an ihr Kind zahlen.

Zu beachten ist dabei noch das viele Eltern der Meinung sind, nach Abzug ihrer erforderlichen Ausgaben und Aufwendungen sind sie nicht mehr Leistungsfähig zum Unterhalt.

Aber auch das ist falsch. Erforderlicher Unterhalt geht vor Begleichung von Schulden und sonstigen Dingen wie Pfändungen vor.

Meine Antwort ist etwas im "Rechtsdeutsch" gefasst. Das soll dir nur zeigen Das viele Eltern nicht die richtigen Informationen zu „ihren“ Rechten haben und ergänzend ihre Pflichten nicht kennen.

Wenn du noch weitere Fragen hast kannst du dich gern an mich wenden.

Gruß Michael

Dein Taschengeld liegt auf dem Konto deiner Eltern, du kommst nicht ran und hast kein Verfügungsrecht darüber? Dann ist es kein Taschengeld, sondern offenbar eine Zuwendung deiner Eltern, die sie dir anscheinend geben und wegnehmen wie sie lustig sind. In dem Fall ist die traurige Wahrheit, dass du gar kein Taschengeld bekommst.

Freak09 
Beitragsersteller
 10.05.2011, 16:04

Leider ist es so...

Ich habe immer zusammengespart und dann wollte meine Mutter immer dass ich es ihr gebe damit sie es einzahlt.

Hab ich dann garkein Anspruch mehr ?

Könnten sie das Geld dann wirklich 'behalten' ?

Hallo Freak09,

da es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Auszahlung von Taschengeld betseht und 'Dein' Taschengeld auf das Konto Deiner Eltern deponiert ist, können sie es Dir rechtlich gesehen entwenden. Moralisch gesehen ist diese Handlungsweise bzw. 'Drohungsmaßnahme' nicht nachvollziehbar. Es muss also dementsprechend etwas vorgefallen sein, das auch Dich in diese entstandene Situation miteinbezieht (zu einem Streit, Missverständnis, Disput tragen alle darin Betroffenen ihren Teil dazu bei, so auch Du bei eurem 'Problem'). Klärung mit den Eltern über das Warum und Wieso bzw. über evtl. einzuleitenden Maßnahmen zur Behebung dieser Situation können das Dilemma für Dich am besten bereinigen. Doch achte auf die sachliche Diskussionsebene.

MfG Fantho

Hallo Freak09,

hört sich irgendwie unwahr an. wenn ich für mein kind geld spare, dann bekommt es natürlich ein eigenes konto. so haben wir es mit unseren söhnen gemacht. 

was sucht denn dein geld auf dem konto deiner eltern? das hört sich für mich so an als wäre das ne verarsche...

weißt du denn wenigstens wieviel sie schon für dich gespart haben? und haben sie dir das auch mal gezeigt, kontoauszug oder so...?

wenn das geld auf dem konto deiner eltern ist, kommst du wohl leider nie da ran, da du kein kontoinhaber bist. die bank darf dir das geld also nicht geben, egal ob du 14 oder 24 bist.

selbst wenn du ein eigenes konto hättest, können deine eltern bis zu deinem 18. lebensjahr bestimmen, was damit passieren soll. sie sind auch nicht verpflichtet dir das geld dann auszuzahlen wenn du 18 bist.

wenn einer von unseren söhnen damals auf die schiefe bahn geraten wäre, hätten wir ihnen das geld auch nicht gegeben, sondern es behalten. stell dir vor du sparst jahre lang für dein kind und es wird drogensüchtig. würdest du ihm dann noch geld geben?

wofür das drauf gehen würde liegt ja wohl auf der hand (nur mal so als beispiel).

ich würde nochmal mit den eltern reden und darum bitten, dass sie dir ein eigenes konto anlegen, wo du jederzeit verfolgen kannst wie viel geld drauf ist, was dazu gekommen oder abgegangen ist, und wie viele zinsen es brachte.

versuchs einfach mal. viel glück.

 

caro1964  10.05.2011, 16:22

hab gerade die anderen antworten gelesen und bin schockiert!!!

hast du denn ein gutes verhältnis zu deinen großeltern?

dann wäre mein vorschlag:

bitte oma oder opa für dich ein sparbuch zu machen. ( leider darfst du dass noch nicht selber, da du mit 14 noch nicht geschäftsfähig bist.)

dann verstecke das geld was du zu geburtstagen oder so bekommst irgendwo, bis du es am nächsten tag zur oma bringst und die es einzahlt.

ein sparbuch bringt zwar fast keine zinsen, aber das geld ist sicher vor mutti ;-)

Freak09 
Beitragsersteller
 10.05.2011, 16:31
@caro1964

Ja ich muss mal gucken...

Aber das Miese ist ja , dass ich extrem viel Geld wie ich finde zusammengespart habe und wenn ich das nicht mehr kriege ist das einfach nur lächerlich...

 

Freak09 
Beitragsersteller
 10.05.2011, 16:31
@caro1964

Ja ich muss mal gucken...

Aber das Miese ist ja , dass ich extrem viel Geld wie ich finde zusammengespart habe und wenn ich das nicht mehr kriege ist das einfach nur lächerlich...

 

Freak09 
Beitragsersteller
 10.05.2011, 16:15

Ich führe so ein Heft wo ich alles reinschreibe was ich meinen Eltern gebe.

 

Die sind aber sehr sturr und einfach nicht auf eine andere meinung zu bringen.