Gewerbeschein für Promotion-Jobs?!
Hallo liebe "Gutefrage-Community",
ich bin Azubi (19) und werde nach meiner Ausbildung (2013) wahrscheinlich auch noch studieren. Als Nebenverdienst an Wochenenden würde ich gerne Promo-Jobs machen. Die Webseite www.promotionbasis.de ist mir dazu empfohlen worden. Jetzt ist das ja so, dass ich für solche Jobs einen Gewerbeschein brauche bzw. ein Kleingewerbe beim Amt anmelden muss. Folgende Fragen habe ich dazu:
- Was bedeutet das steuerlich für mich? Muss ich meine Einnahmen versteuern?
- Wie schreibe ich korrekte Rechnungen?
- Welche Gefahren lauern dabei?
- Was muss ich als Inhaber eines Kleingewerbes bürokratisch beachten (Buchführung etc.)
- (Ab wann) verliere ich Kindergeld bzw. Bafög-Anspruch?
- Wie ist das mit der Krankenkasse, muss ich mich dann privat versichern?
Ihr seht ich habe viele Fragen, und eigentlich nochmehr. Ich muss ja jedes Jahr auch eine Stuererklärung zu meinen Einkünften und Ausgaben machen usw. Es wäre toll, wenn ihr mir ein wenig Hilfestellung bei meinem Vorhaben geben könnt, bzw. ein paar Tips für mich in petto habt, damit das alles einwandfrei und rechtlich korrekt für mich abläuft.
Lieben Dank
6 Antworten
1) Einnahmen musst du immer versteuern. In der Regel wirst du am Jahresende eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen, durch die dein Gewinn und damit deine Steuerlast berechnet wird.
2) Bitte z. B. hier nachlesen: http://www.gruenderlexikon.de/blog/2009/12/20/die-mindestbestandteile-einer-rechnung/
3) Du hast natürlich das Risiko, nicht genügend Aufträge zu bekommen. Das dürft's dann aber auch schon gewesen sein.
4) Als Kleinunternehmer musst du lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen. Eine doppelte Buchführung ist nicht erforderlich.
5) Beim Kindergeld beträgt der Freibetrag im Jahr 2010 8004 € jährlich, beim Bafög dürften es um die 350 Euro monatlich sein.
6) Solange du nur ein Nebengewerbe betreibst und nicht hauptberuflich Promotion machst, musst du dich nicht privat versichern und kannst in der gesetzlichen Versicherung bleiben.
Du musst kein Gewerbe anmelden, die Einnhamen aber natürlich angeben und versteuern, sofern sie eine bestimmte Höhe erreichen. Wenn es mehr als eine Nebentätigkeit ist, solltest du Dich vielleicht als "Freiberufler" beim Finanzamt anmelden. Rechnungen schreiben: Auch hier kommt drauf an, ob Du das nur nebenberuflich machst und wie hich die Einnahmen sind (wg. Umsatzsteuerpflicht). Da kann Dich aber das Finanzamt beraten (wenn's nicht gerade Köln-Ost ist). Betreffs KV: private KV nur notwendig, wenn Du die Promo hauptberuflich machst.
gründerlexikon hat deine Fragen bzgl. Gewerbeschein/Steuern ja bereits beantwortet.
Jedoch solltest du bzw. die Leute, die den Betrag jetzt erst lesen (2017) wissen, dass auf Grund der geänderten Gesetzeslage viele Agenturen nicht mehr auf Gewerbeschein arbeiten lassen, sondern auf Mini Job Basis oder über die 70-Tage Regelung.
Solltest du dennoch einen Gewerbeschein dafür haben, kannst du vor allem auch für internationale Kunden und Event Agenturen arbeiten. Die zahlen in der Regel auch besser ;) Schau gerne mal hier vorbei:
Einnahmen musst du grundsätzlich versteuern hast allerdings einen Freibetrag. Liegen sie unter einem bestimmten Betrag, dann kannst du sie durch einfache Einnahme/Überschuss-Rechnung ermitteln (Verrechnung der Einnahmen mit den Ausgaben). Bleibst du im Kleingewerbebereich, dann entfällt die Mehrwertsteuer für dich, du darfst aber auch keine in Rechnung stellen. Eine korrekte Rechnung trägt die Anschrift des Empfängers, sowie Absenders. Außerdem deine Steuernummer und die Aufschrift RECHNUNG und Datum, sowie eine Nennung der Zahlungsfrist. Zu Kindergeld und Krankenkasse kann ich dir leider keine Auskunft geben, denn da hat sich soviel geändert seit ich nicht mehr in Deutschland lebe, dass ich dir da überwiegend falsch antworten würde.
1) du musst eine steuererklärung machen. der freibetrag liegt irgendwo bei 17000 im jahr oder sowas.... 2) google mal 3) du wirst STÖÖÖÖÖÖÖRBEN!!!!! 3) einnahmen-überschuss-rechnung. (anlage EÜR) 4) kennst du google? 5) nö, studenten/auszubildende dürfen einen kleinen zusatzverdienst haben. => KENNST DU GOOGLE ???? FAUL.