Gilt die mündliche Vereinbarung des Vermieteres nach seinem Tod?
Da wir viel Probleme mit dem Kabelempfang hatten, hat der Vermieter uns erlaubt eine SAT-Schüßel anzubringen. Das haben wir dann auch gemacht. Das war vor über 2 Jahren. Nun ist er verstorben und die Erbin möchte nicht daß wir die Schüßel behalten, weil ja Kabel vorhanden ist. Zwar hatte sie den KD-Vertrag sogar fristlos kündigen müssen um KD dazu zu bringen den Eingangskabel zu erneuern, aber nach ewigem hin und her haben sie es jetzt repariert. Und nun soll die Schüßel weg. Darf sie das? Obwohl wir sie schon 2 Jahre haben? Die zweite Vereinbarung betrifft eine Renovierung. Das Bad und die Küche waren schon Megaalt und hässlich. Wir vereinbarten, dass er die Kosten für neue Fiesen, Steckdosen und Bodenfliesen übernimmt, wärend wir es selber anbringen. Dafür übergab er uns kostenlos ein Raum auf unserer Etage (der zu einer anderen Wohnung gehört), um dort alles abzustellen und Arbeiten zu können. Ein Teil der Materialkosten hat er Erstattet, doch bevor wir alles fertig machen konnten ist er ja verstorben. Wir mußten den Elektriker, Werkzeug und weitere Material- Kosten bisher selber zahlen. Muß die Erbin uns diese Erstatten? Darf sie uns die Miete erhöhen (das will sie nämlich machen), obwohl der Altvermieter dies garnicht im Sinn hatte? Darf sie Miete für den Raum fördern, bzw. auch nachfördern? Die Renovierung erfolgt nur in unserer Freizeit, deswegen zieht es sich schoch seit langem hin und ist leider auch noch nicht ganz fertig. Kann sie uns den Raum wegnehmen? Wir brauchen ihn als Abstellkammer, Strom holen wir nach Bedarf über Verlängerungskabel aus unserer Wohnung, heizen tun wir garnicht, also entstehen keine Nebenkosten.
3 Antworten
Bei der Satellitenschüssel würde ich auf die mündliche Zustimmung und den Verbleib beharren, denn es darf locker davon ausgegangen werden, dass diese Zustimmung auch tatsächlich erteilt wurde, wenn der verstorbene Vermieter nicht schon zu Lebzeiten dagegen vorgegangen ist. Die neue Vermieterin kann allenfalls verlangen, dass ihr bei Eurem Auszug das Ding wieder abbaut. Da würde ich es ggf. auf eine Klage auf Beseitigung ankommen lassen. Die Erfolgsaussichten sind gut.
Bei der Renovierung könnt ihr die mündliche Vereinbarung, dass der Vermieter die Kosten für Material übernimmt, nicht gegen die neue Vermieterin geltend machen. Die wird das erfolgreich abstreiten. Falls ihr irgendwie beweisen könnt, (z. B. neutrale Zeugen), dass es die mündliche Zusage gibt, besteht vielleicht eine Chance. Wenn ihr zudem noch das anhand von Quittungen unterlegen könntet, wäre das noch besser, aber ich vermute, das wird nicht der Fall sein.
Natürlich darf die neue Vermieterin im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die Miete erhöhen. Was der vorige Vermieter im Sinn hatte, spielt dabei keine Rolle.
Was aber in jedem Fall dreist wäre, wenn sie für den Abstellraum Miete verlangen würde, Euch das Material nicht bezahlen würde, aber am Ende die Miete erhöhen würde, weil ihr nun eine schöne Küche und ein schönes Bad habt.
Ich würde daher dringend empfehlen, Euch mit der Vermieterin konstruktiv zu unterhalten. Fragt sie, um wieviel sie die Miete erhöhen will. Checkt, ob diese Erhöhung überhaupt zulässig ist (Mietspiegel, Vergleichsmieten). Sprecht mit ihr über die Verschönerung von Bad und Küche. Zeigt ihr, was ihr bisher gemacht habt (Qualität ist wichtig) und erklärt ihr, was am Ende dabei raus kommt, denn es ist ihr Haus, in dem ihr was verbaut, was auf Dauer dort verbleibt. Vielleicht könnt ihr Euch auf eine etwas geringere Mieterhöhung einigen, die dann für mehrere Jahre festgeschrieben wird und dass sie Euch wenigstens den Raum überlasst, bis ihr fertig seid. Am Ende hat sie auch was davon.
Wenn die Vermieterin erkennt, dass sie mit Euch zuverlässige und langfristige Mieter hat, ist es für sie doch besser, als wenn sie ständig Ärger hat und womöglich häufig wechselnde Mieter. Verweist dabei auf die guten Erfahrungen, die der verstorbene Angehörige mit Euch gemacht hat.
Das Problem an der ganzen Sache sollte eigentlich sein, mündliche Vereinbarungen dann nachträglich noch beweisen zu können ....
Das ist die Crux, da es keinen Zeugen mehr gibt gibt es ein Nachweisproblem. In Ö gäbe es ein Gewohnheitsrecht, aber es läßt sich sicher beweisen (Nachbarn, soferne sie OK sind) dass die Schüssel dort war. Bei der Küche ist es alles gänzlich Eure Kaffee.
Nein es gibt kein Gewohnheitsrecht. Aber es gibt eine stillschweigende Zustimmung, dann wenn Mieter und Vermieter wissentlich über einen längeren Zeitraum eine Sache wiilensgleich dulden. Das wäre wie hier bei der SAT-Anlage anzunehmen.
Hier könnte man sogar über das zusätzliche Zimmer als kostenlose Abstellkammer als mitvermietet nachdenken? Aber wäre sicher zu viel des Guten, lassen wir die Kirche im Dorf.