Was können mir meine Eltern alles verbieten?
Meine Eltern sind recht streng und nerven mich sehr (bin 14). Die wollen mir abends vor dem Schlafen immer mein Handy abnehmen, und wollen mir verbieten meine Flatrate zu behalten mit der ich kostenlos mit meinem Freund simsen kann, was ich auch sehr viel tue. Dass ich das nicht beim Essen darf sehe ich natürlich ein XD Außerdem darf ich nie zu meinem Freund wenn sie wissen das seine Mutter nicht da ist, aber dürfen sie das wirklich verbieten, dass ich dann zu ihm gehe? Und dürfen sie mir wirklich mein Eigentum wegnehmen wie zum Beispiel eben Handy oder iPod? Dürfen die mir Dinge wegnehmen die ich mir gekauft habe oderr die sie mir mal geschenkt haben? Und dürfen sie mir Computerverbot geben ( der Computer steht in meinem Zimmer) Dürfen sie mir verbieten mit meinem Freund Petting zu machen? xD Und was dürfen sie denn alles tun, wenn ich so Dinge mache, obwohl sie es mir verboten haben? Gibt es da irgendwelche Gesetze?
7 Antworten
Eindeutig haben Eltern kein Recht Kinder zu schlagen, oder ihnen GENERELL etwas zu verbieten, oder weg zu nehmen wenn sie das 14. Lebensjahr erreicht haben.. Auch die Differenzierung ein Klaps auf den PO, oder eine Ohrfeige sind kein Schlagen trifft nicht zu! Es ist gesetzlich festgelegt das jegliche Maßnahmen dieser Art den Eltern verboten sind.
Gesetzliche Regelung
Am 2.11.2000 wurde das »Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts« (BGBl. I, S. 1479) verabschiedet. Sein die Ächtung der Gewalt in der Erziehung betreffender Teil trat am 8. November 2000 in Kraft und hat § 1631 Abs. 2 BGB wie folgt gefasst:
»Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.« In § 16 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII wurden die Angebote der Jugendhilfe zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie um folgende Aufgabe erweitert:»Sie sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.«
Zielsetzung der gesetzlichen Neuregelung ist es, nicht nur die Gewalt in der Erziehung zu ächten, sondern zugleich Eltern (und anderen Personensorge-Inhabern) Wege zur gewaltfreien Erziehung aufzuzeigen und sie dabei zu begleiten.
Bei wiederholtem Auftreten derartigen elterlichen Fehlverhaltens kommen Eingriffe des Familiengerichts in das Elternrecht gemäß §§ 1666, 1666a BGB bis hin zu Beschränkungen oder Entzug des Sorgerechts in Betracht und strafrechtlich stellen solche Verfehlungen – spätestens jetzt – stets Körperverletzungen bzw. Nötigungen dar.
Antworten wie "Ab 18 Jahren darfst du entscheiden", oder "Eltern haben das Erziehungs- und Aufenthaltsbestimmungsrecht" entbehren jeder Grundlage.
Lass dir also bitte keine pauschalen Antworten geben, sonder lass dir die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sagen. Aber nicht pauschal, sondern mit Angabe der §§.
Ich habe bereits oft Kinder, Jugendliche und junge Menschen beraten, denen so ein Blödsinn erzählt wurde. Allein im letzten Quartal habe ich in 8 Fällen vergeblich versucht das Eltern im persönlichen Gespräch zu verdeutlichen.
Man hat mich beschimpft und mir erklärt das man sich auskennt mit dem Recht. Und dann, dem Haus-Recht entsprechend, aus der Wohnung gewiesen.
Was mich aber nicht gehindert hat den die betreffenden Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen weiter zu beraten und zu betreuen.
Die Eltern verbal zu überzeugen war nicht möglich. Also habe ich sie praktisch überzeugt.
Das heist ich habe in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen (Jugendamt und anderen Behörden, wie u.a. Gerichte), und den jungen Menschen, den Eltern gezeigt das die Rechtslage anders ist und die betreffenden Ratsuchenden konnten das Elternhaus gegen den Willen der Eltern verlassen.
