Gewerbe auf Kind übertragen? Gewerbeamt?
Hallo an Alle,
kann ich als Inhaber eines Gewerbes zum Gewerbeamt gehen und dieses Gewerbe auf mein Kind umschreiben, sodass mein Kind quasi Einkünfte aus Gewerbebetrieb hat?
Gruß
7 Antworten
Einfach so "umschreiben" ist in den meisten Fällen nicht.
Es kommt auf die Art des Gewerbes und die damit verbundenen Rechtsform und somit die dafür geltenden Rechtsnormen drauf an. Verbunden damit auch noch eventuell vorhandene Arbeitsverträge.
Wenn es hier um ein Einzelunternehmen geht und dein Kind volljährig ist, kann es einfach selbst ein Gewerbe anmelden und deinen Geschäftsbetrieb übernehmen.
Ist das Kind minderjährig, braucht es eine gerichtliche Genehmigung, um die volle Geschäftfähigkeit zugesprochen zu bekommen.
Wenn es um "mehr" als ein Einzelunternehmen geht, frag deinen Anwalt oder Steuerberater.
Nein.
Wenn das Kind Mitarbeitet und ü16 ist dann macht doch einfach einen Arbeitsvertrag.
Dem Kind das Gewerbe überschreiben geht meines erachtens erst ab 18 mit dem Einverständnis des Kindes.
Es ist für mich eigentlich nicht vorstellbar, dass ein Gewerbetreibender,bei dem man ja eigentlich Geschäftsfähigkeit voraussetzen darf, in Erwägung zieht, sein Gewerbe auf sein unmündiges Kind zu übertragen.
Nein. Kinder können kein Gewerbe betreiben. Das Kind hätte ja nicht nur die Einkünfte, sondern auch das Risiko.
Sagt keiner, aber wenn jemand Kind schreibt, denke ich auch an ein Kind. Sonst hätte er sich anders ausdrücken können.
Das Kind muss über 18 Jahre sein. Es muss aber die Einkünfte genauso versteuern wie du
Und es muß einverstanden sein. Nicht jeder will sich einGewerbe mit allen Risiken ans Bein binden lassen.
Glaubst Du nicht auch, dass Du mit Deinen diesbezüglichen Fragen bei der Kammer besser aufgehoben wärst als hier?
Kammer macht keine Steuerberatung.
Es geht ja nicht in erster Linie um die Steuer, sondern um die Gewerbeummeldung.
Eine Unternehmensübertragung hat im Normalfall hohe wirtschaftliche, erbrechtliche und steuerrechtliche Bedeutung. Die Meldung an das Gewerbeamt ist da nur ein Gluckenschiss.
Die Meldung an das Gewerbeamt ist da nur ein Gluckenschiss.
Du redest vom Behördenaufwand, und ich davon, ob das Kind überhaupt befugt ist, das Gewerbe auszuüben. Das ist nämlich einmal die erste Voraussetzung. Wie, wenn das Gewerbe an einen Befähigungsnachweis (Meisterbrief) gebunden ist, den das "Kind" nicht hat? Dann ist das einmal das erste, worum man sich kümmern muss.
Ich verstehe übrigens nicht, warum der Fragesteller hier herumfragt, anstatt bei seiner Interessensvertretung um Auskunft und Unterstützung zu ersuchen. Jede Kammer bietet einen solchen Service an.
Wie, wenn das Gewerbe an einen Befähigungsnachweis (Meisterbrief) gebunden ist.
Ich denke, dass der Meister das dann auch noch in Heimarbeit - ohne Beratung - hinbekommt.
Ich denke, dass der Meister das dann auch noch in Heimarbeit - ohne Beratung - hinbekommt.
Na Du bist ja vielleicht naiv! Der Meister muss dazuschauen, dass sein Betrieb läuft. Er würde neben seiner beruflichen Tätigkeit sicher nicht die Zeit haben, sein "Kind" auf die Meisterprüfung bzw. Konzessionsprüfung vorzubereiten und ihm auch noch eine Unternehmerschulung angedeihen zu lassen. Das macht die Kammer.
Na Du bist ja vielleicht naiv!
Kein Grund die Nerven zu verlieren. Es ging nur um die Frage ob eine Meister notwendig ist oder nicht. Das wird der Firmenchef ja wohl wisse, ohne sich beraten zu lassen. Dass dann noch andere Fragen eine erhebliche Rolle spielen, darauf habe ich oben bereits hingewiesen.
Danke für deine Antwort. Aber wird die Umschreibung auf das Kind an sich versteuert? Oder zahlt man da nur eine geringe "Ummeldegebühr"?
Da kann ich dir leider nicht weiterhelfen, das müsste aber ein Steuerberater wissen
Das Ummelden ist bei manchen Städten und Gemeinden kostenfrei, bei manchen kostet es eine geringe Gebühr. Viel wichtiger ist aber der Aspekt, was wird mit dem Firmenwert, mit Vermögen oder Schulden?? Ggf kann hier beim Übergang des Geschäftes auch Schenkungssteuer anfallen. Dein erster Ansprechpartner sollte der Steuerberater sein - bevor Ihr euch ins Knie schießt und einen Formfehler macht
Für Eltern bleibt ein Kind lebenslang ihr Kind. Wer sagt denn, dass das "Kind" nicht schon volljährig und 30 Jahre alt ist?