Darf man in Bayern 10 Meter nach einen tempo 30 Schild Blitzen?
Ich wurde vergangene Woche in der Stadt geblitz. Es ging Berg ab und es waren 50 kmh erlaubt. Nachdem das Berg ab Stück zuende ging kam ein 30er Schild. Die Straße war einspurig und wurde etwa 15 Meter nach der 30er Begrenzung drei Spurig. Etwa 40 Meter später endete die Straße in eine "T" Kreuzung. Da ich ich keinen Blitz gesehen habe und beim drei Spurigen Stück unmöglich gewesen wäre mich zu blitzen ( Verkehrsaufkommen und keine Möglichkeit einen Blitzer aufzustellen) muss ich etwa 10 Meter nach dem 30er Schild geblitz worden sein.
Ich weiß ja das ich dort zu schnell war und hab eigentlich kein Problem damit das ich eine Strafe zahlen muss.
Ich hab mal gehört es gelten bestimmte Regeln ab wann ein Blitzer nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung aufgestellt werden darf.
Ein Blitzer nach einen Berg ab Stück aufzustellen und dazu noch 10 Meter hinterm Schild sieht für mich bisschen nach Geldmacherei aus.
4 Antworten
Ja darf so, der Rest sind Empfehlungen der Länder.
Im Prinzip ist das rechtens auch wenn Bayern empfiehlt, 200m hinter dem Schild. Aber das ist nur eine Empfehlung, und kann in Gefahrenstellen und anderen Ausnahmen unterschritten werden.
Sei Froh, das Du nicht in NRW wohnst (wie Ich), da wird oft kurz nach dem Schild geblitzt.
Hallo Alex,
da ich die Örtlichkeiten und die Situation nicht genau kenne mal ganz allgemein:
- Ja, es gibt in den Bundesländern verschiedene Richtlinien beim Blitzen über die Entfernung nach den Gebotsschildern.
- Aber diese dürfen z. B. an Gefahrenstellen jederzeit unterschritten werden.
- Es ist heute kein Problem mehr auch auf mehrspurigen Fahrstreifen genau einen davon zu überwachen - oder auch mehrere gleichzeitig.
- Blitzer bergab oder kurz danach sind vielleicht gemein, aber nicht verboten.
Und in Zukunft den Fuß vom Gas und regelmäßig einen Blick auf den Tacho ;-)
Viele Grüße
Michael
wenn damit die 50er zone gemessen wird ja, wenn damit die einhaltung des tempo 30 bemessen wurde, ein fall für den anwalt, da hier viele details und unterschiedliche richtlinien einfliessen können und anwälte sich auf so etwas spezialisieren, kann man wohl nichts genaueres sagen. bei beträgen ab dem 3 stelligen bereich lohnt sich mitunter eine rechtliche beratung. oft kommen ja punkte hinzu oder gar der letzte punkt vor entzug der erlaubnis... wie wars denn, eine eigene antwort nach 2 jahren wäre ja hilfreich für andere....
Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt genau ab dem Schild.
Das Thema "Geldschneiderei" wird seit Jahrzehnten bereits diskutiert.
An Deinem Fehlverhalten ändert es aber nichts.