Wo kann ich nachlesen, wie hoch Verkehrsschilder angebracht werden müssen?
Wenn ein Verkehrsschild zu hoch angebracht ist oder zu klein ist, kann es passieren, dass man es übersieht. Wo kann ich die Regeln nachlesen?
P.S. Wer haftet eigentlich, wenn in Folger fehlerhafter Anbringung ein Schaden entsteht?
12 Antworten
Hallo, TobiasNerling und Jorat, zur Ergänzung:
Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen**
Bei der Regelung über die Größe der Verkehrszeichen (Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Rn. 8 bis 14) ist die Verpflichtung aus der Richtlinie 83/189/EWG des Rates vom 28. März 1983 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (Abl. EG Nr. L 109 S. 8), zuletzt geändert durch die Richtlinie 94/1 O/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. März 1994 (EG Nr. L 100 S. 30) beachtet worden.
42 13. a) Die Unterkante der Verkehrszeichen sollte sich, soweitnicht bei einzelnen Zeichen anderes gesagt ist, in derRegel 2 m über Straßenniveau befinden, über Radwegen2,20 m, an Schilderbrücken 4,50 m, auf Inseln und anVerkehrsteilern 0,60 m.
43b) Verkehrszeichen dürfen nicht innerhalb der Fahrbahnaufgestellt werden. In der Regel sollte derSeitenabstand von ihr innerhalb geschlossenerOrtschaften 0,50 m, keinesfalls weniger als 0,30 mbetragen, außerhalb geschlossener Ortschaften 1,50 m.
Das sollte sich in den Verwaltungsvorschriften zur StVO finden.
in der Verwaltungsvorschrift ist als Höhe der Unterkante des Schildes 2 Meter angegeben, die Entfernung zum Fahrbahnrand mit 0,5 Meter. Bei mir vor dem Haus steht ein Parkplatzschild mit Zusatzschild Parkscheibe (1 Stunde) in 3,50 Meter Höhe und 2,50 vom Fahrbahnrand entfernt an einem Straßenbahnoberleitungsmast, von dem es bis zu besagter Stelle auf der Straße schon Hunderte vorher ohne Beschilderung gab. Dort kann man es mit viel Glück sehen, aber man muss es mit Sicherheit dort nicht vermuten. Die Politessen kommen dreimal täglich zum kassieren ....
Aufstellhöhe:
-Ausserorts:1,50m
-Innerorts/Fußweg:2,00m
-Radweg:2,20m
Gemeint ist immer die Unterkannte des VZ.
Größe:
Gr.1 :0-50km/h
Gr.2: 50-80km/h maximal bis 100km/h
Gr.3: über 80 km/h
Mindestbreiten:
-Gehweg:1m
-Radweg:80cm
Seitenabstand zur Fahrbahn:
-innerorts 30cm
-außerorts glaube ich 50cm
Reflexfolie:
Ra1: Alle VZ auf Straßen mit geringer Verkehrsdichte oder mit wenig Beleuchtung,Leitbaken,(zb.Dorfstraße)
-keine Autobahnbeschilderung,keine Bundesstraßenbeschilderung-
Ra2:Bahnübergang,mobile Beschilderung,Haltverbote,Wegweise u.ä., Leitbake,Leitkegel,Absperrschranken,Ausserorts,VorfahrtGewären,Halt!VorfahrtGewären,Umleitungen,
Autobahnbeschilderung,Bundesstraße
Ra3: Bahnübergang,Ortstafeln,Wegweiser,Bahnübergang,Umleitung,Verbote (Geschwindigkeit),
Autibahnbeschilderung,Bundesstraßen,Innenstädte (hell erleuchtetes Umfeld)
-Auf einer Straße immer die Selbe Reflexfolie,Größe,Aufstellhöhe einhalten.-
Reflexfolie immer mit gleichem Folientyp,Aufbau und am besten mit gleichem Hersteller verwenden.
Zb. Alle VZ in 2m höhe mit Gr.3 sowie Folie Ra2AufbauC von Oralite/Orafol
oder: Alle VZ in 2m höhe mit Gr.1 sowie Folie Ra1/A von 3m
Weitere Infos : www.rsa-95.com
das man ein Schild nicht erkennt ist eigentlich nicht möglich, da man aus dem Auto das Schild immer sieht, deshalb ist auch bei Leuten die zu schlecht sehen eine Brille notwendig. Somit kann man das Schild schon früh genug erkennen. Und ein Schild in 50 Meter Höhe werden die mit Sicherheit nicht aufstellen.
Schon mal durch Äste geguckt? Früh genug, klar doch, immer!
eben deutlich zu sehen, also kann man es nicht übersehen :), oder steh ich grad auf dem Schlauch?
an einer 3.2m hohen brücke steht ein schild, das 3,5m durchfahrthöhe erlaubt. deutlich zu sehen und trotzdem falsch.