Gibt die Polizei Daten eines Zeugen weiter?

4 Antworten

Bei einem Verkehrsunfall erstellen die Polizeibeamten schon vor Ort eine sogenannte "Unfallmitteilung", die den Beteiligten ausgehändigt wird. Darin werden die Zeugen schon mit Namen, Adressen und ggf. Telefonnummern aufgenommen. Deshalb braucht ein Anwalt gar nicht erst die Akteneinsicht abzuwarten. Wird ein Unfallbeteiligter auf der Stelle verwarnt, wird überhaupt keine Anzeige geschrieben und die Unfallmitteilung ist das einzige Dokument.

Aber auch bei anderen Strafverfahren ist natürlich die Feststellung der Zeugenpersonalien unverzichtbar. Wie sollte denn später die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht eine Beweisaufnahme durchführen? Ausnahmen gibt es natürlich im Rahmen von Zeugenschutzprogrammen oder bei Einsatz von verdeckten Ermittlern.

ErSieEs2k18 
Beitragsersteller
 02.02.2018, 05:38

Danke für deine Antwort. Ich habe mir solche Unfallmitteilungen angesehen, welche die Parteien in einem solchen Fall erhalten. Dort finde ich aber nirgendwo eine Stelle, wo Zeugen mit Adresse und Telefonnummer angegeben werden. Wie sicher bist Du Dir da? Danke!

Dachtichsmir  02.02.2018, 12:01
@ErSieEs2k18

Also in NRW befinden sich die Sparten unterhalb der Unfallbeteiligten. Manchmal werden die Namen und Anschriften der Zeugen auch auf der Rückseite notiert.

Du musst nicht mit dem reden und solltest das auch nicht tun. Das ist Zeugenbeeinflussung. Rede nur mit der Polizei oder vor Gericht.

Akka2323  01.02.2018, 20:00

Die Polizei gibt keine Adressen weiter. Der Anwalt bekommt aber Akteneinsicht und kann mit dem Angeklagten darüber reden, was in der Akte steht.

ErSieEs2k18 
Beitragsersteller
 01.02.2018, 20:07
@Akka2323

Danke für die Antwort. Die Akteneinsicht hatte ich nicht bedacht, das kann natürlich sein. Wäre aber schnell gegangen, der Unfall ist erst 6 Tage her. Trotzdem bleibe ich dabei es nicht toll zu finden, dass so einfach jemand meine Daten bekommt. Da überlege ich mir aber dreimal ob ich Zeuge sein will, wenn mal was Schlimmeres wäre als der Unfall.

Geh zur Polizei und schildere das. Sie werden dir erklären, wie es dazu kommen kann und dass sie es nicht waren. Sie werden auch prüfen, ob man was dagegen tun kann, dass der Kerl dich bedrängt.

Gruß S.

ErSieEs2k18 
Beitragsersteller
 01.02.2018, 21:21

Danke für deine Antwort. Bedrängen tut er mich ja nicht, er hat ja nur ein mal angerufen.

Wichtige Zeugen vor Prozessbeginn abzumurksen das funktioniert in Deutschland nicht.

Deine Aussage steht so im Protokoll, das wird auch durch eien Mord nicht ungültig.

Der gegnerische Anwalt hat Akteneinsicht und damit auch genaue Kenntnis.

ErSieEs2k18 
Beitragsersteller
 01.02.2018, 20:08

Danke für deine Antwort. Und besten Dank an unsere Justiz, die auch an den Schutz des Zeugen denkt. :(