Onlyfans Steuerregelung für weitere Personen?
Hallo zusammen, ich habe folgende Frage:
Für zwei Freundinnen, die sich technisch nicht so gut auskennen, möchte ich demnächst einen Onlyfans Account erstellen. Die genannten Damen möchten mir jede Woche erotische Bilder zur Verfügung stellen, die ich dann immer wieder hochladen werde. Ich würde mich sozusagen um den Betrieb der Seite kümmern und das Ganze am Laufen halten. Alle Parteien wären damit einverstanden und somit hätte man einen geschlossenen Kreis.
Nun habe ich diverse Sachen gelesen was die Steuerregelung angeht. Darunter fallen Stichwörter wie: "Recht am eigenen Bild", "Nebengewerbe" bzw. "Kleingewerbe" etc.
Hat hier jemand bzw. kann hier jemand verlässliche Informationen diesbezüglich geben? Wie solch eine Konstellation ablaufen kann/muss? Welche Regelungen wie zu beachten sind? Und welche Grenzen es gibt bzw. worin es problematisch sein könnte?
Vorweg schon einmal vielen Dank für jegliche Antworten.
3 Antworten
Ihr solltet euch erst einmal überlegen, ob ihr zusammen eine Firma in der Rechtsform der GbR gründet, die nur eine Buchführung machen muss, oder ob die Damen selbständig sind und dich für deinen Service engagieren. Dann muss jeder sein Gewerbe anmelden und seine eigene Buchführung machen.
Das Recht am eigenen Bild haben natürlich die Damen. Sie können daher die Bilder verkaufen bzw. dich beauftragen, die Bilder hochzuladen. Das musst du dir natürlich schriftlich geben lassen.
Ein Nebengewerbe gibt es nicht. Damit meinen die Leute meist die Frage bei der Gewerbeanmeldung, ob das Gewerbe zunächst zum Haupt- oder Nebenerwerb dienen soll? Das ist aber nur eine rein statistische Frage, deren Antwort keine rechtliche Bedeutung hat.
Mit Kleingewerbe wird meist die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG gemeint. Danach kann man sich (wenn der Umsatz 22.000 €/jährl. nicht übersteigt) davon befreien lassen, von den eigen Kunden MwSt zu erheben und ans Finanzamt abzuführen. Dafür kann man selbstgezahlte MwSt nicht als Vorsteuer geltend machen.
Ich hoffe, ihr seid alle volljährig und nicht mehr familienversichert....
Alleine kannst Du keine GbR gründen.
Ja hab ich falsch formuliert, sorry.
Ihr seid dann alle drei "Gewerbetreibende" und wärt verpflichtet, eine minimale Buchführung vorzuhalten, mit EÜR. Natürlich müssen die Gewerbe angemeldet sein.
Der Steuerberater kann das.
Volljährig sind wir alle und schon drüber hinaus :) Vielen Dank für die Antwort.. Ich denke diese wird die hilfreichste gewesen sein. Ich sammel natürlich noch weiter. Aber wahrscheinlich werd ich eine GbR "gründen" und mir den Vertrieb der Bilder schriftlich geben lassen. Klingt am logischsten und einfachsten. Immernoch verstehe ich nur nicht ganz, ob die Kleinunternehmerregelung dann greift? Zumindest anfangs? Und wie wird dann das Geld, dass insgesamt dabei rausspringt, versteuert/abgeführt bzw. wonach?