Gibt es Regeln wo ein Stoppschild angebracht wird, oder wird einfach dann ein Stoppschild angebracht wenn die Kreuzung zu unübersichtlich ist?

4 Antworten

Dazu die Verwaltungsvorschrift zur StVO:

 I.   Das Zeichen 206 ist nur dann anzuordnen, wenn

1        die Sichtverhältnisse an der Kreuzung oder Einmündung es
            zwingend erfordern,

2        es wegen der Örtlichkeit (Einmündung in einer Innenkurve
            oder in eine besonders schnell befahrene Straße) schwierig
            ist, die Geschwindigkeit der Fahrzeuge auf der anderen
            Straße zu beurteilen, oder

3         es sonst aus Gründen der Sicherheit notwendig erscheint,
            einen Wartepflichtigen zu besonderer Vorsicht zu mahnen
            (z. B. in der Regel an der Kreuzung zweier
            Vorfahrtstraßen).

Einzelfallentscheidung der Kommune würde ich sagen

Das Amt für Verkehrswesen und Straßenbau der jeweiligen Gemeinden, Städte und Regierungsbezirke bestimmt wo welche Schilder aufgestellt werden.

Da wird sicher die Unfallstatistik an den Stellen und die örtlichen Begebenheiten mit einbezogen. Schlecht einzusehen z.B.

Das Stoppschild macht die Regel!