baumschutzbügel als fahrradständer
Hallo Leute, hier meine Frage: An einer Strasse stehen Bäume (!) geschützt durch diese Baumschutzbügel. Nun gibt es ja immer wieder Mitbürger, die meinen, genau um den Baum herum ein Beet (Großstadt !) anlegen zu müssen. In vorliegendem Fall hat er da einen Busch gepflanzt. Nun droht er meinen Kindern, wenn sie ihr Fahrrad da nochmal abstellen, macht er da n Platten! Das wäre Sachbeschädigung - schon klar - aber darf er dieses Stück Fläche einfach als sein Beet betrachten, ? An den anderen Baumschutzbügeln stehen ja auch Fahrräder - ist das erlaubt - wer hat recht?
6 Antworten
Der Garten gehört dem Typen nicht.... wende dich mal wegen der Drohung an das Ordnungsamt....
bepflanzte baumscheiben sieht man bei uns auch (immer) oefter. ich finde, es sieht sehr schoen aus und haelt (evtl.) ja auch hundebesitzer davon ab, diese als "hundeklo" missbrauchen zu lassen. in eurem fall sind sicher beide parteien "im unrecht". fahrRAEDER platt machen ist natuerlich verboten - buechse plattwalzen ist aber auch nicht viel besser! keine ahnung, wie die rechtslage zur baumscheibennutzung als fahrradstaender oder beet ist - in eurem fall solltet ihr euch einigen: erfreut euch am anblick der bepflanzten stelle, setzt evtl. noch ein paar bunte blumen dazu und schiebt eure raeder einige meter weiter und schliesst sie woanders an
"baumscheibe" nennt man diesen "sandbereich" um den baum herum (die bei euch scheinbar bepflanzt ist. habt ihr keine fahradstaender auf dem hof?
achso, baumscheibe! OK. Also, die Räder dürfen dahin. Es wurde auch nix kaputt gemacht, der wollte einfach nur meckern. Lt. BüNaBe, sehen Blumen zwar toll aus, aber die Räder wollen ja auch irgendwohin. Ausserdem macht ja auch der Ton die Musik. Wenn man nett draufhinweist, dass da was gepflanzt ist und um Aufmerksamkeit bittet, ist ja alles OK. Wie man es in den Wald hineinruft - Tatsache ist, Beet ist verboten, Räder nicht. lt. Auskunft der Polizei und des Ordnungsamtes
übrigens gibts da nicht mal einen Hof - nur einen Keller
klar, da hast du recht - es schallt immer so raus, wie es reinschallt. auch wenn es vielleicht schwerfaellt (wuerde mir auch so gehen): evtl. solltet IHR etwas "zurueck rudern": lobt die nette idee und umsetzung der bepflanzung und "versucht" den "bepflanzer" davon zu ueberzeugen, dass ihr nix kaputtmacht. viel erfolg
http://openjur.de/u/317424.html:
Der StVO lässt sich kein generelles Verbot des Abstellens von Fahrrädern auf Gehwegen entnehmen.
Und in D ist alles erlaubt, was nicht verboten ist.
Generell darf man sein Rad überall im Fußgängerstraßenraum abstellen. Wie dem vorgenannten Urteil zu entnehmen ist, gibt es offensichtlich auch keine Möglichkeit, dies zum Beispiel durch Schilder rechtswirksam zu verbieten - selbst durch offizielle Schilder nicht, geschweige denn durch ein privat aufgestelltes oder durch mündliche Forderungen.
Natürlich ist § 1 StVO zu beachten - Abgestellte Fahrräder dürfen also den Verkehr (einschl. Fußgänger) nicht behindern. Und natürlich keine Büsche beschädigen. Aber das Entfernen aus optischen Gründen kann niemand verlangen.
Da Du Rechtssicherheit brauchst ist Dein Ansprechpartner das Ordnungsamt, dass Dir die Legalität des Fahrradparkens an dem Bügel bestätigen wird.
Auch das Pflanzenpflegen in öffentlichen Anlagen kann durchaus legal sein.
also: das Fahrradparken am Bügel ist legal. Das Beetpflanzen NICHT! Es ist verboten, dafür braucht man eine Sondergenehmigung der Stadtverwaltung. ALLERDINGS wird es geduldet und eigentlich auch gern gesehen, weils halt hübsch ist. Aber trotzdem dürfen die Fahrräder da parken. ich hab beim Ordnungsamt und der Polizei nachgefragt.
hallöchen,
guck doch mal auf bicycledate.com, das ist ein netzwerk für radfahrer und naturfreunde, sicher findest du dort leute mit denen man das thema diskutieren kann ...
hoffe dir ist damit geholfen :)
Nix Baumscheibe - der Baum steht da und wächst schön grün vor sich hin. Es geht einzig um die Bügel, an die man die Fahrräder so schön dranlehnen und festketten kann. Wenn es Platz für Fahrräder geben würde, würden wir den ja nutzen - aber welcher Vermieter hat denn einen Fahrradständer vor der Tür?