Darf mein Ex meinen Besuch rauswerfen?
Hallo zusammen!
Ich hab da mal eine Frage. Ich habe mich vor zwei Monaten von meinem Ex getrennt weil ich einen neuen Freund habe. Wir wohnen aber (leider) noch zusammen in einer Wohnung und stehen beide im Mietvertrag. Wir sind nicht verheiratet. Leben in einer Bedarfsgemeinschaft. Darf mein Ex Freund mir verbieten das mein neuer Freund die Wohnung betritt? Und noch eine andere Frage: Darf er mir verbieten die Schlafzimmertür abzuschließen wenn ich meine Ruhe haben will? (Er weigert sich getrennte Zimmer zu machen so lange ich noch mit ihm zusammen wohne) Eine Antwort würde mir wirklich sehr weiter helfen. Danke schon mal
7 Antworten
Er kann es dir nicht verbieten. Allerdings denk dir die Geschichte in eurer Situation mal anders herum - dein Freund trennt sich von dir, und dann kommt die neue Freundin von ihm in eure gemeinsame Wohnung (während du noch an der Trennung leidest).
Ich würde keinen Neuen mit in die Wohnung nehmen, wenn ich dort noch mit meinem Ex-Freund leben würde.
Daher würde ich an deiner Stelle nachdenken, ob das so eine glückliche Situation ist.
Ich denke schon, dass er ihn rauswerfen darf, schließlich ist es auch seine Wohnung.
Warum treffet ihr euch überhaupt bei dir, wenn der Ex da noch anwesend ist? An deiner Stelle würde ich doch machen, dass ich da schnell wegkomme.
Was ist denn das für eine Trennung, wenn man noch auf ein gemeinsames Schlafzimmer besteht?
M.E. haben Sie ein ggfls. einklagbares Recht auf Ihre eigene Privatsphäre. Das geht ggfl. so, dass ein Gericht per einstweiliger Verfügung die jeweiligenm Nutzungszeiten der Bewohner für bestimmte Zeiten festlegt. Und dann kann man plangemäß auch Besuch empfangen.
Auch dafür gibt es Anwälte.
Sie sollten zur Wahrung Ihrer Privatsphäre ausziehen, damit es nicht zu einer Eskalation kommt! Kündigen Sie den Mietvertarg gemeinsam. Stellt der Mitmieter sich quer, dann können Sie auf dessen Zustimmung zur Kündigung klagen. Man kann sich schon vorstellen, dass es einen "Mann" gefühlsmäßig nicht so ganz kalt läßt, wenn Eifersucht in ihm hochkocht!?! Im Übrigen dürfen Sie, wie auch er, in Ihrer Wohnung empfangen wen Sie wollen.; ein Exklusivrecht auf ein bestimmtes Zimmer innerhalb der Wohnung, abgesehen von Bad und Toilette, haben Sie, wie auch er, nicht!
Wie stark ist der Mensch und wie hoch liegt seine Reizschwelle!?!
Wenn ihr beide im Mietvertrag steht, dann sind die Rechte wohl auch 50 zu 50 verteilt. Die Schlafzimmertüre würde ich nicht abschliessen, ihm aber sagen, dass er deine Privatsphäre zu achten hat und du ungestört sein möchtest. Problematisch erscheint mir allerdings die Sache mit deinem neuen Freund, da eure Wohnung offenbar nicht so teilbar ist, dass du über eigene Räume verfügen kannst in die du dich zurückziehst, wenn dein Freund zu Besuch kommt. Ich würde, um Konfrontationen aus dem Wege zu gehen, mich mit dem neuen Freund nicht in deiner jetzigen Wohnung treffen. Entweder ausserhalb oder in der Wohnung des neuen Freundes, so er eine hat. Dass dein Ex-Freund das Recht hat deinen Besuch vor die Türe zu setzen, halte ich eher für nicht gegeben. Dann könntest du deinem Ex auch verbieten, dass er Besuch empfängt. So geshen, hat jeder das Recht auf Besuch. Nur, wie bereits erwähnt, handelt es sich bei deinem Besuch um eine neue Beziehung die dein Ex nicht in der gemeinsamen Wohnung sehen möchte. Am besten wäre es, wenn du dir baldmöglichst eine neue Wohnung suchst um möglichen Eskalationen aus dem Wege zu gehen.
Das problem ist ja das wir uns nicht wo anders sehen können als bei mir zu hause weil mein freund bei seinen eltern wohnt und die leben dort zu 7 in einer kleinen Wohnung und draußen treffen ist im moment echt kalt... mein ex leidet nicht unter der trennung der macht das nur weil er denkt das er Macht über mich haben kann der hat ja selber schon ne neue.
Ich bin schon dabei mich um eine Wohnung zu kümmern aber so schnell geht das leider nicht... Gut zu wissen das er mir das nicht verbieten kann dankeschön für die Antwort