Darf ein Jäger seinen Hund im Revier frei laufen lassen?
Frage steht oben. Gibt es Gesetzestexte, die besagen, dass der Jäger seinen Hund im Jagdrevier frei laufen lassen darf?
15 Antworten
jein.
der hund darf und muß sogar abgeleint werden für jagdlichen einsatz. aber bei bloeßm gassi gehen hat er sich genaus an die gegebenen gesetzeslage zu halten, wie jeder andere hundebesitzer auch.
es gibt allerdings auch für normalohunde KEINE grundlegende anleinpflicht. auch im ald darf ein normalohund abgeleint gassi gehen, wenn er a die wege nicht verläßt und b immer unter kontrolle des halters steht. dies gilt allerdings auch im feld und nicht alleine im wald.
nur hunde die unter kontrolle sind, heißt entsprechend erzogen dürfen abgeleint werden, alle anderen gehören durch leine abgesichert.
ausnahme ist hier die setz und legezeit, allerdings ist auch diese von bundesland zu bundesland verschieden.
Das ist Regel in Berlin und ähnlich auch bei uns in Köln:
Ausnahmen von der Leinenpflicht gelten für Diensthunde von Polizei, Grenzschutz, Zoll und Bundeswehr sowie geprüften Rettungs- und Schutzhunden.
Blindenführ- und Behindertenbegleithunde sind in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, im Wald und auf Sport- und Campingplätzen von der Leinenpflicht befreit. Dasselbe gilt für Jagdhunde bei der Ausübung der Jagd.
Also, ich verstehe dabei, das Ausnahme nur bei Ausübung der Jagd besteht, außerhalb der Jagdzeiten also gilt für den Hund ebenfalls Leinenpflicht. Und das klingt logisch, da ab April Nest und Brutzeit des Wilds besteht, also keine Jagd-Saison besteht. Die beginnt, glaube ich, ab Oktober erst wieder. In der Zeit ist es des Jäger's Pflicht, das Wild zu schützen.
Unser Förster darf sogar unangeleinte Hunde, die jagen, und sei es ein Kaninchen, erschießen.
Das ist leider falsch. Eine direkte "Jagdsaison" gibt es in Deutschland nicht. Und die Jagdzeit auf Rehböcke z.B. beginnt bereits am ersten Mai. Jagdzeit auf Rotwild beginnt am 1. August, und manche Wildarten haben das ganze Jahr über Jagdzeit. In seinem eigenen Revier darf ein Jäger seinen Hund immer frei laufen lassen.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Jäger im Revier immer zur Jagdausübung dort unterwegs ist.
Was faktisch ja auch stimmt! Bin ich im Revier unterwegs, dann latsche ich nicht wie der Otto-Normal-Bürger durch den Wald, sondern schaue nach dem Rechten und habe meine Hunde dabei.
Ergo befinden sich meine Hunde in der jagdlichen Ausübung und laufen frei.
Wobei "frei laufen" HIER widerum etwas Anderes bedeutet als bei den Normal-Hundehaltern!!!
Wildeinstandsgebiet- max. Aktionsradius: 2m um den Führer herum!
Pirschpfade- bei Fuß! Und zwar RICHTIG!
Waldwege- max. 5m Radius
offenes Feld- 10m bis 20m Radius- es sei denn ich schicke (!) den Hund voraus!
Und es versteht sich von selbst, dass ich als Jäger es niemals dulde, wenn meine Hunde ohne mein Kommando los preschen würden!
Jagd bedeutet für einen Jäger in erster Linie Hege und Pflege- also viel Arbeit, Zeit und auch Geld- zum Schutz des Wildes!
Und nicht Bespassung seines vierbeinigen Gefährten!
Ist ein Jäger in Zivil und/ oder in einem öffentlichen Park zum Hunde-Pinkeln-.Lassen unterwegs, gelten dieselben Bestimmungen für ihn wie für den Normal-Bürger.
Dies regelt jedes Bundesland für sich selbst, wobei ich gelesen habe, das außerhalb geschlossener Ortschaften ein Hund sofort unaufgefordert angeleint werden muss, sobald sich ein Mensch nähert.
Von Ausnahmen habe ich nichts gelesen, wäre auch irgendwo Quatsch, denn jemand der Angst vor Hunden hat, den interessiert es nicht ob der Hund irgendwie ausgebildet ist.
Auch ist jeder Hund anders und da kann man nicht universell sagen, ein Jagdhund funktioniert wie ferngesteuert.
Das Jagdrevier ist nichts anderes als ein Stück Land und Forst, das jemand angemietet hat. Jeder der Eigentümer von einer Wiese oder so ist, ist automatisch auch in einem Jagdverband (wissen die wenigsten) und sein Gründstück wird mit in den Jagdbezirk gerechnet. Daher glaube ich nicht, das der Jäger hier schalten und walten kann wie er will, nur weil er über Umwege (Verpächter ist meist die Gemeinde) dein Grundstück mit in seinem Revier hat.
Ich meine, für die Zeit der Begegnung, hat er den Hund anzuleinen.
Wie die Bestimmungen im einzelnen sind, kann ich nicht sagen, ob da Jäger Sonderrechte für ihre Hunde haben. Manche Jäger gehen mit ihren Hunden an der Leine, andere lassen sie frei laufen.
Normalerweise soll man den Hund an der Leine führen, auch im Wald. Grund. Ein Hund könnte die Fährte eines Wildtieres aufnehmen und dieses verfolgen. Ist der Hund groß genug, könnte er das Wildtier töten. Dass wird kein Jäger hinnehmen.
Bei Treibjagden laufen die Jagdhunde frei herum. Da darf man den Wald auch nicht betreten. Treibjagden werden mit Schildern an den Waldrändern angezeigt.
Läuft dann ein fremder Hund in den Wald, muss man damit rechnen, dass ein Jäger den Hund erschiesst, ohne dass man gegen den Jäger Schadenersatzansprüche hat.