GEZ Gebühren während der schulischen Ausbildung?

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Du musst zahlen. Eine Befreiung von GEZ geht nur, wenn du tatsächlich Leistungen beziehst (ALG II, Bafög, Wohngeld et al.). Eine Befreiung wegen eines geringen Einkommens gibt es nicht.

Also wenn Du irgendeine (Sozial)leistung erhältst, bei der Du von den GEZ-Gebühren befreit bist, erhältst Du einen Nachweis, den Du der GEZ vorlegst. Damit bist Du befreit. Das ist z. B. bei Leistungen nach BAföG sowie nach SGB II / XII der Fall. Wenn Du in einer Ausbildung bist und solche Leistungen nicht erhältst, wirst Du wahrscheinlich auch nicht befreiungsberechtigt sein. Vergleiche auch: http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html

Zur Anmelde- und Gebührennpflicht gehören 3 Voraussetzungen:

  1. eigener Haushalt oder vergleichbar - ist bei Dir gegeben

  2. eigene Geräte - logisch

  3. eigenes Einkommen über € 374,00, BaFöG gehört z.B. dazu, aber auch Unterhalt, Sachleistungen (=geldwerter Vorteil) - scheint mir bei Dir auch gegeben zu sein

Ist das erfüllt, geht's los mit der Anmelde- und Gebührenpflicht, Du mußt also leider auch ran.

Die Befreiung von den GEZ-Gebühren richtet sich nach anderen Kriterien, als jenen für ein Bafög. In Deinem Fall solltest Du einen Antrag stellen,; ich nehme an, daß er erfolgreich sein wird.

Rheinflip  16.01.2012, 13:28

falsch angenommen.

Nein musst du nicht. Ich hab die Ausbildung auch gemacht.

Partybiene 
Beitragsersteller
 16.01.2012, 18:09

Hast du Bafög bekommen oder nicht? Und hast du auch alleine gewohnt? ...und hattest du ein Einkommen?