PrivatE Werbung auf Unfallautos?
Darf eine zeitung, wenn sie über einen Verkehrsunfall berichtet, Bilder von einem privaten Firmenwagen mit der Firmenwerbung mit Namen und adresse in die Zeitung stellen? Gibt es da nicht so was wie Gesetze, die es illegal machen Namen oder ähnliches zu nennen ?
7 Antworten
Es gibt eine Reihe von gesetzlichen Regelungen die die Persönlichkeitsrechte schützen. Zum Beispiel § 201a StGB und diverse §§ des KunstUrhG.
https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_%28Deutschland%29
Die treffen m.M. nach hier aber nicht zu. Es gibt keine Verbot ein Fahrzeug mit Werbung irgendwo zu photographieren und abzubilden. Da ändert auch ein Unfall nichts. Wer Werbung auf sein Auto pappt muss damit leben. Es ist heute nicht mal mehr notwendig Kennzeichen zu verpixeln, so wie wir das vor Jahren noch gemacht haben.
Dieses Gesetz gibt es, da hast du Recht!
Doch ob bei einem Unfall das Bild mit der Werbung NICHT eingestellt werden darf, bezweifle ich. Schließlich ist es ein Tatsachenbericht (wie z. B. bei Bahnunglücken - da retuschieren die Zeitungen die Werbenamen oder Nummernschilder der umliegenden oder beteiligten Fahrzeuge auch nicht weg!)
Ruf doch einfach mal bei der Zeitung an und mach dich schlau!
meinst direkt auf Unfallwagen, oder wenn die zufällig in der Nähe oder vorbeifahren?
Bei Unfallfahrzeugen wird das Kennzeichen unkenntlich gemacht, ebenso Firmenzeichen.
Es ist durchaus damit zu rechnen dass man solche Fahrzeuge erkennen kann.
Es werden keine Namen in den Unfallberichten genannt
Wenn auf dem Unfallwagen eine Werbung ist, darf man die für einen Pressebericht selbstverständlich mit ablichten (gehört schließlich zum Auto) - außerdem hat der Werbetreibende die Info doch selbst in die Öffentlichkeit gebracht (Autoaufkleber)
Produkt Placement ist bei den öffentlich rechtlichen Sendern ein Problem, aber nicht bei "privaten" Zeitungen.
Das verstösst gegen kein Gesetz.
das wäre nur der Fall, wenn es ein gefakter Unfall wäre ... bei einem echten Unfall ist es einfach Berichterstattung sonst nichts ....
Was willst du mir sagen.
Aber sicher gibt es Gesetze, dass journalistischer Inhalt klar von Werbung getrennt sein muss. Hier spielt das natürlich keine Rolle.