zahlt die ARGE die Leasingraten?
Hallo. Ich habe jetzt schon in Google und Foren gefortscht aber noch keine sichere und brauchbare Antwort erhalten. Ich habe einen Leasingwagen, der monatlich 138,00 Euro kostet. Es handelt sich um einen Seat Ibiza, also ein kleines Auto.
Ich hatte einen Teilzeitjob mit ca 700 bis 800 Euro netto im Monat und habe mit HARTZ 4 aufgestockt. Nun bin ich arbeitslos und muss noch immer Aufstocken. Ist die Leasingrate dann in der Berechnung der Zuschüsse dabei?
Die Versicherung zahlt die ARGE offensichtlich nicht (wurde mir eben schriftlich mittgeteilt), also kann ich mir nicht vorstellen, dass die Leasingraten übernommen werden, da sie ja auch nicht für Schuldentilgung zuständig sind. Im Grunde ist die Leasingrate aber eine Schuldentilgung bei der Bank.
Vielen Dank schon mal.
11 Antworten
Das wird bestimmt nicht übernommen - sind ja sozusagen Schulden.
Vielleicht kannst Du Deine Leasigrate absenken lassen.
Mit dieser Frage hat sich bereits der EU-Gerichtshof in Brüssel beschäftigt und (für alle EU-Mitgliedsstatten bindend) entschieden dass dem Transferleistungsberechtigten eine der menschenwürdigen Lebensführung angemessene Mobilität ermöglicht werden muss. Was menschenwürdig ist, hat der EU-Gerichtshof auch gleich definiert: Eine Mobilität, die mindestens zwei Drittel der Kosten der im regionalen Umfeld durchschnittlichen Mobilitätskosten beträgt.
Für Deutschland ist das relativ einfach: Da bei uns die PKW-Dichte so hoch ist, dass der eigene PKW die individuelle Mobilität definiert, hast Du Anspruch auf einen PKW, dessen Listenpreis zwei Drittel vom mittleren Listenpreis aller Neuzulassungen in Deutschland beträgt, und der war im Jahr 2013 31.487 EUR. D.h. dass Du Anspruch auf einen PKW mit einem Listenpreis von 20.991 EUR hast.
Das Problem ist sicher Dein bestehender Leasingvertrag, der natürlich nicht so einfach zu kündigen ist. Geh zu Deinem ARGE Sachbearbeiter und konfrontiere ihn mit diesem Anspruch. Ich bin sicher, dass Du dann zumindest Deine Leasingraten genehmigt bekommst.
Wo bleiben denn die Ansprüche, wenn die Umsetzung nicht vorhanden ist. Lang mal einem nackten Mann in die Tasche. Und derr Fragesteller hat keine Kohle, sondern fragt sich (uns) ob die ARGE das bezahlt. Es geht nicht um die Frage, was laut EGH jedem Bundesbürger zusteht, sondern um die Überlegung wie man - wegen eigener Unfähigkeit Geld zu scheffeln - die ARGE dafür benutzen kann.
Sorry, hat das jetzt irgendjemand geglaubt? 20 Mille-Schlitten auf Staatskosten? So lebensfern sind die in Europa wirklich nicht.
ähem ja ich hab das geglaubt o.O Hast du mich veräppelt? Ich dachte das ist ernst, kenne mich ja auch nicht mit diesen Listenpreisen aus.
Klang zumindest ernst gemeint, aber das ich die Leasingrate genemigt bekomme habe ich stark angezweifelt.
Sorry, ich dachte, das wäre ziemlich klar. Es sollte nicht mal eine Veräppelung sein, sondern nur überspitzt darstellen, dass es doch wirklich unrealistisch ist, wenn die Gesellschaft einzelnen Leuten Autos finanziert. Und erst recht für 20000 Euro -das wäre ein schicker niegelnagelneuer VW Golf mit guter Ausstattung.
Für Dich ist das natürlich eine unschöne Situation, jetzt bei geringerem Einkommen mit den Leasingraten da zu sitzen. Aber es wäre doch auch wirklich unfair, dieses Risiko, das aus Deinen persönlichen Konsumwünschen kommt, auf die Gesellschaft zu übertragen, oder? Es kann ja nicht jedes persönliche wirtschaftliche Risiko auf die Allgemeinheit übertragen werden. Ansonsten wären ja dann diejenigen benachteiligt, die sich kein Leasingauto vorher angeschafft, sondern immer brav gespart haben.
