Gilt Gespräch bei Zeitarbeitsfirma als Arbeitszeit?
Bin Leiharbeitnehmerin. Mein Einsatz bei einer Firma läuft Ede des Jahres aus. Nun soll ich zu einem Gespräch über das weitere Vorgehen zu meiner Zeitarbeitsfirma. Das gilt laut dem Disponenten nicht als Arbeitszeit. Können die wirklich erwarten, dass ich ich in meiner Freizeit ein arbeitsbezogenes Gespräch mit ihnen führe? Ich krieg ja auch nichts von denen geschenkt.
2 Antworten
Also um Dich ab Januar für eine Helfertätigkeit im Nachbarbetrieb einzusetzen braucht der Betrieb kein vorheriges Gespräch mit Dir. Vielleicht geht es um weitere, anspruchsvollere Einsätze und Deine Bereitschaft dazu.
Vielleicht gibt es noch den einen oder anderen, dessen Einsatz auch ausläuft. Dann nimmst Du halt die betriebsbedingte Kündigung......oder die Helfertätigkeit.
Wenn bei dem Gespräch nur Quark rauskommt kannst Du ja immer noch einen Prahl tun und fragen was das soll.
Also mich haben die Leihhütten auch für Hilfstätigkeiten immer zu sich geladen..... Aber wenn sie glück hat, dann bekommt sie die Kündigung.
Du kannst ja mal versuchen, von denen das Geld zu bekommen!
Nehmen wir mal an, Du verdienst brutto 10 €. Das Gespräch dauert dann eine halbe Stunde. Das wären dann brutto 5 €. Wenn Du Glück hast, sind das dann netto 4 €. Was willst Du dann unternehmen, um diese 4 € zu bekommen? Einen Anwalt einschalten? Oder groß Rabatz machen? Und das für 4 €?
Man IST die Wohlfahrt, wenn man bei solchen Arbeitgebern anfängt. Die soziale Hängematte für die Unternehmer/ Vorgesetzten und Besserverdiener. Die Fahrt dorthin hat mich auch jedesmal ordentlich Zeit und Geld gekostet (Bus/Zug Ticket).....
Vergiss die Fahrt dorthin nicht. Dann wären wir bei 1 1/2 Stunden. Warum sollte ich denen 1 1/2 Stunden meiner Zeit "schenken"? Die könnten ja genauso gut beim Einsatzbetrieb antanzen und sich dort mit mir unterhalten (so war es früher ja auch). Bin ich die Wohlfahrt?! Desweitern nehme ich an, dass es nicht bei 1 Gespräch bleiben wird. Dann summiert sich das Ganze auf weit mehr als deine lächerlichen 4 € netto. Es geht also ums Prinzip.