Wer hat Erfahrung mit Euro Parking Collection - Die wollen 72 .- Euro für Parken ohne Parkscheibe
6 Wochen nach unserem Urlaub in Dänemark flattert uns eine Zahlungsaufforderung eines englischen Inkassobüros ins Haus.
Darin verlangt man 71 Euro 96 Cent für Parken ohne Parkscheibe auf einem großen regulären Parkplatz in der dänischen Kreisstadt Hjörring. Ist das der in Dänemark übliche Kurs für solche Vergehen, oder wir die Samme in London ausgewürfelt ?
Welche Möglichkeiten haben die Briten hier in Deutschland Geld einzuklagen ?
Danke für gute Antwort
pollipaul
4 Antworten
HI das sagt dir sicher alles. MFG Verspätete Urlaubsgrüße
Wer mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, erhält nicht selten nach einiger Zeit unerwünschte Post: Eine Aufforderung, 500 Kronen Bußgeld zu zahlen, weil man zum Beispiel auf einem dänischen Parkplatz die Parkscheibe nicht eingestellt haben soll, oder weil angeblich die norwegische Maut nicht bezahlt worden sein soll.
Das alles wird sich dann ändern, wenn das sogenannte "Übereinkommen über die Zusammenarbeit im Verfahren wegen Zuwiderhandlungen gegen Verkehrsvorschriften und bei der Vollstreckung von dafür verhängten Geldbußen und Geldstrafen" der EU und der assoziierten Schengenstaaten (Norwegen, Island) in Kraft tritt. Dieses Abkommen ist ein Teil der Schengen-Vereinbarungen, die uns nicht nur den kontrollfreien Grenzübertritt beschert haben, sondern auch die grenzenlose Verfolgung von Straftaten und – demnächst auch – Ordnungswidrigkeiten. Bis es soweit ist, wird allerdings noch einige Zeit vergehen, und solange können Sie getrost ausländische Strafmandate ignorieren. Die Konferenz der europäischen Justizminister, die im Oktober 2002 in Luxemburg tagte, konnte sich jedenfalls ein weiteres Mal nicht einigen, unter welchen Voraussetzungen eine grenzüberschreitende Verfolgung von "Knöllchen" möglich sein soll.
Solche Briefe kommen manchmal von deutschen Rechtsanwälten, manchmal von einer in London angesiedelten "Euro Parking Collection". Der Text ist stets hochoffiziell, manchmal sogar mit Foto. Beachtet man die Zahlungsaufforderung nicht, kommen recht schnell Mahnungen im immer böserem Ton, und schließlich wird sogar mit der Eintragung in irgendwelche Registern über schlechte Zahler gedroht.
Viele Empfänger solcher Briefe lassen sich einschüchtern und überweisen die verlangten Beträge einschließlich einer eminenten "Bearbeitungsgebühr" für ein angebliches Parkvergehen vor einem dänischen Supermarkt oder ähnlichem. Notwendig ist das allerdings nicht. Es besteht nämlich zur Zeit keine Rechtsgrundlage für die Beitreibung ausländischer Bußgelder im Zusammenhang mit angeblichen Verkehrsverstößen (einzige Ausnahme: Österreich, weil hier ein besonderes deutsch-österreichisches Abkommen existiert).
Eine nähere Nachprüfung der in den Mahnschreiben aufgeführten angeblichen Rechtsgrundlagen zeigt, daß es schlicht keine Rechtsgrundlage gibt. Die "Euro Parking Collection" beruft sich zum Beispiel auf folgendes:
* Das "Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen" (EuGVÜ bzw. seit 01.03.2002 die EG-Verordnung 44/2001): Dabei wird allerdings geflissentlich übersehen, daß gemäß Art. 25 nur gerichtliche Urteile, in denen der Beklagte auch Gelegenheit zur Verteidigung gehabt haben muß, international vollstreckt werden können. Für Verwaltungsentscheidungen wie Bußgeldbescheide für Parkvergehen gilt das nicht.
* Die Europäische "Konvention über die Bestrafung von Verkehrsvergehen", die es tatsächlich (seit dem 30.11.1964) gibt, aber bisher nur von Dänemark, Frankreich, Italien, Schweden und der Türkei ratifiziert worden sind. Deutsche Autofahrer haben also insoweit nichts zu befürchten.
In jüngster Zeit hat sich nun der Rat für Justiz und Sicherheit (eine Unterabteilung des Rates der Europäischen Union) dieser aus Sicht vieler Staaten unbefriedigenden Situation angenommen. In einem Rahmenbeschluß, der sich in erster Linie mit der Vollstreckung von Strafen befasst, die in einem anderen EU-Land verhängt wurden, haben die zuständigen Minister entschieden, daß nunmehr auch auch Geldbußen wegen Ordnungswidrigkeiten in den anderen Staaten vollstreckt werden sollen. In den Katalog der Straftaten (Terrorismus, Drogen- und Menschenhandel, Tötungsdelikte etc.) wurden auch Verwaltungsübertretungen (= Ordnungswidrigkeiten) wegen einer "gegen die den Straßenverkehr regelnden Vorschriften verstoßenden Verhaltensweise" aufgenommen.
