Trennung vom Kindsvater! Wer bekommt die gemeinsame Wohnung?
Hallo erstmal.
Also es geht um folgendes ;
Mein "Lebenspartner" und gleichzeitig der Vater von unserem Kind (1 Jahre alt) verstehen uns nicht mehr. Wir möchten uns trennen aber er verlangt von mir das ich die Wohnung verlasse, da er ja angeblich all die Möbel selbst finanziert hat. Ich habe ihm deutlich gesagt das ich mit dem Kind zusammen leben werde und das es sinnvoller wäre das er die Wohnung verlässt. Er hat mich wirklich so verrückt gemacht das ich ihm sogar gesagt habe das er seinen ganzen Scheiß mitnehmen kann wenn ihm das alles zu wertvoll ist. Aber er will nicht ausziehen. Was passiert jetzt? Wer bekommt die Wohnung? Es ist eine 3 - Zimmer - Wohnung und der Vertrag läuft auf den Namen von uns beiden.
Vielen Dank für die Antworten. :)
6 Antworten
Wenn ihr beide im Mietvertrag steht könnt ihr auch nur zusammen die Wohnung kündigen. Wer dann einen neuen Mietvertrag bekommt ist mit dem Vermieter zu klären.
Dann steht ihr beide weiter im Mietvertrag und alles läuft so weiter wie bisher.
Da hast du einen justiziablen Anspruch drauf ... dass er in die Kündigung einwilligt. Aber überhaupt keinen Anspruch, dass der Vermieter an dich neu weiter vermietet.
Ich muss es dann wohl nutzen. Mit dem Vermieter werde ich es klären.
Hilft alles nichts. Irgendwie müßt Ihr Euch einigen.
Lediglich bei Anwendung körperlicher Gewalt gegenüber dem Partner kann als Ausnahme der § 2 Gewaltschutzgesetz (GewSchG) greifen, wonach in einem konkreten Fall eine Wohnungszuweisung für einen Partner erfolgen kann.
Grundsätzlich gibt es aber keine Möglichkeit - im Gegensatz zu einer Ehewohnung - einem Partner gerichtlich die gemeinsam genutzte Wohnung zur alleinigen Nutzung zuzuweisen.
Er macht wirklich alles kompliziert. Ich möchte mich in Ruhe trennen aber er findet immer neue Probleme um mir Kopfschmerzen zu bereiten.
Als erstes solltest du zum Jugendamt gehen.
Dir stehen Kindesunterhalt zu und Betreuungsunterhalt, da das Kind erst 1 Jahr alt ist.
Dann solltest du zusehen den Vermieter anzuschreiben und ihn fragen, ob er dich einseitig aus dem Mietvertrag entlassen würde. Da ihr die Wohnung gemeinsam gemietet habt, könnt ihr auch nur gemeinsam kündigen! Der Vermieter kann zustimmen, muss es aber nicht!
Da dein Ex sich so quer stellt, wirst du wohl ausziehen müssen... Nimm dein Kind und suche dir eine neue Wohnung, sobald die finanzielle Geschichte geregelt ist und du die schriftliche Bestätigung hast, dass du aus dem Mietvertrag raus kannst...
Dann solltest du zusehen den Vermieter anzuschreiben und ihn fragen, ob er dich einseitig aus dem Mietvertrag entlassen würde.
Ohne Zustimmung des Mitmieters geht das nicht. Der will aber anscheinend nicht zustimmen.
So nicht richtig! Ich kann auch erstmal beim Vermieter vorfühlen... Ist der generell dagegen, dann müssen Beide kündigen. Aber hier denke ich, der Ex wird dann einlenken. Denn wie sie keine Miete mehr zahlt, dann wird er trotzdem haftbar gemacht... Sie kann also damit u.U. eine Kündigung des Vermieters erzwingen.
Wenn der Mitmieter letztendlich doch zustimmt (und der Vermieter mitspielt!), geht das natuerlich. Ausgangspunkt war aber bislang, dass der Mitmieter eben nicht einverstanden ist.
Es darf auch nicht der Eindruck entstehen, Redhead koenne das allein mit dem Vermieter auskluengeln (diesen erweckt deine Antwort, auch wenn es vielleicht anders gemeint war).
Alleine kann man es in der Tat nicht ausmachen. Aber dem Mietmieter mal ganz klar verdeutlichen, was für Konsequenzen es haben könnte, wenn er sich quer stellt... Also macht man es zur Not doch irgendwie alleine ;-). Ein Vermieter weiß dies auch ganz genau und wenn Einer der Beiden die Miete auch alleine zahlen kann, dann wird er sich nicht quer stellen. Es sei denn, er will sie eh los werden...
Mit den Möbeln hat das nichts zu tun. Entscheidend ist der Mietvertrag und der Wille des Vermieters. Angesichts deiner Geschichte nehme ich an, dass ihr noch nicht lange dort wohnt - macht genug Stress und der Vermieter kommt möglicherweise auf die Idee, euch zu kündigen und die Wohnung an unkomplizierte Mieter zu vergeben. Ich wäre da sehr vorsichtig und um eine gütliche Einigung bemüht, nicht nur der Wohnung, auch des Kindes wegen.
Diese Frage sollten alle lesen, die krampfhaft einen Partner suchen oder zu schnell zusammenziehen wollen.
Aber nun zu Dir und Deiner Frage:
Ihr solltet euch eine Beratung von Außen suchen -entweder Jugendamt oder Familienberatungsstelle- und alles durchgehen: wer bleibt in der Wohnung, wer bekommt welche Möbel, wer bezahlt was?
Wichtig ist, daß ihr euch einvernehmlich trennt.Vielleicht kommt ihr später wieder zusammen.
Danke für deine Antwort. Und was wäre wenn er die Wohnung nicht kündigen will?