Was kann die fsst, nach einer positiven mpu für Auflagen stellen?

1 Antwort

Hallo legolas,

idR kann dir die FSSt. nach bestandener MPU keine "Auflagen" mehr machen, da du durch das pos. Gutachten die Zweifel deiner Fahreignung ausgeräumt hast.

Wenn du aber mit "Auflagen" meinst, ob noch weitere Maßnahmen nötig sind um den neuen FS zu erhalten, so kommt es darauf an, ob...

-deine Fahrerlaubnis in der Probezeit entzogen war. Wenn ja, musst du noch ein Seminar für drogenauffällige Fahranfänger machen (bei einem MPI und NICHT bei einer Fahrschule).

-oder ob dein FS sehr lange entzogen war (z.B. mehr als 10 Jahre, oder du deinen FS kürzer hattest als der Entzug gedauert hat), in diesem Fall hat die FSSt. das Recht neue Prüfungen von dir zu verlangen. Wobei vor der praktischen Prüfung noch ein paar Fahrstunden genommen werden müssen (damit man zur Prüfung zugelassen werden kann).

Trifft das alles auf dich nicht zu, sollte der Neuerteilung nichts im Wege stehen ;-)

Gruß Nancy

legolas1 
Beitragsersteller
 25.02.2016, 01:03

Dankeschön ich habe meinen Führerschein nie verloren, hatte davor ein Screening über 1 Jahr und mit meiner haaranalyse und mpu einen insgesamt 1.5 jährige Abstinenz nachgewiesen. Wollte wissen was sie noch von mir verlangen können

Lg:)

nancycotten  25.02.2016, 01:05
@legolas1

Ah okay, dann können sie nichts mehr von dir verlangen - die Sache ist durch. Alles Gute für dich. :-)