Spicken in der Schule Unschuldsvermutung?
Hallo, liebe GF-Community. ich habe neulich folgenden Artikel gelesen: http://archiv.falken-suedbayern.de/position/schule6.htm Unter "Spicken" steht hier unter anderem: Der Lehrer kann dir sogar nachträglich die schlechteste Note geben, wenn er den Verdacht hat, dass du gespickt oder abgeschrieben hast (VSO §17; RSO §41; GSO §49). Ich bin froh, dass ich im Moment nicht in dieser Situation bin, aber ich würde trotzdem gerne wissen, ob das wirklich zulässig ist. Gilt sowas wie die Unschuldsvermutung nicht auch für Schüler? Das würde sich doch total widersprechen... "Verdacht" und „Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“ (Wikipedia: Unschuldsvermutung) Ich verstehe nicht, warum die Unschuldsvermutung nicht in der Schulordnung verankert ist. Kann mir das bitte jemand erklären? Danke im Voraus ;-)
6 Antworten
Hallo gutefrageguy123
Das mag auf die erste Instanz nämlich den Lehrer zutreffen falls du zu unrecht bestraft wurdest kannst du die schlechte Note allerdings in den nächsten Instanzen über das Schulamt oder sogar vor Gericht aufheben lassen.
Als Betroffener Schüler wird man ja wissen ob man gespickt hat oder nicht sollte man wirklich unschuldig sein lohnt es sich durchaus den Weg zu gehen.
LG
Darkmalvet
Schulgesetze sind für Schulen und Lehrer meistens nur zur Dekoration da. Leider Bro. :(
Wie hat mal unser Jahrgangssprecher damals gesagt? Die Schule ist einer der rechtsfreiesten Räume in diesem Land.
Lehrer können eigentlich tun und lassen, schalten und walten wie sie wollen. Es gibt seitens Eltern zwar oft die Drohung "dagegen klage ich" - in der Praxis ist das aber heiße Luft.
Ich habe als Schüler folgendes miterlebt: Schüler A ("schlechter Ruf") wird in der Matheklausur beim Spicken erwischt. Folge: Note 6 (null Punkte), Notendurchschnitt versaut.
Schülerin B ("Lieblingsschülerin") wird vom gleichen Lehrer während einer anderen Klausur beim Spicken erwischt. Folge: Klausur wird abgenommen, Standpauke nach der Stunde ("na na na, das machst du aber nicht nochmal!"). Schülerin heult rum, Lehrer hat weiches Herz, Schülerin darf Klausur nachschreiben (bekommt Note 1). Diese Note 1 wird nicht etwa mit der "betrogegen Klausur" verrechnet - NEIN - die betrogene Klausur wandert in den Mülleimer, und Note 1 zählt. Keine Auswirkungen auf den Notenschnitt.
Klasse beschwert sich via Schülersprecher beim Direktor. Folgen: Standpauke des Direktors! "So geht man doch nicht mit einer Mathe-begabten Mitschülerin um! So geht man doch nicht mit dem Mathelehrer um! Was wagt ihr, euch zu beschweren. Und überhaupt, es steht nirgends geschrieben, dass man für Betrug die Note 6 bekommen muss!"
Fazit: Die Schule ist ein weitestgehend rechtsfreier Raum, in dem Direktoren, Lehrer und andere Beamten willkürlich herrschen können wie sie wollen.
Immer derjenige, der etwas will, muss beweisen warum es ihm zusteht.
Will der Staat jemanden verurteilen, so muss er beweisen, dass derjenige schuldig ist (=Unschuldsvermutung).
Willst du Schmerzensgeld, weil dich jemand geschlagen hat, so musst du beweisen, dass du Schmerzen hattest und der andere schuld war.
Will der Schüler eine Bestätigung darüber, etwas zu können (=Zeugnis mit guten Noten), so muss er beweisen, dass er es auch kann.
Daher ist hier der Schüler im Zugzwang, nicht der Lehrer.
Da geht es nicht um bestrafen, die Wirkung nach außen ist das Zeugnis. Und dort kommt es nur denjenigen darauf an, die bestehen wollen.
- Die Vorschriften des Strafrechts gelten halt nicht für das Schulrecht. Dem Schüler wird ja auch keine Straftat vorgeworfen.
- Die Regelungen des Schulrechts stärken den Lehrer und sollen faire Leistungsnachweise ermöglichen.
- Es wird extrem selten vorkommen, dass ein Lehrer einen Schüler schlecht benotet nur wegen eines Verdachts. Im allgemeinen wird schon der Nachweis geboten werden, also auf frischer Tat ertappt werden. Steigere dich nicht in Formulierungen hinein, sondern sieh den Sinn der Regelung: Schummelnde Schüler konterkarieren den Unterricht.
"Will der Lehrer jemanden bestrafen(=6 geben), so muss er beweisen, dass er zurecht bestraft" wäre dann die logische Folgerung, oder?