Gewerkschaftsmitgliedschaft rückwirkend kündigen?
Hallo,
wie oben beschrieben meine Frage. Ich bin seit einigen Jahren in einer Gewerkschaft und zahle dort monatlich meinen Beitrag. Allerdings habe ich im Oktober meinen Job verloren und vergessen, dies der Gewerkschaft zu melden. Nun bin ich 3 Monatsbeiträge im Verzug, da ich den vollen Betrag zahlen soll statt den Arbeitslosenbeitrag. Kann ich noch rückwirkend kündigen etc? Kenne mich mit der Rechtssprechung in diesem Bereich nicht aus. Danke und Grüße.
4 Antworten
http://www.verdi.de/wegweiser/verdi-finden/
Ruf direkt unter der zentralen Rufnummer an oder kläre das mit Deinem Ortsverband. Einen reduzierten Beitrag werden die Dir mit hoher Wahrscheinlichkeit auch rückwirkend genehmigen, wenn Du etwas vorlegst, was Deine Arbeitslosigkeit bestätigt, z.B. den ALG1-Bescheid...
kuendigen kannst du rueckwirkend auf alle Faelle nicht, aber vielleicht bekommst du den Arbeitslosenbeitrag ab Beginn rueckwirkend bewilligt, der ist ja viel niedriger. Ruf bei denen an und versuche es.
Nein. Die Gewerkschaft könnte ja auch von dir nicht rückwirkend erbrachte Leistungen zurückfordern. :-)
Versuche es- in dem du ihnen den Sachverhalt darlegst !
ALLES GUTE
denn der Versuch ist ja nicht Strafbar !