Wie viel darf man mit 15 Jahren im Laden (z.B. bei Saturn) ausgeben?
Mein kleiner Cousin ist 15 Jahre alt und er möchte sich von seinem erspartem Geld ein Handy kaufen, das ungefähr 230€ kostet. Seine Eltern sind zwar damit einverstanden aber können aus beruflichen Gründen nicht mitkommen um das Handy zu kaufen.
Darf er sich das Handy ohne Begleitung seiner Eltern kaufen oder geht das nicht?
Gibt es eine Regelung wie viel Geld Jugendliche in einem Laden ausgeben dürfen? (Ich hatte mal was von einem Taschengeldparagraphen gehört aber hat der eine Maximalgrenze?
Danke für eure Antworten
4 Antworten
Es gibt keine definierte Grenze. Laut §110 BGB darf der Jugendliche alles Geld ausgeben, was ihm zur freien Verfügung überlassen wurde. Darüber hinaus wird das Geschäft auch durch die Zustimmung der Eltern wirksam. In deinem Fall sieht es so aus, als würde beides zutreffen. Da der Verkäufer das aber nicht wissen kann, wird er im Zweifel die Zustimmung der Eltern einfordern.
bis 16 glaube ich nicht mehr als 150 Euro.
bis 16 maximal € 45,00.
Hier darf wohl jeder jeden Unsinn schreiben? Ob das stimmt oder nicht - wen juckt das.
Gesetzliche Grundlage ist der § 110 des BGB. Aber der ist etwas schwammig und die Summern sind nicht festgelegt. Die Ausgabe muß "angemessen" sein. Ein Anhalt liefert die "Taschengeldtabeller" Für ein 15jähringe sind das € 25 - 30 im Monat. Ein Kauf über € 30 dürftest Du ohne Zustimmung der Eltern nicht tun
Die Praxis da leider oft anders aus.
In Begleitung der Eltern gibt es kein Limit des Betrages.
Ein Kauf über € 30 dürftest Du ohne Zustimmung der Eltern nicht tun
Das stimmt nicht. Es gibt absichtlich keine Höchstgrenze, auch keine ungefähre. Der Jugendliche kann sich auch Geld zusammen sparen oder beschenkt werden. Dann wäre der Betrag auch viel höher, wie in diesem Beispiel.
Die Eltern sind ja einverstanden, können aber leider nicht mit. Meinst du, dass er sich es kaufen kann, wenn die Eltern ihm einen Zettel mitgeben wo sie drauf schreiben, dass er sich das Handy kaufen darf?
Das wäre eine Vollmacht der Eltern. Die darf der Verkäufer eigentlich nur dann akzeptieren, wenn er die überprüfen kann. Das kann er aber meist nicht. Also ist so was nicht zulässig.
Wenn dann müßtest Du eine Kopie des Ausweise des Vaters mitgeben und die Vollmacht. Dann mag das gehen.
Eine Ausweiskopie ist nicht zulässig.
So viel du willst ^^ Das ist denen doch egal :-) Solange die Sachen FSK 12 sind ist alles ok :)
Was ist denn dies für ein Forum? Auch so ein Mist. Ein Kauf über das übliche Taschengeld ist gesetzwidrig und kann angefochten werden.
okay danke