Gibt es ein Gesetz welches regelt, wie hoch Geschäftsräume sein müssen?
Wir besitzen ein älteres großes Haus in einer guten Geschäftslage in einem Kurort und mein Vater möchte dieses jetzt als Geschäftsräume verpachten. Nun wurde uns erzählt, das wir den Fußboden im Erdgeschoss herausnehmen müssen, damit wir die erforderliche Raumhöhe erreichen. Die Räume sind jetzt ca. 2,60m hoch. Ich war immer der Meinung, das würde reichen. Oder gibt es da tatsächlich eine Regelung, die höhere Räume vorgibt? Gedacht ist das Haus etwa als Restaurant oder als Ladengeschäft zu verpachten nach Umbau.
7 Antworten
Ja, das gibt es (leider) 2.65 ist bei Neubauten/Umbauten Pflicht. Jedoch kann man um diesen § in der Baunutzungsverordnung herumkommen, da es sich ja um ein bestehendes Bauwerk handelt und keine wesentliche Umbauten, durch eine Geschäftseröffnung erfolgen werden (also kein Bauantrag). Das müßte schon klappen.
Eine weitere Möglichkeit besteht (bei Bauantrag), wenn das Haus unter Denkmalschutz steht.
Die dritte und oft genommende Methode besteht (bei Bauantrag) in einer Bitte um ein Gespräch mit dem Bauamtsleiter/Leiter des Bauprüfamtes. Dies täte ich mir allerdings sparen, wenn überhaupt keine Baumassnahmen vorgenommen werden.
Tja bei Nutzungsänderung u.ä. sind 2.60 schon so eine Sache. Das Gespräch suchen, wenn wirklich Antrag beim Bauamt notwendig wird erscheint mir ratsam, denn 2.60 sind meines Wissens noch Ermessenssache.
Gibt in Deutschland bestimmt da auch ein Gesetz, aber bestimmt auch wieder irgendwo eine nette Ausnahmeregelung. Aber wir bekommen neue Büros(sind am bauen) und die sind auch net höher.
Es gibt Auflagen für Geschäftsräume, die ihr aber im Rathaus, Bauordnungsamt erfahren könnt. Ganz wichtig ist aber auch zu klären, obdas Gebäude ein Gewerbeobjekt oder ein Wohnobjekt ist. Es ist nicht überall möglich aus Wohnräumen einfach Gewerberäume zu machen.
Schau mal in die Landesbauordnung Eures Bundeslandes. Darüber hinaus solltest Du mal in den Feuer-und gewerbeplizeilichen Bestimmungen schauen.
1)ist das in jedem Bundesland anders(idiotisch,ich weiß) und 2)hängt das auch von der Größe der Räumlichkeiten ab-je größer,umso höher müssen sie sein.Weil passen theoretisch mehr Leute rein... 3)Einfach mal die Bauordnung des jeweiligen landes googeln oder gleich einen Fachmann-KEINEN Makler-fragen.In BRB reichte bei einer Kneipe ohne Essen 2,50m bei 45qm...
Baumassnahmen müssen erfolgen, da es sich um ein altes Haus (Jahrhundertwende, ca. 1890) handelt und die Decken z.B. feuerhemmend ausgerüstet werden müssen, auch sind evtl Wände zu versetzen je nachdem, was der Pächter möchte. Eine Nutzungsänderung muß wohl auch erfolgen, obwohl heute schon ein kleiner Laden in dem Haus existiert (schon seit ca. 35 Jahren).