Gewerbe oder Nicht bei Plakatwerbung im Privatgrundstück?

3 Antworten

"gehört einer firma" - heul übersetzt heißt das "gehört dem Namen eines Kaufmanns". Toll! Selbst wenn es ein Kaufmann ist, was soll das bedeuten? Ist ein Plakataufsteller Eigentum der deutschen Städtereklame, die da immer wieder andere Werbebotschaften veröffentlicht?

Oder vermietest Du eine Stellfläche auf Zeit und suchst dann einen neuen "Mieter"?

Und Deine tatsächliche Frage ist eigentlich die Frage nach einer korrekten Rechnung nach Umsatzsteuergesetz. Kann man nur in "Ferndiagnose" nicht mitteilen. Man kennt die Höhe Deiner Einnahmen nicht, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit im Sinne des UStG ergibt.

Es kann sein, dass Du Kleinunternehmer bist und auch nicht zur Umsatzsteuer optieren willst. Dann ist die Anwendung des § 19 so wie im Gesetz verlangt auf der Rechnung dem Kunden mitzuteilen.

Während Du diese Regelung nicht anwenden kannst oder willst, sind andere Vorschriften zu beachten.

Solltest Du bereits etwas zum Thema Umsatzsteuer in Deinen bisherigen Rechnungen gesagt haben, dann kann es durchaus sein, dass Du bereits auf die Steuerbefreiung verzichtet hast. Das muss aber jemand prüfen, der sich nicht nur damit auskennt. Sondern dieser jemand braucht sämtliche Unterlagen die sich mit der Plakatwand befassen. Vom ersten Vertrag angefangen und bis zur letzten Rechnung oder Mahnung.

Solch eine Plakatwerbung zählt wie die Vermietung einer Wohnung und ist kein Gewerbe, sondern gilt als Verwaltung eigenen Vermögens. Das heißt, du musst die Einnahmen in der Steuererklräung angeben, musst aber kein Gewerbe anmelden.

Aokii 
Beitragsersteller
 15.09.2014, 19:33

Wie muss ich dann aber so eine Forderung gegenüber der Firma der die Werbung gehört geltend machen? Bedeutet, wie muss so eine Rechnung oder so ein Schreiben die ich dann dieser Firma zu stellen habe aussehen?.

Ich habe von dieser Firma nämlich einen Brief erhalten mit der bitte in dem Schreiben die Forderung nach den Steuersätzen aufzuschlüsseln (MwSt) da der Vorsteuerabzug der Firma sonst gefährdet sei.....

Die aufgestellte Werbung wurde von dir aufgestellt? Macht sie auf dich und deine Tätigkeit aufmerksam? Sorry, aber ein paar Infos sind schon nötig, um deine Frage zu beantworten! Liebe Grüße

Aokii 
Beitragsersteller
 15.09.2014, 19:30

sorry, natürlich geht es bei der Plakatwerbung nicht um die eigene Person oder so etwas. Die Werbung gehört einer Firma.