Rechnung schreiben in der Gastro!
Ich bin derzeit in der gastro barbetrieb mit speisen in einem 400 Euro Job angestellt.
Wie würde es aussehen wenn ich das ganze auf rechnung machen würde. Welche Gewerbeart muss ich in meinem gewerbeschein eintragen lassen (ist schon vorhanden)
Mal angenommen ich verdiene jetzt 12 Euro die Std auf 400 Euro muss ich dann in endefekt die Einkommensteuer noch mit einrechnen.
MWST. fällt weg da es als Kleingewerbe angemeldet ist.
3 Antworten
Also, Einkommensteuer hat in dieser Umgebung nichts verloren.Du wirst ja bestimmt eine Art Buchhaltung führen, in der im Jahresverlauf Einnahmen und Kosten nachweislich festgehalten werden. Die Höhe der Rechnungen ist unerheblich. Da gibt es keine 400 EUR Grenze mehr.Bei der Einstellung bzw. Auftragserteilung überläßt Du dem Kunden eine Kopie Deiner Gewerbeanmeldung, dass er gegenüber dem Finanzamt abgesichert ist ( dass Du berechtigt bist, Rechnungen zu erstellen ). Wichtigster Bestandteil der Rechnung sollte dann natürlich Deine Steuer-Nr. sein! ( Nicht die ID-Nr. ! ). Am Jahresende machst Du dann eine Aufstellung Deiner Umsätze und Kosten; genannt "BWA" Betriebswirtschaftliche Auswertung. Aus dieser ersieht das FA dann letztendlich den Gewinn für die Einkommensteuer-Erklärung. Die Grenze der Kleinunternehmen ist Dir ja schon bekannt; wann MWST fällig wird und so. So über'n Daumen gerechnet wird dann bei etwa 10.000 EUR Gewinn die Steuerpflicht beginnen. Durch die Kosten Deines Gewerbes geht der Gewinn natürlich erheblich runter. Zu einer besseren Übersicht für Dich selbst / oder Dein Gewerbe empfehle ich Kopien der Rechnungen und Quittungen; und natürlich Original-Kosten-Belege sorgfältig zu sammeln ( für die Jahres - Abschluß - Arbeiten ). So viel in Kürze hier. Viel Erfolg wünsch ich.
Klar kannste, musst aber deine Krankenversicherung (irgendwas um sie 200 Euro) selbst bezahlen, wenn du nicht noch vom Amt unterstützt wirst.
Außerdem sollteste dann mehr als nur einen Auftraggeber haben, ansonsten läuft das unter "Scheinselbständigkeit" und das is ja nunmal verboten.
Einkommenssteuer musste nicht zahlen.
Welches Gewerbe das wäre, sagen die dir beim Gewerbeamt.
Lass dich lieber mit einem Vertrag anstellen, alles andere bringt nur Ärger.
Kellnern ist keine selbständige Tätigkeit ! Selbst wenn man dir dafür einen Gewerbeschein geben sollte, wärst du bei der ersten Kontrolle wegen Schwarzarbeit und der Wirt wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen dran !Und deine Idee mit der entfallenden MwSt ist schon süss ! In die Kneipe würde ich auch gehen, wo es keine MwSt gibt !!!