Gibt es keine Mehwertsteuerpflicht für H&M Online?
Wir haben bei H&M Online bestellt und mit der Lieferung nur einen Bestellschein erhalten.
H&M sagt, dass die keine Rechnungen versenden und verweist auf deren AGB's. Es wird keine MwSt ausgewiesen und keine Rechnung versendet.
Im Laden erhält man zwar eine ganz korrekte Rechnung bzw. Kassenbon aber Online weigert sich H&M eine Rechnung zu senden.
Wie kann das sein?
4 Antworten
Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass ein Unternehmer einem Verbraucher gegenüber zur Ausstellung einer Rechnung verpflichtet wäre. Tatsächlich ist dem eben nicht so - nur wenn der Abnehmer ebenfalls Unternehmer ist, und es sich somit nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, besteht eine Pflicht zur Ausstellung einer formvollendeten Rechnung. Näheres siehe § 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG.
Zitat:
"(2) Führt der Unternehmer eine Lieferung oder eine sonstige Leistung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 aus, gilt Folgendes:
(...)
2.
führt der Unternehmer eine andere als die in Nummer 1 genannte Leistung aus, ist er berechtigt, eine Rechnung auszustellen (...)"
Zitat Ende, Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
Und berechtigt ist eben nicht dasselbe wie verpflichtet. Zwar stellen die meisten Firmen routinemäßig Rechnungen aus, aber solange es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt, kann der leistende Unternehmer dazu nicht verpflichtet werden.
Privaten Endverbrauchern muß keine Rechnung gestellt werden. Die Pflicht zur Rechnungsstellung ergibt sich aus dem Umsatzsteuergesetz und besteht nur gegenüber anderen Unternehmern oder juristischen Personen.
Doch - aber eben nur, *wenn* man eine Rechnung ausstellt. Der Artikel nennt korrekt die Formanforderungen *an* eine Rechnung, aber er sagt rein gar nichts dazu aus, wann diese erforderlich wäre. Hint: Man lese § 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG.
Nur wenn eine Rechnung gestellt wird, dann muß sie diese Angaben gemäß Link auch enthalten. Aber einem privaten Endverbraucher muß keine Rechnung gestellt werden.
"Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Rechnung haben nur Unternehmer gegenüber ihren Lieferanten und Dienstleistern." (aus https://www.akademie.de/wissen/business-basics-professionelle-rechnungen/professionelle-rechnungen)
Als Rechtsgrund für einen Anspruch auf Rechnungserteilung kommt - sofern nicht vertraglich vereinbart - nur Par. 14 UStG in Frage. Als Privatperson guckst Du da in die Röhre, unabhängig davon, ob die Lieferung der Umsatzsteuer unterliegt.
Du solltest stattdessen eine Quittung verlangen. Auf die hast Du einen Rechtsanspruch:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__368.html
Ich denke, die Quittung verursacht dem Unternehmen deutlich mehr Aufwand, als wenn sie Dir eine Rechnung geschickt hätten.
Du erhältst den gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungsbeleg in der E-Mail mit der Versandbestätigung.
Das steht in den AGB. Vllt. solltest du mal deine Emails checken.
Wenn das so drin steht, sollte es einen Anspruch des Käufers begründen. Die Formulierung kann man unterschiedlich auslegen - aber Unklarheiten gehen zu Lasten dessen, der die AGB verwendet.
Wenn man in diesem Falle das deutsche Recht zu Grunde legt (Endverbraucher in Dtld ansässig), dann ist es tatsächlich so, dass ein Endverbraucher (=gleich Privatperson) nach UStG kein Recht auf die Ausstellung einer Rechnung hat. Das sehe ich genauso wie FordPrefect. Da es also keinen gesetzlichen vorgeschriebenen Rechnungsbeleg gibt, erhält man keinen.
Oder kannst du noch eine andere Rechtsgrundlage anführen?
Das bedeutet aber nicht, dass H&M die Umsatzsteuer nicht abführen muss, um nochmal auf die Eingangsfrage einzugehen.
> eine andere Rechtsgrundlage
Ja - die AGB, die so verwirrend formuliert sind, dass nicht klar ist, ob der Endverbraucher eine Rechnung bekommt.
Du erhälst in der Email nur die Bestellbestätigung, aber keine Rechnung oder einen Rechnungsbeleg. Die Frage ist, wieso man im Geschäft eine Rechnung erhält, aber online nur eine Bestellbestätigung ?
Es wird auch nichts mitgesendet (auch per mail nicht) dass sich Rechnungsbeleg oder ähnliches nennt.
Das weiß ich leider nicht, da ich bei H&M nicht online kaufe. Das würde ja aber den AGB widersprechen.
Nein. Da der Beleg nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, muss er im Umkehrschluss lt. AGB auch nicht mitgeliefert werden.
d.h. diese Pflicht gilt nicht: https://www.akademie.de/wissen/business-basics-professionelle-rechnungen/pflichtangaben-auf-rechnungen