Hallo,
unser Betrieb ist zur Zeit ohne Tarifbindung und auch aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten.
Die dadurch deutlich geringeren Entgelte bekommen insbesondere die jüngeren Kollegen zu spüren. Wir haben einen Betriebsrat, welcher aber in Sachen Werbung für
Gewerkschaft sich dahin einläßt, das er dies nicht darf. Bei konkreten Nachfragen wird man ans Büro der Gewerkschaft verwiesen, dort bekommt man nur vage Auskünfte bis hin zu Antworten wie: "Geh in die Gewerkschaft, dann bekommst Du richtig Auskunft."
Ich selbst bin vor Jahren ausgetreten, da ich weder Unterstützung bekommen hatte, als es Probleme mit Arbeitsverträgen gab, noch bei Problemen am Arbeitsplatz. Damals
bekam ich immer nur die Aussage, man könne einen Anwalt empfehlen und gleichzeitig das Angebot zur Unterstützung um meinen eventuellen Prozess als Musterprozess zu verwenden.
Um mit nen Anwalt für mich selbst zu verhandeln, reicht mir meine Rechtsschutzversicherung. Meine Hoffnung im Rahmen der Gewerkschaft geschützt zu sein erfüllte sich nicht. Ich trat aus und regelte alles selbst und hatte keine Nachteile erfahren.
Jetzt geht es jedoch um Tarifverträge und da sagt die Gewerkschaft, es müssten 40-50 % aller Arbeitnehmer in der Gewerkschaft sein, damit sie Tätig werden darf.
Diese Zahlen konnte ich jedoch auf keiner Weise bei Recherchen bestätigen. Ich würde auch in die Gewerkschaft eintreten, nur nach den bisherigen Aussagen, würde ich daher dennoch ausser Beitrag zu zahlen nichts davon haben.
Wie ist da die Rechtsgrundlage:
Müssen tatsächlich mehr als 40% der Arbeitnehmer Gewerkschafter sein, damit die Gewerschaft für Ihre Mitglieder was tun kann?
Darf ein Betriebsrat tatsächliche KEINE Unterstützung und Werbung für die Gewerkschaft machen?
Muss ich tatsächlich bei Problemen gegenüber dem Arbeitgeber im zweifel namentlich alles ausser Beratung alleine regeln?
Von den Antworten wird auch meine Entscheidung für eine erneute Mitgliedschaft in der Gewerkschaft abhängen.
Über sachdienliche Antworten wäre ich dankbar.
Sepp
Im Jahr oder Monat 🤔