Gibt es gesetzliche Vorgaben für Parkscheiben?
Man kann ja spezielle Souvenir Parkscheiben kaufen, die zb. pink sind mit der Aufschrift bin kurz shoppen oder ähnliches. Nun will ich zum Geburtstag eines Freundes eine solche Parkscheibe selbst gestalten, da kam mir die Frage, ob so eine Scheibe spezielle Voraussetzungen erfüllen muss, außer dass sie als solche zu erkennen und die Uhrzeit darauf einzustellen ist.
10 Antworten
Wenn Parkscheibenpflicht besteht, muss zwingend eine Parkscheibe verwendet werden.“ Wer also nur ein Stück Papier hinter die Windschutzscheibe legt, muss mit einem Knöllchen rechnen.
Die Regelungen zur Parkscheibe nennt sich „Einrichtung zur Überwachung der Parkzeit“ und steht in der StVO (§§ 13, 42 StVO iVm. Bild 318 Anl. 3 zu § 42 StVO).
Die Farben sind genau festgelegtEs kommt jedoch noch „deutscher“. Denn selbst wer eine Parkscheibe benutzt, ist nicht vor Knöllchen sicher. Parkscheiben sind beliebte Werbegeschenke. Es gibt sie in allen möglichen Farben und auf der Rückseite prangt meist ein Slogan oder Firmenlogo.
Das Problem: Die Farben für Parkscheiben sind genau festgelegt. „Das Aussehen sowie die Größe richtet sich gem. § 13 Abs. 2 S. 1 StVO nach Bild 318 der Anlage 3. Danach muss die Scheibe selbst blau sein und zwingend die dort vorgeschriebenen Maße einhalten“, erklärt Krämer.
Zudem müssten Parkscheiben grundsätzlich gut lesbar sein. „Auf der Vorderseite muss Ankunftszeit sowie das P-Symbol (Zeichen 314 der Anl. 3 zu § 42 StVO) aufgdruckt sein.
Werbung auf der Vorderseite ist nicht explizit untersagt, widerspricht jedoch dem Zeichen 318 und beeinträchtigt die Lesbarkeit. Werbung auf der Rückseite ist kein Problem“, so der Jurist.
Wenn man offensichtlich Texte von woanders kopiert, sollte man auch im Internet die Quelle (Link) angeben!
Falsche Farbe wird geahndet also ob man gar keine Parkscheibe hat.
http://www.autobild.de/artikel/parkscheibe-mit-falscher-farbe-3699371.html
Strenge Regeln für Farbe, Größe und Platzierung
Ein bisschen die Seite runter scrollen.
die parkscheibe gilt als verkehrszeichen und ist deshalb genormt
Tatsächlich, das habe ich mal gelesen. Die Parkscheibe MUSS blau sein....
Ich finde das echt bescheuert weil eine Parkscheibe auch dann eine ist wenn sie andersfarbig ist. Aber nein, man besteht auf die blaue Scheibe.
Genau, wenn die Parkscheibe eine Scheibe ist, die genau wie die blaue aussieht, ist sie gut erkennbar, da macht die Farbe nichts aus.
Macht schon Sinn die Vorschrift. Ein Stopschild darf ja auch nicht rund, rosa oder dunkelblau sein. Sie muss von jedem eindeutig zu erkennen sein.
Ich rede ja nicht von Schildern, es ist eine Parkscheibe die im parkenden Auto ist. Wenn sie als Parkscheibe zu erkennen ist, ist es egal welche Farbe sie hat.
Aber in Deutschland muss man wieder mal korrekter als korrekt sein......
Wenn sie als Parkscheibe zu erkennen ist
Als Parkscheibe zu erkennen ist das, was wie eine Parkscheibe aussieht. Und damit auch jeder weiß, wie eine Parkscheibe aussieht, gibt es dafür eine Vorschrift. Was ist daran so kompliziert?
Diese Bürokratie schützt uns vor Willkür.
Wenn etwas genau vorgeschrieben ist, dann kann sich jeder danach richten. Kann keiner behaupten, die Scheibe nicht erkannt zu haben als Parkscheibe wenn sie dem Regelwerk genau entspricht.
Stimmt. Weil eine pinke Parkscheibe so unauffällig ist, die blaue sieht man besser........
Nichts ist kompliziert, nur bescheuert.
Nicht alles, was sich Parkscheibe nennt ist auch eine. Genauso wie Du Dir kein eigenes Halteverbotsschild basteln darfst, darfst Du auch keine Uhrzeit auf eine Scheiblette schreiben und den Käse von innen an die Scheibe kleben.