Gibt es ein Gesetz, falls man jemanden töten muss um andere zu retten?

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Das ist in der Situation dann Notwehr

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Eine Straftat liegt somit nicht vor, da das Element der Rechtswidrigkeit fehlt, der Angeklagte ist also freizusprechen.

Nimmt ein Leben um mehrere aus gutem Grund zu schützen.

Das hier ist in meinen Augen keine angemessene Argumentation. Das Element, das hier entscheidend ist ist die GEGENWÄRTIGKEIT der Gefahr für das eigene Leben oder eben das Leben von anderen.
In diesem Falle liegt Notwehr vor. Jemanden zu verletzen oder zu töten ohne dass so etwas vorliegt ist strafbar und Mord oder Totschlag, egal wie viele Leben und wie viel psychische Gesundheit man damit potentiell rettet.

Auch wenn jemand dein Kind ermordet hat und ankündigt wieder zu morden, aber keine Akute Gefahrenlage besteht, wäre ein Angriff Selbstjustiz und als solche Strafbar.

Der1Andere 
Beitragsersteller
 19.02.2022, 22:37

Im Fall von Mord an einem Kind wird häufiger eine schlimmere Strafe verlangt als Mord an einem Erwachsenen. Wird sowas in der Art beachtet oder geht es nur darum, dass ein menschliches Leben getötet wurde? (Oder einfacher, wird im Fall Mord von Kind zu Erwachsenen unterschiedlich)? Ich weiß, dass is ne komische Frage, aber interessieren würde es mich trotzdem.

BeviBaby  19.02.2022, 22:40
@Der1Andere

Im Falle des Mordes an einem Kind wird aber keine schlimmere Strafe verhängt als im Falle des Mordes an einem Erwachsenen.

Mord ist Mord, sagt das Strafgesetzbuch. Da besteht auch sehr wenig Spielraum, die Strafe ist immer lebenslange Haft. Was die Bevölkerung bzw. einzelne Personen ind er Bevölkerung da 'verlangen' ist für die Justiz glücklicherweise und vollkommen zurecht irrelevant.

Kurz gesagt: Nein, der Mord an einem Kind wird rein von der Rechtsprechung nicht anders behandelt als der Mord an einem Erwachsenen.

Das wäre Notwehr. Die Verteidigung eines rechtswidrigen Angriffs auf einen selbst oder andere. Das ist auch die einzige zulässige fall.

Ein anderer Fall der vor einigen Jahren mal diskutiert wurde wäre hingegen unzulässig. Da ging es darum ob ein von Terroristen entführtes Flugzeug das als Waffe mißbraucht werden soll abgeschlossen werden darf.

§ 32 StGB - Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Das ist eine vorsätzliche Tötung. Allerdings würde er, da er in Notwehr gehandelt hat (das eigene Leben plus jenes der Familienmitglieder gerettet hat) nicht bestraft werden. Die Gewalt war auch nicht unverhältnismässig. Schliesslich ist das Messer im Vergleich zu einer Pistole minder gefährlich. Er muss nicht abwehren - er darf zustechen, wenn keine andere Option näher liegt.

In diesem Fall würde er freigesprochen werden.

Liebe Grüsse ☀️💋☀️