Muss ich als Videoproduzent "Gewerbe anmelden"?
Hallo,
ich drehe bald professionelle Videos für mehrere Kunden. Muss ich dafür ein Gewerbe anmelden oder fällt das unter künstlerische Freiheit.
6 Antworten
Der Gesetzgeber meint mit "Künstlerischer Freiheit" nicht unbedingt das, was wir Laien darunter verstehen. Du würdest ja im Kundenauftrag handeln, nicht um der Kunst willen.
Werbeagenturen und Film- oder Videoproduktionsfirmen sind eher selten Künstler, sondern firmieren unter GbR, GmbH, als Einzelperson etc. Schau mal bei verschiedenen Unternehmen ins Impressum.
Richtig beantworten kann das aber nur der Steuerberater oder das Finanzamt direkt. Einfach mal fragen, beim FA kostet es ja nichts. Du kannst aber doch auch eins der kostenlosen Gründerseminare der IHK besuchen und dann dort Deine Frage stellen.
Im Endeffekt geht es nur um die steuerlich relevante Buchhaltung. Die ist bei einem Unternehmen etwas aufwendiger. Aber die Einnahmen durch Rechnungsstellung nachzuweisen, das Sammeln von Belegen und die Dokumentation von Ausgaben sind immer nötig, schon, um die eigene Existenz zu sichern.
Danke für die Info, aber hätte ich es genauer beantworten sollen und können, wäre ich Steuerberater geworden. Es gibt doch eine Liste der "freien Berufe", und die gibt es u. a. beim Finanzamt. Was ist daran schädlich, sich dort kundig zu machen?
Ich wollte ja auch nur aufzeigen, dass man sich nicht auf die Aussagen einiger GF-User (meine eingeschlossen) verlassen darf (eigentlich sind solche Fragen hier sowieso überflüssig), sondern sich an vielen Stellen Informationen besorgen sollte.
Und ein Steuerberater, der vom Gewerberecht keine Ahnung hat? Das wäre mir neu. Kann natürlich sein, ist mir aber noch nie untergekommen, im Gegenteil.
Liste der "freien Berufe", und die gibt es u. a. beim Finanzamt.
Das Problem ist nur, dass die Bewertung einer Tätigkeit als Freier Beruf durch das Finanzamt für das Gewerbeamt keine Bedeutung hat. Und die Einstufung vieler Berufe ist in diesen beiden Rechtsgebieten völlig gegensätzlich. Also hilft die Aussage des Finanzamtes nicht, wenn vom Gewerbeamt ein Bußgeldbescheid oder eine Zwangsgeldandrohung kommt...
Und ein Steuerberater, der vom Gewerberecht keine Ahnung hat?
Wo soll er denn mehr als oberflächliche Kenntnisse herhaben ? Ist doch auch nicht sein Revier.
OK, noch einmal zum Mitschreiben: Meine Antwort ist so gut oder so schlecht wie alle anderen auch. Ich bin kein Unternehmensberater und auch kein Finanzoberratsvorschriftenausleger.
Es geht darum, Denkanstöße zu geben, sich selbst um die Infos zu kümmern. Und was ich gesagt habe ist, was ich selbst mal gemacht habe, um Informationen zu bekommen über den Unterschied Freiberufler und Gewerbetreibender. Das soll kein geltendes Recht sein. Und ja, mein Steuerberater hat da schon Ahnung vom Thema - sonst hätte ich ihn nicht.
Entscheidend ist, ob du das drehst, was deine Auftraggeger dir aufgeben, oder ob du dir selbst etwas einfallen lässt und das anbietest. Fall 1 ist Gewerbe, Fall 2 gewerberechtlich ein Freier Beruf.
In dem Moment, wo Du auch die technische Ausführung übernimmst, ist es weg vom freien Beruf und es ist Gewerbe. Also wenn Du das komplette Video als Leistung anbietest, dann mussst Du für Deine Produktion auch ein Gewerbe anmelden.
Wenn du damit Geld verdienen willst ist es mit der "Freiheit" natürlich vorbei, dann musst du dein Vorhaben natürlich anmelden und entsprechend auch Abgaben, Gebühren etc zahlen und weitere Pflichten einzuhalten
falsches Kriterium - auch Freiberufler dürfen Geld verdienen
Aber auch da musst du dich beim Finanzamt anmelden und auch da musst du Mitglied in der Berufsgenossenschaft sein und auch da musst du Steuern bezahlen etc.
Hi,
deine Frage ist falsch formuliert, weil du entweder eine gewerbliche Tätigkeit mit Gewerbeanmeldung oder eine freiberufliche Tätigkeit anmelden musst. Die freiberufliche Tätigkeit wird nur beim Finanzamt gemäß § 18 (1) Nr. 1 EStG angemeldet.
Du kannst deine Tätigkeit als Videofilmer, Videograph oder Kameramann als freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen, dann bekommst du ein Fragebogen zugeschickt und aufgrund dessen, wird das Finanzamt das überprüfen und entscheiden.
GbR-Gesellschafter und Einzelpersonen können durchaus auch Künstler sein !
Wenn
es um eine gewerberechtliche Frage geht, sollte man besser das
Gewerbeamt fragen. Das Finanzamt und die meisten Steuerberater haben vom Gewerberecht keine Ahnung ! Andersherum befragt man das Gewerbeamt auch nicht zu steuerrechtlichen Aspekten.
Nein, es geht darum, ob der Fragende ein Gewerbe anmelden oder nicht.