Dauerhaftes Parkverbot beantragen?
Hallo.
Ich wohne seit zwei Jahren in einem Haus, an dessen Seite eine recht enge Straße vorbei geht. Ganz knapp passen dort zwei Autos aneinander vorbei. Auf dem Grundstück des Hauses, wo ich wohne, sind einige Anwohnerparkplätze direkt nach dem Fußgängerweg. Also steht man senkrecht zur Straße. Seit neuestem parkt eine neue Mieterin von gegenüber immer direkt hinter den Parkplätzen, die zu unserem Haus gehören, sodass es mir schon mehrfach nicht möglich war auszuparken, v.a. wenn meine Wohnungsnachbarn noch links und recht von mir stehen. So ist dann ein frühzeitiges Einschlagen nicht möglich.
Ich habe es schon mehrfach beim Vermieter der Dame angesprochen, da man diese nicht persönlich angetroffen hat. Leider hat dies nichts gebracht und auch Besucher von der Dame parken dort regelmäßig mit einem riesigen Abstand zum Zaun des gegenüberliegenden Hauses, sodass die Straße noch enger wird. Um die Ecke liegen übrigens noch mehrere Parkplätze, die auch mein Besuch benutzt. Von dort muss man zwar ein paar Schritte mehr laufen, aber das ist manchen wohl schon zu viel. Allerdings konnte die vorherige Vermieterin das scheinbar schon.
Jetzt meine Frage. Ist es möglich ein dauerhaftes Parkverbot für diesen Abschnitt der Straße zu beantragen, wenn man einfach unter manchen Umständen nicht ausparken kann? Ich weiß ja, dass man bei manchen Dingen ein temporäres Parkverbot beantragen kann, aber stellt die Stadt bei einem solchen Problem wir bei mir beschrieben auch eines aus oder ist das noch zu wenig?
3 Antworten
Beantragen kann man das auf jeden Fall. Kommt halt drauf an, wie die Stadt das bewertet. Ist die Straße so eng wie geschildert, sind die Chancen gut, das es ein Parkverbot gibt. Das wird in solchen Fällen gerne mit Bodenmarkierungen als Zick-Zack-Linien gemacht. Schildere bei der zuständigen Stelle der Stadtverwaltung dein Problem, am besten mit einigen aussagekräftigen Fotos. Es hilft z.b. auch zu erwähnen, dass der verbliebene Platz für die Feuerwehr eine Engstelle darstellt, die in einem Notfall nicht oder nur sehr schlecht passierbar ist.
Ansonsten die betreffenden Person(en) direkt darauf ansprechen und bitten, künftig woanders zu parken. Reden hat manchmal schon Wunder gewirkt.
Wenn die Straße bei einem parkenden Fahrzeug keine Restbreite von 3,05 Metern mehr hat, gilt ohnehin automatisch ein Parkverbot. Der Hinweis darauf kann ein gutes Argument beim Gespräch mit dem Falschparker sein. Hat das keine Wirkung, ist es möglich, das Ordnungsamt oder die Polizei hinzuzuziehen, die das falsch parkende Fahrzeug verwarnen oder im Extremfall sogar entfernen können.
Wieso triffst du die nicht an, wenn das Auto dasteht?
Ich würde mich da solange durchklingeln bis ich sie antreffen würde, und wenn es Tage dauert.
Jetzt meine Frage. Ist es möglich ein dauerhaftes Parkverbot für diesen Abschnitt der Straße zu beantragen
Wenn ich deine Schilderungen (enge Straße, du kannst nicht ausparken) ist dort schon ein Parkverbot per Gesetz. Dazu braucht es keine Schilder mehr.
(3) Das Parken ist unzulässig
(...)
3 vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,