Auffahrunfall, Unfallverursacher behauptet ich habe nicht geblinkt
Hallo,
ich habe am 02.07. einen unfall gehabt. Genauer gesagt ist mir eine Frau hinten drauf gefrahren als ich gerade nach rechts auf ein Grundstück abbiegen wollte! Ich habe natürlich wie gefordert geblinkt und habe mich zwei mal vergwissert das ich auch abbiegen kann und ich habe mich auch auf der Spur weiter rechts eingeordnet!
Polizei wurde gerufen und der Unfall wurde aufgenommen! Sie als Unfallverursacher und ich als geschädigter.
Heute bekomme ich nun Post von der Polizei und dort ist ein Anhörungsbogen drin und mir wird vorgeworfen, dass ich ohne Fahrtrichtungsänderung abgebogen bin und dadurch und es kam zum Unfall.
Als Zeugen sind die Unfallgegnerin + Ihr Beifahrer benannt.
Ich weiss aber 1000 %tig das ich geblinkt habe. Ich habe aber keine Zeugen. Ich habe mir zwar einen Anwalt genommen aber ich habe nun im www. gelesen das ich auf meinem schaden sitzen bleiben kann, wenn ich nicht beweisen kann das ich geblinkt habe.
Ehrlich gesagt bin ich gerade etwas durch den wind, mein RA hat natürlich Wo-ende und den kann ich nicht fragen....
Ist es wirklich so, dass ich durch solch eine Falschaussage kein Geld von der gegnerischen VErsicherung sehe? Mein schaden am auto beträgt gute 3.500 euro
5 Antworten
Meines Wissens nach kann die Polizei im nachhinhein feststellen ob dein Blinker an war als der Unfall passiert ist. Anwalt ist jetzt wichtig für Dich!
Hallo,
leider ist es in Deutschland so, daß die Leute unehrlich sind und den Fall Aussage gegen Aussage einfach ausnutzen. Mir ist vor Monaten auch jemand reingefahren an einer Roten Ampel wo ich stillstand. Aber leider hat er behauptet, ich sei Rückwärts gerollt. Das kann kein Sachverständiger kein Polizei nachweisen und gerichtlich wurde entschieden daß jeder für sein Schaden aufkommen soll. Tyüpisch Deutschland
Ist es wirklich so, dass ich durch solch eine Falschaussage kein Geld von der gegnerischen VErsicherung sehe? Mein schaden am auto beträgt gute 3.500 euro
Das wäre nach derzeitiger Sachlage und den Zeugenaussagen wahrscheinlich.
Sofern bei dem Aufprall die rechte Blinkerlampe beschädigt wurde, aber die Glühwendel noch vorhanden ist, könntest du durch ein Sachverständigengutachten versuchen, Beweis zu führen, daß der Fahrtrichtunganzeiger unmittelbar vorher gleichwohl brannte (die Oberfläche der Wendel weist makroskopisch charakteristische Spuren auf).
Andernfalls ist dein Einschätzung "das ich auf meinem schaden sitzen bleiben kann, wenn ich nicht beweisen kann das ich geblinkt habe" durchaus zutreffend, wenn zwei Zeugen das Gegenteil behaupten.
Mit dem Begriff "Falschaussage" wäre ich da sehr vorsichtig - Strafanzeige droht :-(
Wäre es nicht denkbar, daß der Blinker zwar gesetzt wurde, aber nicht brannte?
G imager761
Na super.....
Problem: der zweite Zeuge!
Kannst du durch jemanden, der häufig mit dir im Auto mitfährt, ggf. eine Aussage vorlegen, die dir eine "besonders defensive und umsichtige Fahrweise" bescheinigt?
Wie lange hast du den FS und fährst unfallfrei?
Hatte die Unfallverursacherin einen ähnlichen Schaden vielleicht schon einmal. Ist sie älter? Hast du beim Abbiegen im Rückspiegel gesehen, dass sie sich "sehr angeregt mit ihrem Beifahrer unterhalten" hat? ;-)
Deine Einlassungen sind ab dem zweiten Satz völlig irrelevant.
Richtig, hier geht es ausschließlich um den Unfall
hallo, ich lese heute erst deine Frage. Also ich sehe das so, dass lt.STVO der Fahrer so fahren muss, dass er auch bei plötzlich auftretenden Ereignissen situationsgerecht handeln kann. Meines Erachtens ist es egal, wieviel Personen in dem anderen Auto saßen. Der Fahrer hat nicht auf dich aufzufahren!
Wie ist die Regulierung erfolgt? Danke im Voraus für deine Antwort.
Führerschein habe ich seit 19 Jahren,
Habe aber leider erst vor 3 Wochen selbst einen Auffahrunfall verschuldet und bin einem alten ehepaar hinten drauf gefahren, dass lief aber alles ohne Polizei.
Ansonsten war ich 14 Jahre unfallfrei.
Ich habe keine Punkte etc..... wird wohl aber nicht helfen.