Grundversorgung (ARD, ZDF und Deutschlandfunk) gesetzlich geregelt?
Hallo liebe Gemeinde,
ist die Grundversorgung (Empfang von ARD, ZDF und Deutschlandfunk) gesetzlich geregelt? Kann von einer Grundversorgung die Rede sein, wenn das analoge TV-Signal abgeschaltet wird und ich von meiner Vermieterin (Wohnungsbaugesellschaft) angehalten werde einen Vertrag mit einem Kabelanbieter abzuschließen?
Wikipedia: "Die Gebühren tragen zur Finanzierung des durch den Rundfunkstaatsvertrag geregelten Auftrags zur Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei."
7 Antworten
Deiner Auffassung nach, müsste ja jeder Haushalt ein Fernsehgerät (vom Gesetzgeber?) zur Verfügung gestellt bekommen, damit die Grundversorgung gesichert ist. Nein, die genannten Sender werden dir lediglich unverschlüsselt zur Verfügung gestellt, ob und wie du sie nutzt ist deine Sache.
Nicht das analoge Fernsehsignal (das gibt es schon lange nicht mehr) sondern das digitale signal DVB-T wird eingestellt. Dafür kommt DVB-T2. Das analoge Kabelfernsehen ist noch möglich, und das wird nun eingestellt.
Wenn dein Vermieter dir allerdings anbietet zu einem Kabelanbieter zu wechseln, muss er dafür sorgen, das in deinem Haushalt auch ein Kabelanschluss vorhanden ist.
Ich bin nicht der Auffassung, jeder Haushalt müsse ein Fernsehgerät bereitstellen. Es wird das analoge TV-Signal im Kabelnetz eingestellt. Meinst Du die Einstellung des analogen Fernsehsignals, das nicht über Kabel sondern über die Haus- oder Zimmerantenne empfangen wurde?
Tatsächlich ist die Grundversorgung mit Rundfunk und Fernsehen durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gesetzlich geregelt. In den §§ 11 bis 19a Rundfunkstaatsvertrag ist das alles ganz detailliert geregelt. Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein zwischen den dafür zuständigen Bundesländern geschlossener Vertrag, der durch Zustimmung aller Landesparlamente und Veröffentlicheung im jeweiligen Landesgesetzblatt Gesetzesrang hat.
Die durch die öffentlich-rechtlichen Rundfundfunkanstalten zu leistende Grundversorgung schließt für den Einzelnen nur die Möglichkeit ein, auch die entsprechenden Programme empfangen zu können. Für alle für den Empfang erforderlichen technischen Voraussetzungen - dazu gehört neben dem eigentlichen Empfangsgerät z. B. auch die Antenne oder der Kabelanschluss - muss der Einzelne selbst sorgen.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind auch nicht schuld an der Veränderung der technischen Empfangsparameter von DVB-T zu DVT-T2; das ist die Bundesregierung, die durch entsprechende internationale Verträge dazu verpflichtet ist, die bisherigen digitalen Kanäle von DVB-T für andere Dienste freizumachen. Durch DVB-T2 wird aber die Zahl und die Qualität der empfangbaren Programme deutlich vergrößert.
Kann von einer Grundversorgung die Rede sein, wenn das analoge TV-Signal abgeschaltet wird
Jedermann hat selbst dafür zu sorgen, dass die technischen Voraussetzungen zum Empfang vorhanden sind.
Für den Vermieter heißt das, er muss die Möglichkeit zum Empfang schaffen (Kabel bis in die Wohnung verlegen lassen).
Auch als nur analog gesendet wurde, wurden die Kosten für die (Dach-)Antenne, Wartung auf die Mieter umgeschlagen. Das zusätzlich Kosten auf einen zukommen, weil der Dienstleister (Netzbetreiber) sich die Leistung bezahlen lässt, kann man umgehen.
Die Geräte, welche den Empfang via "Funk" möglich machen kosten ab etwa 30 € aufwärts.
Und man kann auch nicht erwarten, dass die alten Übertragungswege für all die aufrecht erhalten werden, die dem (technischen) Fortschritt nicht folgen mögen.
Verkaufen.
Ja natürlich,
du hast die Alternative der DVBT Signale welche du mit einem günstigen Decoder empfangen kannst und in dein altes Fernsehgerät einspeist. Dazu genügt eine kleine Zimmerantenne.
Damit ist doch die Grundversorgung sichergestellt!
DVB-T wird 2017 eingestellt, dann ist nur noch DVB-T2 möglich
Die aktuellen Decoder kosten auch nicht mehr.....
Ja, demnächst sogar DVB-T2 HD!
du hast kein anrecht auf grundversorgung die kostenlos ist. wenn du tv gucken willst, musst du mit dem örtlichen kabelanbieter einen tv-vertrag abschließen.
dafür zahlst du ja auch keinen rundfunkbeitrag.
Rundfunkbeitrag und Kosten für einen Kabelanschluss sind zwei völlig verschiedene Dinge. Der Rundfunkbeitrag entfällt nicht, nur weil man für einen Kabelanschluss bezahlt.
sagte ich doch
Genau, der Rundfunkbeitrag wird ja nur in einer anderen Parallelwelt erhoben. In unserem Universum ist die Grundversorgung kostenlos!
such dir dringend hilfe
...und was mache ich jetzt mit meiner Buschtrommel und dem Morsetelegraphen?