Gezeichnete Portraits von Stars - Urheberrecht?

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Die Sonderregel für Prominente (als Personen der Zeitgeschichte) steht in Kunst-UrhG § 23 Absatz 1:

"(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient."

Die Ausnahme davon steht aber in Absatz 2, das greift aber nur selten (also eher bei Verunstaltungen der Person oder wenn sie gerade auf dem Klos sitzt ;-):

"(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird."

Dann gibt es aber noch einen Urheber des Original-Bildes, von dem du abmalst. Dazu lese mal http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz

Gruß aus Berlin, Gerd

Urheber bist DU. Punkt. Je nach dem wie du diese Person zeichnest könntest du damit aber das Persönlichkeitsrecht verletzen, wenn du das Bild veröffentlichst. Auch hat eine Person das Recht am eigenen Bild, wenn es gezeichnet ist. Das alles hat mit Urheberrecht nichts zu tun.

MetalMaik  12.09.2016, 12:17

Nein, Urheber ist derjenige, der das Bild fotografiert hat, von dem der/die Fragesteller/in es abzeichnet. Da würde also schon das Urheberecht zum tragen kommen. Recht am eigenen Bild zählt hier wiederum nicht, da es sich bei solchen "Stars" oder Promis ja um Personen der Zeitgeschichte handelt. Ansonsten wären sämtliche Papparazi arbeitslos. 😉

Wenn Du eine Zeichnung anfertigst, bist Du der Urheber.

MetalMaik  12.09.2016, 12:28

Nein, wenn zum Abzeichnen ein Foto des Stars/Promis dient, ist der Urheber der Fotograf, der das Bild fotografiert hat, von dem der/die Fragesteller/in den Star/Promi abzeichnet. In diesem Fall würde es sich bei der Zeichnung ja sozusagen um eine Kopie des Fotos handeln.


wilees  12.09.2016, 13:05
@MetalMaik

Eine Zeichnung ist keine Kopie.

Urheberrecht verletzt du damit nicht, jedoch verstößt es gegen § 22 1 KunstUrhG, wenn du Abbildungen einer erkennbaren Person ohne ihr Einverständnis veröffentlichst. Das kann wiederum zu Schadensersatzansprüchen seitens des Abgebildeten führen.