Gibt es Regeln wo ein Stoppschild angebracht wird, oder wird einfach dann ein Stoppschild angebracht wenn die Kreuzung zu unübersichtlich ist?
Es muss doch einen Regelsatz geben in welchen Situationen ein Verkehrsschild aufgestellt wird, nur diesen kann ich nicht finden.
4 Antworten
Dazu die Verwaltungsvorschrift zur StVO:
I. Das Zeichen 206 ist nur dann anzuordnen, wenn
1 die Sichtverhältnisse an der Kreuzung oder Einmündung es
zwingend erfordern,
2 es wegen der Örtlichkeit (Einmündung in einer Innenkurve
oder in eine besonders schnell befahrene Straße) schwierig
ist, die Geschwindigkeit der Fahrzeuge auf der anderen
Straße zu beurteilen, oder
3 es sonst aus Gründen der Sicherheit notwendig erscheint,
einen Wartepflichtigen zu besonderer Vorsicht zu mahnen
(z. B. in der Regel an der Kreuzung zweier
Vorfahrtstraßen).
Einzelfallentscheidung der Kommune würde ich sagen
Das Amt für Verkehrswesen und Straßenbau der jeweiligen Gemeinden, Städte und Regierungsbezirke bestimmt wo welche Schilder aufgestellt werden.
Da wird sicher die Unfallstatistik an den Stellen und die örtlichen Begebenheiten mit einbezogen. Schlecht einzusehen z.B.
Das Stoppschild macht die Regel!