Kann man die Rundfunkgebühren auch monatlich zahlen?
Alle drei Monate werden uns allen ja diese Rundfunkgebühren von Konto abgebucht.
Erstens ärgert es mich, gezwungen zu werden, jemandem Zugriff auf mein Konto zu gewähren.
Zweitens erschwert es mir die Haushaltsplanung.
Nun habe ich mir überlegt: kann man nicht einfach einen Dauerauftrag erstellen, mit dem die Gebühren jeden Monatsersten überwiesen werden?
Und...bei der Anmeldung mußte ich ja gezwungenermaßen einen Abbuchungsauftrag genehmigen. Kann ich den zurücknehemen?
Gibt es überhaupt ein Gesetz, das dies erzwingt?
Hat jemand hier schon Erfahrung mit der Angelegenheit gemacht?
Danke Euch schon mal im Voraus.
Liebe Grüße
12 Antworten
..bei der Anmeldung mußte ich ja gezwungenermaßen einen Abbuchungsauftrag genehmigen.
Du kannst auch überweisen. Es gibt keine Pflicht zur Abgabe eines SEPA-Lastschriftmandats.
Nun habe ich mir überlegt: kann man nicht einfach einen Dauerauftrag erstellen, mit dem die Gebühren jeden Monatsersten überwiesen werden?
Sinnvoller wäre ein Dauerauftrag, aufgrund dessen alle 3 Monate der Quartalsbetrag überwiesen wird.
Am sinnvollsten halte ich persönlich immer noch das SEPA-Lastschriftmandat, den bei einer fehlerhaften Abbuchung hat man dort die Möglichkeit, diese innerhalb von 8 Wochen zu widerrufen. Diese Möglichkeit gibt es bei Überweisungen, die man selbst vornimmt , nicht.
Sie können den Zahlungsrhythmus wie folgt wählen:
- gesetzliche Zahlungsweise in der Mitte von drei Monaten 52,50 Euro
- vierteljährlich im Voraus zum Ersten eines Quartals für drei Monate 52,50 Euro
- halbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halbjahres für sechs Monate 105,00 Euro
- jährlich im Voraus zum Ersten eines jeden Jahres für zwölf Monate 210,00 Euro
Sie können den Beitrag selbstverständlich auch überweisen. Die für die Überweisung nötige Bankverbindung finden Sie hier.https://www.rundfunkbeitrag.de/zahlung/index_ger.html
Alle notwendigen Informationen findest Du unter https://www.rundfunkbeitrag.de/zahlung/index_ger.html
Den dreimonatigen Zahlunsgsrythmus kannst du nicht ändern. Du kannst dir aber ein Tagesgeldkonto einrichten und dir darauf monatlich einen Drittel des Betrages überweisen. Und kurz vor dem Bezahlen an den Beitragsservice das angesammelte Geld auf dein Girokonto zurücküberweisen. Dazu kannst du dir Daueraufträge einrichten, so kannst du es nicht vergessen.
Ich kenne keine Verpflichtung, dem Beitragsservice eine Einzugsermächtigung erteilen zu müssen.
Ich finde es auch ein wenig über Ziel hinausgeschossen, wenn man wegen der unregelmäßigen Abbuchung von 52€ Zahlungsprobleme bekommen sollte.
Dass man monatlich überweisen kann wußte ich nicht.
Vorgesehen ist das auch nicht. Ich mache es trotzdem :-)
Ich zahle vierteljährlich und überweise dann. Eine Lastschrift musst du nicht machen und kannst es widerrufen.
Man kann auch einfach monatlich überweisen per Dauerauftrag und die Mahnung alle drei Monate ignorieren. Geht problemlos. Das mit dem Tagesgeldkonto ist ein wenig übers Ziel hinausgeschossen, oder?