Nochmal zu Dir: Du bist natürlich zur Vertragserfüllung verpflichtet. Wenn Du die Leasingraten nicht mehr aufbringen kannst, rede am Besten mal mit der Leasingfirma und erläutere Dein Problem. Die dürften ein Interesse an einer gemeinsamen Lösung haben, denn es droht immerhin das Risiko, dass Du Privatinsolvenz anmeldest und die dann gar nichts mehr bekommen. Das Auto dürftest Du dann natürlich nicht mehr behalten.
Natürlich ist es unfair und das sehe ich auch ein. Ich verlange auch gar nicht dass die Steuerzahler meine Leasingraten zahlen. Ich wollte lediglich wissen ob das im Pauschalpreis mit drin wäre. Man erhält doch in dem HARTZ4 Betrag einen kleinen Anteil für ein KFZ. Für Benzin glaube ich. Ich fragte nun deshalb, weil ich auch gelesen hätte, da wäre auch was für die Versicherung drin (was offensichtlich nicht der Fall ist) und damals als ich die Aufstockung beantragt habe, haben sie den Leasingwagen vermerkt und auch die Rate dazu.
Das Problem mit der Rate habe ich geklärt, die zahlt nun mein Vater. Das Problem ist nur, dass er das Geld auf mein Konto überwiesen hat und ich jetzt ein Problem mit dem Amt habe, weil die meinen ich hätte das Geld zu meiner Verfügung. Klar es ist dann mein Auto, aber von dem Geld kann ich halt auch nicht essen.
Leasing eines PKW,s ist ein normales Geschäft das man meist abschließt wenn man Arbeit hat, verliert man später die Arbeit muss man die Leasingraten weiter bezahlen aber alleine. Vielleicht kann die Familie dann unterstützend helfen.
Die Arge ist für das Bezahlen von Verpflichtungen für ein Fahrzeug gar nicht zuständig, wieso auch. Privatvergnügen auch wenn es überwiegend für den Arbeitsweg gebraucht wird.
In unserer Stadt gibt es aber auch Arbeitsplätze VW da kommst du nicht mit den öffentlichen hin, viele haben ein Wagen obwohl Sie den sich gar nicht leisten können.
Eine Veränderung in einen Vollzeit Job würde hier helfen.
Gruss Otti
Ja mein Vater hilft mir aus. An einem neuen Job in Vollzeit arbeite ich. Hab schon einige Bewerbungen geschrieben. Danke für die Antwort :)
Seit wann ist Leasing eine Schuldentilgung? Wenn ich 100 000 Euro von der Bank leihe, zahle ich sagen wir 5 % Zinsen plus monatlicher Tilgung. aber am Ende habe ich einen Warenwert, den ich mein Eigen nennen kann. Wenn ich etwas lease, dann zahle ich monatlich und gebe es wieder zurück, bzw zahle den Restwert,w enn ich es behalten möchte. Das sind zwei verschiedene paar Stiefel.
Nun ja. Mit dem Leasingwagen habe ich 7 000 Euro Schulden bei der Santander Bank. Oder nicht? Zuminidest steht es so in meiner Schufa.
Bei einem Leasingwagen kann ich nach 5 Jahren entscheiden ob ich den Wagen behalte oder einen neuen möchte. Er könnte mein Eigen werden. Aber anders ist es schon, da hast du schon recht. Im Grunde zählt es für die ARGE aber auch zu "Schuldendingen" also zahlen sie es nicht und das weis ich jetzt mit Sicherheit :)
Danke
Ja, die Leasingrate ist in der Berechnung der Zuschuesse schon dabei.
Du erhaeltst 391 Euro (& ggf. noch Freibetraege aus deinem Alg1 Anspruch) und darin sind bereits Kosten fuer Mobilitaet, Mobiliar und aehnliches enthalten, wovon du deine Leasingrate zahlen kannst, wenn du an anderen Sachen Kosten einsparst. Fuer die Versicherung gilt natuerlich das gleiche, Kosten fuer Versicherungen sind im Bedarfssatz bereits enthalten. Was und wie der Empfaenger seinen Bedarfssatz im Einzelnen verwendet, ist dessen Privatsache.
Aber wenn du vorher auch aufgestockt hast und den Leasingvertrag trotzdem geschlossen hast, dann sollte das doch jetzt auch gehen, oder?
und dann muss er wohl vor das Gericht ziehen denke ich mal, was dabei rauskommt sind auf jeden fall zusätzliche kosten alles andere bleibt offen.