Gibt es einen Streikzwang für Gewerkschaftsmitglieder?

4 Antworten

Arbeitswillige Arbeitnehmer dürfen während eines Streiks nicht daran gehindert werden, ihrer Arbeit nachzugehen. Allerdings könnte es sein, dass sie aufgrund des Streiks vom Arbeitgeber vorübergehend nicht beschäftigt werden können. Dann entfällt nach der vom Bundesarbeitsgericht vertretenen Arbeitskampfrisikolehre auch die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Lohn zu zahlen. Sie erhalten dann weder Arbeitslohn noch Geld aus der Streikkasse der Gewerkschaft. Quellen findest Du in der Kommentierung zu Art. 9 GG und der jeweiligen Rechtsprechung. Ein spezielles Arbeitskampfgesetz gibt es in Deutschland nicht.

Hallo,

ich weis es zwar nicht genau, aber das es ja immer wieder mal Streikbrecher gibt denke ich kann es keinen Zwang geben. allerdings haben die Gewerkschaftsmitglieder ja etwas vom den Massnahmen der Gewerkschaft. In so weit sollte man sich gut überlegen ob die Massnahme nicht gerechtfertigt ist.

Auch mein Gedanke: da es immer wieder Streikbrecher gibt, kann man wohl nicht gezwungen werden.

meine Freundin ist Erzieherin und meinte, bei ihnen haben auch nicht alle, die gewerkschaftlich organisiert sind, gestreikt (die meisten schon, aber eben nicht alle).

Wobei sie sagte, bei der einen war es eh klar, da sie .. sagen wir mal.. anders bezahlt wird, als die anderen. (sprich: die ist wirklich nach Tarif eingestuft, die anderen nicht)

Nur in Russland; - oder gibt es da gar keine Gewerkschaften?

Natürlich nicht! Das ist ein freies Land. Nur wenn man mit den Entscheidungen seiner Vertretung nicht zufrieden ist, sollte man austreten und sich die Beiträge sparen.