Gewährleistung der Lebensdauer von Leuchtmitteln, Verkäufer will Reklamation anfechten

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Prinzipiell hat man glaube (Vermutung) das Problem, dass bei Verschleißteilen ein Fehler prinzipiell auf die Nutzung und der damit Verbundenen Abnutzung zurückzuführen ist. Es wird also eher vermutet, dass die LED eher durch normalen Verschleiß kaputt gegangen ist als durch einen Fehler. Falls doch ein Fehler vorliegt, müsstest du ihn beweisen (Beweislastumkehr der ersten 6 Monate dürfte hier nicht greifen). Die Gewährleistung ist nur für Mängel da, die beim Kauf schon voranden waren.

Jetzt hast du aber die "Lebensdauer: ca. 10.000h". Aus meiner Sicht bedeutet das, dass die Lampe 10.000h (also über ein Jahr Non-Stop) halten sollte. Durch den Taschenrechner und den Kalender kannst du nachweisen, dass die 10.000h noch nicht um sind. (Außer du hast die LED in einen Paralleluniversum betrieben). Da die 10.000h nicht eingehalten wurden, sehe ich es als Mangel an. Entweder ist die Angabe falsch, oder bei der Produktion gab es Fehler.

Um das noch mal festzuhalten 30% der Leuchmittel sind ausgefallen obwohl sie nicht mal die Hälfte (ca. 40%) ihrer min. Lebensdauer erreicht haben.

Ich hab keine Ahnung ob das stimmt was ich geschrieben habe, aber so würde ich es sehen. Ich weiß auch nicht wie die Lebensdauer jetzt genau zu beurteilen ist ob und ob man auch mit den Ausfall von solchen Sachen rechnen muss.

HerrWagner  06.12.2013, 12:32

Der Mangel ist aus meiner Sicht nicht die LED, sondern die falsche bzw. nicht erfüllte Eigenschaft (min. 10.000h).

Fenris911 
Beitragsersteller
 09.12.2013, 09:22
@HerrWagner

Danke, Ich habe den Verkäufer nun nochmal angeschrieben und weiterhin gefordert, dass er Nacherfüllen sollte oder den Kaufpreis entsprechend mindern sollte.

Da ich nicht den ganzen Tag zuhause bin komm ich auf eine Nutzung von unter 1% der Lebensdauer bei den 3 Leuchtmitteln.

Mal sehen ob er sich meldet. Eine Klage bei einem Kaufwert von ca 70€ wäre nicht rentabel

LED Leuchmittel verschleßen zwar aber das gilt auch Waschmaschinen oder Mixer bei denen kommt aber keine auf die Idee das diese nach kurzer Zeit ausfallen und das in Ordnung ist. die zweijährige Gewährleistung gilt bei LED Leuchtmitteln auch. Wenn wie bei dir mehrere Leuchtmittel nach kurze zeit ausfallen würde ich von einem Serienfehler ausgehen und dafür muss der Händler einstehen,

Händler hat sich nun gemeldet und verspricht nachzuliefern - geht doch ^^