Gewerbliche Anlieferung - Ab wieviel Uhr morgens?
Guten Tag zusammen,
Ich wohne in einer 30er Zone und direkt in dem Nachbarhaus befindet sich ein kleiner Gewerbebetrieb (Privathaus mit "Hinterhof Gewerbe). Seit geraumer Zeit wird dieser Betrieb schon sehr früh morgens mit Ware beliefert (wird wahrscheinlich nur auf dem Hof abgestellt). Die Anlieferung findet schon kurz nach 5 Uhr morgens statt. Wäre alles kein Problem, wenn dies nicht in einer unheimlichen Lautstärke von Statten gehen würde: Beim Anlieferungsfahrzeug wird der Motor laufen gelassen, laute Musik im Fahrzeug, Lärm beim Abladen etc.
Wie sieht hier die rechtliche Lage aus? Ab wann darf überhaupt gewerblich beliefert werden?
Weiß nicht ob es von Belangen ist: Der Betrieb der beliefert wird fängt erst viel später mit der Arbeit an, so gegen 8-9 Uhr morgens.
Danke, Roman
6 Antworten
wenn doch um 5 Uhr angeliefert wird, ist doch logischerweise auch jemand der die Ware annimmt!!
Muss nicht sein. Der liefert an, läd´ auf dem Hof ab und is wieder weg, um seinen Tourenplan einhalten zu können.
nicht zwangsläufig manches wird nur abgestellt z.B Zeitungen usw Ich hab mal in einer Eisdiele gejobbt da wurde die Milch auch einfach abgestellt
Man kann zumindest darum bitten, das Anliefern auf ein minimum an Geräuschen zu reduzieren. D. h. Motor aus, Musik aus, kein werfen/knallen von Pakten, etc.
Versuch es doch mal auf die nette Art. Ruppig kann man immer noch werden.
Bei uns fahren bis tief in die Nacht den ganzen Herbst tausende von Treckern um ein Heizkraftwerk mit Rohstoffen zu beliefern... Saukram plus Lärm...
Kann man wenig gegen machen... Die Leute holen sich ne Genehmigung.
Vielen Dank schon mal für die vielen Antworten.
Zu den Fragen:
"Versuch es doch mal auf die nette Art. Ruppig kann man immer noch werden."
Klaro, möchte nur vorher wissen wie die Rechtslage ist.
"wenn doch um 5 Uhr angeliefert wird, ist doch logischerweise auch jemand der die Ware annimmt!!"
Nicht logisch, habe ich auch oben geschrieben das die Ware nur auf dem Hof abgestellt wird.
"Wohnst du in einem Gewerbegebiet, Mischgebiet oder reines Wohngebiet?"
Ist reines Wohgebiet, nur 30er Zonen, direkt anliegend an einem Naturschutzgebiet. Die Firma von dem ist auch von außen nicht zu sehen (So das einem das beim Einzug direkt aufgefallen wäre). Halt so ein "Hinterhofbetrieb".
Möchte noch mal was klarstellen: Auch wenn ich kfm. tätig bin habe ich volles Verständnis für gewerbliche Betriebe und deren Geschäftsbetreiben. Mich würde halt interessieren, wie lange die "übliche" Nachtruhe gilt. Klar es gibt Sondergenehmigungen, aber das scheint mir hier nicht der Fall zu sein, da, wie gesagt, der belieferte Betrieb (Installationsfirma) erst viel später mit dem Geschäftsbetrieb anfängt.
Das kommt darauf an, wo Du lebst. Die dort gültige Immissionsschutzgesetz ist dort entscheidend (Bsp. Berlin, trifft Deinen Fall ganz gut: http://www.berlin.de/sen/umwelt/umweltratgeber/de/laerm/gewerbe.shtml ). Bei der Uhrzeit (meist ist ab 6 Uhr etwas Lärm OK)gehe ich aber davon aus, dass es nicht OK ist. Dem Betrieb, bzw. den Fahreren, die diesen Lärm verursachen drohen dann Bußgelder bis 50.000,--. Deine Gesprächsposition gegenüber dem Betrieb ist also nicht schlecht.
Wohnst du in einem Gewerbegebiet, Mischgebiet oder reines Wohngebiet? Ostrichfan