Kann man verurteilt werden wegen dem Tacho im Video?

6 Antworten

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Prinzipiell wurden inzwischen schon öfters Videoaufnahmen durch Dash- oder Actioncams vor Gericht als Beweis zugelassen. Um ein youtube-Video verwenden zu können, müsste neben dem Fahrer aber auch Tatort und Tatzeitpunkt festgestellt werden können. Der Tatort ist erforderlich, um die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit sowie die zuständige Bußgeldstellle festzustellen und Tatzeitpunkt, weil die Ordnungswidrigkeit überhöhte Geschwindigkeit nach 3 Monaten verjährt ist.

paulfragtgf 
Beitragsersteller
 18.04.2020, 11:52

Ja, aber Dashcams sind halt was anderes als eine GoPro am Helm, wo man nur den Tacho sieht. Den Ort kann man sicherlich oftmals ohne viel Kenntnisse oder Skills ausfindig machen. Alleine durch die ganzen Schilder und weil der Typ im Video vorhin auch bei einem Motorradhändler stand, wo man sofort schon einmal die Ortschaft ausfindig machen kann.

Zeitpunkt ist hingegen schon schwierig. Auf den Tag genau lässt sich das wohl nur sagen, wenn die Polizei das Material selbst auf der Kamera sicherstellen würde.

Kann man also sagen:

Möglich ist es, aber sehr unwahrscheinlich? Vor allem: Wenn man jetzt 30 außerorts zu schnell fährt, gibt es nicht einmal ein Fahrverbot. Da wird die Polizei sich doch gar nicht diese Mühe machen, oder?

Hamburger02  18.04.2020, 12:06
@paulfragtgf
Kann man also sagen:
Möglich ist es, aber sehr unwahrscheinlich?

Das würde ich genau so sehen.

Da wird die Polizei sich doch gar nicht diese Mühe machen, oder?

Vermutlich.

paulfragtgf 
Beitragsersteller
 18.04.2020, 12:08
@Hamburger02

Alles klar, danke!

Da seit einiger Zeit der § 315d StGB in Kraft ist, ja, kann durchaus passieren, bei Straftaten ermittelt der Staatsanwalt bei öffentlichem Interesse. Das sehe ich sogar als gegeben, weil die Gefahr besteht, das der Täter zum Nachahmen animiert. Ob dann auch tatsächlich der Fahrer ermittelt werden kann, das steht auf einem anderen Blatt, hat aber für die Ermittlungsansätze erst mal keine Bedeutung.

paulfragtgf 
Beitragsersteller
 18.04.2020, 11:58

Naja, aber wegen 30-40kmh zu schnell? Soweit ich weiß ist der §315d doch der für die illegalen Straßenrennen, welche mittlerweile auch eine Straftat und nicht nur eine Ordnungswidrigkeit sind, oder?

Die reine Tatsache, dass man außerorts 30-40 zu schnell fährt, auf einer Landstraße, wo niemand wirklich gefährdet wird, sehe ich auch absolut kein öffentliches Interesse.

ZuumZuum  18.04.2020, 12:22
@paulfragtgf

Wo steht in der Fragestellung etwas von 30 oder 40 km/h zu schnell? Es ging vorwiegend um verpixelte Videos. Diese werden nicht ohne Grund verpixelt, und geschultes Personal wird bei der Videoauswertung recht schnell feststellen können, wie schnell derjenige unterwegs war. Ob es dann wirklich zu Ermittlungen kommt, entscheidet der Staatsanwalt.

Videos im Netz sind mit Vorsicht "zu genießen". Es kann alles Fake sein, die haben keine Beweiskraft.

In Helvetien hat die Polizei so schon verschiedene Raser aus dem Verkehr gezogen. Die Seitenbegrenzung der Fahrbahn dient dabei der Kalibrierung der Geschwindigkeitsmessung.

https://www.20min.ch/schweiz/news/story/-Meine-Kollegen-sind-wegen-Videos-aufgeflogen--30852609

paulfragtgf 
Beitragsersteller
 18.04.2020, 11:49

Sehr interessant, danke.

Fragt sich, ob das auch in Deutschland praktiziert wird.

Bezüglich des Tachos könnten Gutachter das Tempo anhand des Videos annähernd feststellen.

Allerding weiß ich nicht ob sowas schon mal vorkam oder zur Anwendung kommen würde.

Die Antwort bezieht sich nur auf die Geschwindigkeit

paulfragtgf 
Beitragsersteller
 18.04.2020, 11:41

Ja, das ist mir bekannt. Wie gesagt, ich frage mich jetzt einfach, ob es Beweis genug ist, um der Person Post zu schicken und ihr den Vorwurf mit dem Kennzeichen zu machen, obwohl in den Videos meist ja nicht einmal eindeutig zu sehen ist, dass sie jetzt genau das Fahrzeug mit dem Kennzeichen fahren.

In dem Video von gerade zeigt die Person vorher halt komplett das Motorrad und sagt, dass sie mal eine Fahrt machen. Aber der Anwalt kann doch vermutlich trotzdem sagen, dass die Polizei erstmal beweisen muss, dass es auch wirklich das Fahrzeug war, auch wenn jedem klar ist, dass es so ist.

LustgurkeV2  18.04.2020, 11:45
@paulfragtgf

Ich glaube da passiert nichts weil es den Aufwand nicht lohnt. Das was ich schrieb, würden sie vielleicht tun wenn es zu Verletzten oder Toten geführt hat. Aber wie gesagt, is nur ne Vermutung

paulfragtgf 
Beitragsersteller
 18.04.2020, 11:53
@LustgurkeV2

Das stimmt auch wieder. Denke ich genauso. Wegen 30-40km/h außerorts lohnt sich das wirklich nicht, sofern da keine besondere Gefährdung zu sehen ist und es zu keinem Vorfall kam.