Gilt Garantie auch auf Software beim Fernseher?
Hallo Leute,
ich habe mir ein Fernseher von Hisense gekauft; das war im November 2016. Letzten Mittwoch habe ich eine neue Sat-Anlage (Unicable) bekommen. Im Normalfall sollte der Fernseher dieses auch unterstützen. Doch leider gibt es ein Bug im Betriebssystem von Hisense, sodass ich meine Frequenz nicht speichern kann. Das Problem ist bei Hisense bekannt. Nach dem Gespräch mit dem Support von Hisense, bekam ich gesagt, dass es eventuell ein Update kommt, vielleicht auch nicht... das kann man mir nicht sagen ob; bzw. wann. Danach rief ich bei dem Onlinehändler an. Ich wollte das Gerät aufgrund dieses Mängels zurück geben. Doch nun kamen mehrere Argumente, vom Händler.
1. Das Gerät ist fast ein halbes Jahr alt, somit sei nicht klar ob das Gerät wirklich defekt ist, oder ich nicht in der Lage wäre; alles ein zu stellen...
- Ich habe ein Receiver zwischen geschaltet. Da funktioniert alles.
2. Da es ja möglich wäre, ein Update zu bekommen, dass das Problem eventuell lösen könnte, wäre es ebenfalls nicht möglich
-Gibt es hier nicht auch eine Zeitgrenze? Ich meine sonst könnte man auch sagen, Joa in 2 Jahren bekommst du vielleicht ein Update....
3. Das Problem ist länger bekannt, ich habe Foren aus dem Jahr 03/16 gefunden. Bis zum Aktuellen Datum gibt es keine Lösung...
-Gibt es irgendeine Rechtsgrundlage? Gesetze?
4. Ich soll jetzt bei Hisense ein Schriftstück organisieren, dass dieses Problem nicht behoben werden kann...
-Dieses ist ja theoretisch möglich durch ein Update, aber man weiß nicht wann, oder ob es was gibt.
-Kann ich hier irgendwas machen?
5. Wurde mir gesagt, dass auf ein Softwareproblem keine Garantie gegeben wird.
- Ist das Rechtens? Ich meine, wenn ich ein Drucker kaufe, und er Software bedingt nicht druckt, gibt es keine Garantie darauf?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen
Liebe Grüße
2 Antworten
Wenn der Hersteller selber angibt das die Software fehlerhaft ist und der Fernseher aus diesem Grund nicht Unicable fähig ist dann ist das ein Mangel und ein Fall für die Gewährleistung,massgeben ist was momentan für ein Mangel an der Sache besteht,der kann nicht behoben werden somit besteht das Recht den Kauf rückgängig zu machen,einzige Ausnahmen wären wenn Hisense ausdrücklich darauf in seinen Produktangaben hinweisen würde das der Fernseher nicht Unicablefähig ist.Die Garantie die Hisense ggf auf das Gerät gibt spiel dabei keine Rolle,greifen tut hier die Gewährleistung,und die umfasst natürlich Softwarefehler mit da das Gerät nur eingeschränkt nutzbar ist.
1. Du hast diese bereits selbst beantwortet, das muss der Händler so hinnehmen.
2. Da es nicht bekannt ist, wann ein Update kommt, zieht das Argument nicht, jetzt besteht Gewährleistungspflicht.
3. Unterstützt nur Punkt 2, das könnte dauern.
4. Das ist nicht deine Aufgabe, der Händler muss sie hinnehmen, überprüfen kann er sie selber.
5. Das ist Unfug, die Firmware gehört mit in die Gewährleistung, ohne sie würde das Gerät gar nicht erst funktionieren.