Darf ich trotz Privatinsolvenz raten ans jobcenter zahlen?

7 Antworten

Ich würde mit dem IV reden, kenne es aus bekannten Kreisen. Das Egal ob INSO oder nicht die Gelder eine Vorrauszahlung sind, und ggf. zurückgefordert werden können. Zudem hast du ja nichts von der ARGE eingereicht, somit ist die ARGE kein Gläubiger von dir. Also bevorzugst du auch niemanden. Kannst ja eine Ratenzahlung anbieten, und wenn es nur 5€ sind, der wille zählt. Wenn die dann immer noch Stress machen, kannst du ja dein Amtsgericht AKZ geben dann sehen sie was los ist. Außerdem würde ich die Forderung nochmal nach rechnen auch die ARGE macht Fehler.

mfG

Besprich das mit dem Insolvenzverwalter.

Außerdem kann es sein, dass Du das Geld überhaupt nicht zurückzahlen musst. Wenn Du alle Angaben korrekt gemacht hast, das JobCenter sich verrechnet hat und das für Dich nicht offensichtlich war, dann kannst Du Dich darauf berufen, dass Du in gutem Glauben das Geld bereits ausgegeben hast. Dann darf Dir von Deinem Lebensunterhalt nichts gekürzt werden.

Wenn diese Schulden vom Job-Center bei der Insolvenz miteingereicht wurden, darfst Du nichts zahlen, denn dann würdest Du einen Gläubiger bevorteilen. Ich würde meinen Insolvenzverwalter fragen. Ratenzahlung auf alle Fälle, wer bereits in Insolvenz ist kann ja nicht urplötzlich soviel Geld haben um irgendwo Schulden auf einmal zu begleichen. Dann wäre die gesamte Insolvenz fragwürdig. Also vorsicht und erkundige Dich lieber

flocke84 
Beitragsersteller
 19.05.2010, 14:41

nein nein, ich bin ja schon vier jahre in der INSO und die sache mit dem Jobcenter ist aktuell. Das blöde ist, wenn ich gewusst hätte, dass mir das nicht zusteht, dann hätte ic es ja nicht ausgegeben, aber ich dachte, es stünde mir zu, weil ich zu dem zeitpunkt einen Widerspruch laufen hatte.

Das darfst Du auf keinen Fall, denn das wäre Gläubigerbevorzugung und kann Deine Restschuldbefreiung gefährden.

Hat dies Dein "Berater" nicht gesagt,und wenn nein,warum nicht?

http://www.schuldnerakuthilfe.com/insolvenz.html

ich gehe mal davon aus, dass du dich in der wvp befindest.

mit deinem einkommen und vermögen, welches nicht von der abtretungserklärung erfasst ist, kannst du m.w. tun, was immer du möchtest - auch das jobcenter bezahlen.

beste brüße bo