Ab wann darf ich gewerblich tätig werden
Guten Morgen,
ich habe vor einigen Wochen ein Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet, allerdings noch keine Rückmeldung erhalten. Nun stellt sich mir die Frage ab wann genau ich eigentlich gewerblich tätig werden darf. Ich benötige ja eine Umsatzsteuer-ID, die auf Rechnungen aufgeführt werden muss, allerdings darf ich mir auch bis zu 6 Monaten Zeit lassen um eine Rechnung auszustellen.
Kann ich dann jetzt schon tätig werden?
Viele Grüße
5 Antworten
Du darfst sofort anfangen, wir haben schließlich Gewerbefreiheit in Deutschland ! Für die Rechnungen musst du nur die Steuernummer nachreichen.
Hallo Sched317, ja, du kannst sofort tätig werden und sogar dein Gewerbe rückwirkend anmelden.
Eine Umsatzsteuer ID benötigst du nur, wenn du internationale Geschäfte abwickelst.
Gruß und viel Erfolg
a.
Gewerbeanmeldung und Anmeldung beim Finanzamt sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Mit der steuerlichen Anmeldung beim Finanzamt entscheidest du, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest. Oder aber Umsatzsteuer vereinnahmen und deshalb auch abführen willst. Nur Kleinunternehmer führen keine Umsatzsteuer ab, brauchen demzufolge auch keine ID, die auf den Rechnungen anzugeben ist. Hier reicht die Steuernummer.
Für ein Gewerbe mit ziemlich hohen Anfangsinvestitionen und voraussichtlich höheren Umsätzen als 17.500 pro Jahr lohnt sich von Anfang an die Optierung auf Umsatzsteuer. Für alle anderen nicht, zumal man zu Beginn zur monatlichen Abrechnung mit dem FA verpflichtet ist.
Das FA wird durch das Gewerbeamt nur informiert. Die steuerliche Anmeldung musst du aber selber durchführen. Wenn du also eine ID brauchst, dann mache das besser vorgestern.
Mir wurde auf dem Gewerbeamt gesagt das Finanzamt wird informiert und ich erhalte daraufhin eine Steuer-ID und den Fragebogen.
Nur so langsam bin ich stutzig geworden, weil ich einfach von keinem Amt benachrichtigt werde und endlich tätig werden möchte.
Wenn du vor einigen Wochen dein Gewerbe angemeldet hast, leiten die Behörden die Daten gleich weiter an das Finanzamt... dann müsstest du wenigstens eine vorläufige Steuer-Nr. haben. Wenn nicht, dann ruf dort nochmal an und frage nochmal nach der Nummer. Damit kannst du auch Rechnungen schreiben. Oder werde persönlich vorstellig, so klappt es in der Regel am schnellsten.
Lies dir das hier durch:
http://www.gruenderlexikon.de/magazin/rechnungen-mit-vorlaeufiger-steuernummer
Ja. Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt. Das stimmt. Eine steuerliche Anmeldung ist aber noch einmal etwas anderes. Habe dir mal das Formular verlinkt:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=BDB68E9971A8BC015462
Sobald das Gewerbe angemeldet ist, kannst du tätig werden. Wegen der USt-ID meldest du dich beim zuständigen Finanzamt. Du bekommst bei Gewerbeamt keine Rückmeldung, das Finanzamt schickt dir bald einen Steuerlichen Fragebogen, den du ausfüllen solltest. Am besten wendest du dich an einen Steuerberater. Der Ersttermin ist meist kostenlos. Vorher nachfragen.
Mir wurde bei der Gewerbeanmeldung gesagt, dass das Finanzamt benachrichtigt wird bzw. das Finanzamt nach ein paar Wochen mir eine USt-ID zukommen lässt. Also warte und warte ich...
Fraglich für mich war nun eben der Punkt eine Rechnung zu erstellen. Ich kann sofort tätig werden und verkaufen aber keine Rechnung dazu erstellen?
Bei einer Firmenneugründung kann die Erteilung einer USt-IdNr. direkt beim zuständigen Finanzamt beantragt werden
Und wenn Du Dich angemeldet hast, kannst Du sofort tätig werden. Ich habe das persönlich gemacht und die Anmeldebestätigung sofort mitbekommen. Ruf an dort. Die Beamten schlafen oft da.
Ahhh, aber ich benötige eine Steuernummer. Die muss trotz allem überall aufgeführt werden. In Rechnungen etc.? Richtig?
So, hab gerade mit meinem Finanzamt telefoniert...
Die gute Frau sagte mir, das meine Steuernummer nicht ausreicht um Rechnungen zu schreiben??? Ich bin verwirrt.