Ein Gewerbe mehrere Online-Shops?
Wenn man einen Online-Shop eröffnet muss man ja ein Gewerbe anmelden. Muss man nun, wenn man ein zweiten Shop eröffnen möchte ein weiteres Gewerbe anmelden, oder ist das dann das gleiche Gewerbe? (gleicher Besitzer usw. nur andere Domain)
4 Antworten
Man muss nur ein Gewerbe anmelden. Es läuft alles über die selbe Steuer Nr. Du solltest dir aber im voraus überlegen welche Form von Gewerbe du anmelden möchtest. Sprich Kleingewerbe bzw Nebengewerbe oder ob du gleich "Groß" durchstarten möchtest. Sprich hast du vor mehr wie 17500 Euro einzunehmen pro Geschäftsjahr oder eben nicht. Bei Kleingewerbe gibt's auch noch die Sache, ob du die MwSt angeben und berechnen willst oder nicht.
Am besten du ließt dich gut in die Thematik ein (allein schon wegen Buchführung usw.) Oder noch besser du machst einen Crash Kurs (sowas gibt's auch Online)
LG
Benji44
Nein aber als Neuling sollte er sich Gedanken machen, immerhin muss er einen Fragenbogen zur steuerlichen erfassung ausfüllen. Da sollte er schon wissen ob Kleinunternehmer, oder eine Gesellschaft etc machen möchte
Natürlich reicht hier EIN Gewerbe. AUSSER du willst die jeweiligen shops auch buchalterisch auseinander halten.
Wenn aber das schon Fragen aufwirft, kann ich nur zu einem kaufmännischen Grundcrashkurs raten. Themeb wie Deckungskosten, vorsteuer/ umsatzsteuer, ust vorauszahlung, Buchhaltung, Verpackungsverordnung, etwaige einfuhrbestimmungen, Grundpreisvorgaben, dsvgo, korrektes Impressum, Widerruf, AGB und und und. :-)
Wenn die angemeldete Tätigkeit auch die Waren- bzw. Dienstleistungsangebote der neuen Shops umfasst, dann reicht die eine Anmeldung. Ansonsten macht man eine Ummeldung (Erweiterung).
Nein, Du kannst alles unter der gleichen Gewerbeeanmeldung abwickeln. Die Steuernummer ist sowieso gleich.
Man kann weder ein Groß- ein Klein- oder ein Nebengewerbe anmelden. Man kann nur ein stehendes Gewerbe anmelden oder eine Reisegewerbekarte beantragen. Die steuerlichen Aspekte haben absolut nichts mit der Gewerbeanmeldung zu tun.