Voraussetzung für die Vollstreckung wird danach unter anderem sein, daß der Betroffene die Möglichkeit gehabt haben muß, die Sache auch vor ein in Strafsachen zuständiges Gericht zu bringen, wenn eine Bußgeldentscheidung von einer nicht-gerichtlichen Behörde (also einer Verwaltungsbehörde) erlassen wurde. Das "Parkticket" eines Supermarktes auf einem privaten Parkplatz reicht da sicherlich nicht.
Außerdem hat der Vollstreckungsstaat die Möglichkeit, die Vollstreckung von Geldbußen unter 70 Euro abzulehnen. Das wird in Deutschland aber wohl kaum geschehen, zumal die zu zahlenden Bußen dem Vollstreckungsstaat zustehen werden.
Innerhalb von zwei Jahren nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (die bis 5.5.2005 noch nicht erfolgt ist) müssen die EU-Mitgliedstaaten diesen Rahmenbeschluß des Rates vom 24.02.2005 umsetzen.
Wenn diese Umsetzung in Deutschland erfolgt sein wird, können dann auch "Parktickets" aus dem EU-europäischen Ausland (nicht aus Norwegen!) in Deutschland vollstreckt werden.
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EPC ist eine Täuschungsgeshcichte, insbesondere in Parkstrafangelegenheiten. Die ungarischen Parkgesellschaften sind öffentlich-rechtliche Körperschaften und als solche, müssen Sie im Falle eines Parkregelverstoßes ein offizielles Strafverfahren einleiten. Das fängt damit an, dass der Zahlungsbefehl innerhalb von 60 Tagen nach dem Zeitpunkt des Parkverstoßes durch einen öffentlichen Notar eingeschrieben an den Fahrzeughalter geschickt wird. Das ist aber schon eine Unmöglichkeit, da ungarische öffentliche Notare dürfen nur an inländische Adressen Zahlungsbefehle erlassen. Damit endet das Strafverfahren schon am Anfang.
Um das Ganze umzugehen, haben sich einige ungarischen Parkgeselllschaften auf ein Geschäft mit EPC eingelassen, indem die Forderungen in der Tat an EPC verkauft oder auf Provisionsbasis überlassen werden, aber um den Schein des offiziellen Strafverfahrens zu bewahren, tritt EPC so auf, als würde sie die ungarische Parkgesellschaft im offiziellen Verfahren vertreten. EPC erstellt ihre Zahlungsaufforderungen mit dem Logo der Ungarischen Parkgesellschaft, bzw. ihrer Muttergesellschaft, bietet Einspruchsmöglichkeit an, usw. In der Tat ist das alles eine Täuschung, da ein behördliches Verfahren nie in eine Privatfirma ausgelagert werden darf. Das alles ist eine Reihe von Gesetzesverstößen. Es ist kein Zufall, dass EPC auf den Einspruch nie antwortet (woher hätten sie schon in London die ungarischen Rechtsexperten?), bzw. nie zum Gericht gegangen ist. Besser gesagt, sie haben es einmal probiert aber sie sind durchgefallen. gerade wegen der Tatsache, dass sie kein rechtmäßiges Urteil in ihrer Hand haben, also sie können nichts fordern, wörüber ein Zivilgericht entscheiden könnte. Alles in allem, wer reinfällt, und trotzdem zahlt ist selber schuld, er füttert eine Täuschungsorganisation die auf eigene Tasche mit hoher Provosion arbeitet.
Ich bin aus Dänemark. Standard bussgeld ist 510 kr. (Wird bald 590 kr. (79 EUR)). Ich finde dass unverschämt hoch. Ausserdem gibt es so viele kontrollen, dass mann beim vergessen der parkscheibe oder zahlung fast sicher ist erwischt zu werden. Manche grosse Supermärkte verdienen sogar geld beim vermietung von der rechten bussgelder auszuschreiben. Nicht nur die behörden aber auch private firmen kann bussgelder ausschreiben. (Typisch gelbe schilder).
In Deutschland habe ich einmal ein park bussgeld von 15 EUR bekommen. Ich bezahlte weil ich fand 15 EUR in ordnung. Aber 72 EUR würde ich nicht zahlen, wenn nicht unbedingt nötig.
Wie ist es weitergegangen? Ich habe heute ebenfalls eine Rechnung über71,96 Euro bekommen.
für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße Stefanie