GEZ Wohngemeinschaft
Hallo alle zusammen!
Ich habe da eine Frage zu der GEZ.
Ich wohne in einer 4er WG mit 2 Arbeitnehmer und 2 Studenten. Die 2 Studenten sind vom Bafög befreit worden und wir als Arbeitnehmer haben dementsprechend Post von der GEZ erhalten.
Nun meine Frage:
Wenn 2 von der Bafög befreit wurden, sind WIR als Arbeitnehmer auch befreit von der GEZ? Immerhin handelt es sich hier um einem Haushalt! Oder sind wir dann verpflichtet, das einer von uns sich anmeldet und nur wir 2 die GEZ teilen...
6 Antworten
Nein, die Bafoeg Studenten sind befreit, die Arbeitnehmer natuerlich nicht, warum auch. Es bleiben also noch 2 Personen im Haushalt der WG, die zahlungspflichtig sind, das bedeutet, dass einer davon sich anmelden muss, der andere gibt die Rundfunknummer des Zahlenden im Haushalt an und wird befreit und intern teilen sich die beiden die Gebuehren. Wenn die Studenten sich daran beteiligen wollen, koennt ihr die Gebuehr auch durch 4 teilen, aber da sie nicht zahlen mussen, werden sie wohl dazu auch nicht bereit sein, gehe ich mal davon aus.
In diesem Haushalt sind 2 Personen befreit, wieso sollen dann die übrigen auch befreit sein?
Wenn 2 von der Bafög befreit wurden, sind WIR als Arbeitnehmer auch befreit von der GEZ?
Nein ihr seid nicht vom Rundfunkbeitrag befreit. Die Beindungen zur Befreiung müssen auf alle Mitglieder einer Wohnung zutreffen.
Es ist ein Beitrag zu zahlen.
Momentan sind die Regelungen der GEZ (ehemaligen, hat sich ja umbenannt) so, dass für einen Haushalt, also für eine Wohnung die Rundfunkgebühr bezahlt werden muss. Wer das übernimmt, ist denen egal - sie wollen Geld sehen. Solange auch nur eine Person in der Wohnung lebt, die keine Befreiung von den Rundfunktgebühren hat, dann muss diese Person stellvertretend für die Wohnung bezahlen. Erst wenn alle Mieter befreit wären, wäre keine Gebühr fällig.
Es spielt also keine Rolle, dass zwei der Bewohner gebührenbefreit sind. Die Gebühr wird pro Wohnung allerdings nur ein Mal erhoben. Ihr beiden Zahlungspflichtigen könnt euch den Betrag immerhin teilen. Doppelt darf er für die Wohnung nicht erhoben werden.
Die Rundfunkgebühr ist nur noch pro Haushalt fällig.
Hat einer der Mitbewohner keinen Grund zur Befreiung muss der Haushalt zahlen. Egal ob andere Haushaltsmitglieder befreit werden könnten oder nicht.