Das Kindergeld wurde nicht mehr den Eltern, sondern den Ratsuchenden auf ihr Konto überwiesen. Und soweit die Eltern Leistungsfähig waren mußten sie sogar ergänzend Unterhalt an ihr Kind zahlen.
Zu beachten ist dabei noch das viele Eltern der Meinung sind, nach Abzug ihrer erforderlichen Ausgaben und Aufwendungen sind sie nicht mehr Leistungsfähig zum Unterhalt.
Aber auch das ist falsch. Erforderlicher Unterhalt geht vor Begleichung von Schulden und sonstigen Dingen wie Pfändungen vor.
Meine Antwort ist etwas im "Rechtsdeutsch" gefasst. Das soll dir nur zeigen Das viele Eltern nicht die richtigen Informationen zu „ihren“ Rechten haben und ergänzend ihre Pflichten nicht kennen.
Wenn du noch weitere Fragen hast kannst du dich gern an mich wenden.
Gruß Michael
Ich finde, das geht hier ziemlich an der Realität vorbei. Soll ich erst im Gesetz nachschlagen, bevor ich meinem Sohn etwas verbiete? Jeder hat seine eigene Erziehungsmethode und solange diese gewaltfrei abläuft, sollte man sich da auch raushalten. Mein pubertierender Sohn hat mir diesen obigen Kommentar gezeigt, ich bin fast vom Glauben abgefallen. 100% kommt das Handy nachts aus seinem Zimmer, das klingelt noch nachts um 12 Uhr, weil Freunde offensichtlich nicht von ihren Eltern kontrolliert werden. Wie soll er den sonst in der Schule fit sein? Zum Glück habe ich noch Einfluß auf meinen Sohn und er erkennt oft, dass ich recht habe. Naja, die o.g. Antwort hat bestimmt bei etlichen Streß zuhause ausgelöst.
Ein kostenlose Flatrate gibt es ja wohl nicht. Und wenn deine Eltern dir vor dem Schlafengehen dein Handy wegnehem haben sie wohl Gründe, Ich nehem mal an dass du biss spaät in die Nacht gesimst hast. Die Dinge die du schreibst dürfen sie dir schon verbieten den sie haben die Aufsichtspflicht und müssen dich erziehen. Sie sollten aber einen wichtigen Grund dafür haben. Natülich dürfen sie es auch "einfach so" Das ist dann aber unfair. In diesem Falle kannst du ich an die kostenlose nummer gegen Kummer wenden. Die sind mit solchen Fällen bestens vertraut. Deine Nummer wird dort nicht angezeigt das ganze ist anonym. Dort können sie dir wahrscheinlich besser helfen als wir hier denn das sind Profis und wir schreiben eingentlich nur unsere Meinung.
Du bist minderjährig - deine Eltern können daher weitgehend bestimmen, was du darfst oder nicht.
Was die Gesetze angeht: http://de.wikipedia.org/wiki/ListederAltersstufenimdeutschen_Recht
Gruß Ragnar
Irrtum. Seit dem 02.11.2000 ist die gesetzliche Grundlage eine andere!
Also ich hab meine nette Tante die mir immer bei meinen Eltern hilft. Hast du vllt. jemanden in der Famillie den du besonders magst? Wenn ja sprich mit ihr darüber oder sag es deinen Eltern ins Gesischt das du es blöd findest was sie mit dir machen
Wenn ich es denen sage, dann meinen die sie wären erziehungsberechtigt und müssten tun was das beste für mich ist, aber ich finde nicht, dass das das Beste für mich ist! Und jemand Nettes hab ich in der Familie nicht xD
wenn u gut erzogen bist können die dir alles verbieten
Der Satz ist an sich schon unlogisch....
ja aber wenn oich schon gut erzogen bin, müssen die mich doh nicht mehr erziehen oder?
Was haben "Erwachsene" (?) wie du, davon so einen Quatsch zu erzählen.